EuGH Urteil zum Tiertransport im Flugzeug
Haustiere gelten bei Flugreisen als "Reisegepäck"

| Redaktion 
| 21.10.2025

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs stellt klar: Wer mit Haustieren per Flugzeug reist, muss diese wie Gepäck behandeln. Das hat Auswirkungen auf Entschädigungen, Haftung und Tierschutz. Besonders betroffen sind Passagiere, deren Tiere im Frachtraum transportiert werden.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einem aktuellen Urteil die Rechtslage für Tierhalter:innen auf Flugreisen grundlegend geklärt. Haustiere, die nicht in der Kabine, sondern im Frachtraum transportiert werden, gelten demnach nicht als Passagiere, sondern als aufgegebenes Gepäck. Die rechtliche Einordnung folgt den Regeln des Montrealer Übereinkommens, das die internationale Luftbeförderung und deren Haftungsfragen regelt.

Ein Urteil mit Folgen

Auslöser war ein Fall aus dem Jahr 2019: Eine Reisende verlor auf einem Iberia-Flug von Buenos Aires nach Barcelona ihre Hündin, die sich vor dem Verladen aus ihrer Transportbox befreit hatte. Obwohl die Airline die Verantwortung übernahm, wollte sie nur die maximale Entschädigungssumme für Gepäck zahlen – rund 1.500 Euro. Die betroffene Passagierin forderte hingegen 5.000 Euro als immateriellen Schadensersatz.

Laut eines Berichts von touristik aktuell legte das zuständige spanische Gericht den Fall dem EuGH vor – mit nun weitreichenden Folgen für alle, die mit Haustieren fliegen. Denn der Gerichtshof urteilte: Tiere, die im Frachtraum befördert werden, unterliegen den gleichen Haftungsregeln wie Gepäckstücke.

Was bedeutet das für Passagier:innen?

  • Tiere gelten juristisch als Gepäck: Das bedeutet, die Entschädigung bei Verlust oder Schaden ist begrenzt – derzeit auf etwa 1.500 Euro.

  • Für höhere Entschädigungen muss vorab ein Aufpreis gezahlt und der "Interessewert an der Ablieferung" konkret angegeben werden.

  • Emotionale Schäden (z. B. Verlust eines geliebten Haustiers) werden nicht zusätzlich entschädigt – es zählt allein der materiell festgelegte Wert.

Diese Regelung betrifft alle Haustiere, die im Frachtraum mitfliegen – also Hunde, Katzen, Nagetiere und andere Kleintiere. Wer Tiere in der Kabine mitnehmen darf, ist davon formal nicht betroffen, da die Kabinenmitnahme (je nach Airline) als Sonderregelung gilt.

Welche Verantwortung tragen Airlines?

Trotz der rechtlichen Einordnung als Gepäck, bleibt der Tierschutz ein zentrales Thema. Der EuGH betont in seiner Entscheidung ausdrücklich, dass Airlines verpflichtet sind, für das Wohl der Tiere zu sorgen. Dazu zählen:

  • Artgerechter Umgang mit Transportboxen

  • Angemessene klimatische Bedingungen im Frachtraum

  • Schneller Ein- und Ausladeprozess

  • Schulung des Personals für tierfreundlichen Transport

Insbesondere bei Langstreckenflügen ist das Risiko für Tiere hoch – Temperatur, Stress und mangelnde Kontrolle können zu gesundheitlichen Problemen führen. Hier sehen Tierschutzorganisationen und Verbraucherschützer:innen erheblichen Nachbesserungsbedarf.

Was können Reisende tun, um ihr Tier zu schützen?

Tierhalter:innen sollten sich bereits vor der Buchung mit den Bedingungen der Airline vertraut machen. Wichtige Maßnahmen sind:

  • Frühzeitige Anmeldung des Tieres

  • Geeignete Transportbox gemäß IATA-Richtlinien

  • Kennzeichnung mit Kontaktdaten

  • Nachweis über Impfstatus und Gesundheitszeugnis

  • Ggf. Abschluss einer Tiertransportversicherung

  • Optional: Deklaration eines höheren Wertes bei der Airline (gegen Aufpreis)

Zudem sollte man abwägen, ob der Transport wirklich notwendig ist – insbesondere bei älteren oder empfindlichen Tieren.

Juristisch sauber – emotional umstritten

Das EuGH-Urteil schafft Rechtssicherheit – doch es polarisiert. Kritiker:innen werfen der Entscheidung vor, dass sie der emotionalen Bedeutung von Haustieren nicht gerecht werde. Tiere seien mehr als Gepäck – sie seien Familienmitglieder. Dennoch stärkt das Urteil die Transparenz und zwingt Airlines zu klaren Bedingungen im Umgang mit Tieren.

Für die Reisebranche bedeutet das auch: Die Kommunikation gegenüber Kund:innen muss verbessert werden – mit klaren Informationen über Risiken, Haftungsgrenzen und Versicherungsmöglichkeiten.

Haustiere im Flugzeug – Das müssen Sie wissen

Transportarten

  • Kabine: Erlaubt für kleine Tiere (meist bis 8 kg inkl. Box), nur nach vorheriger Anmeldung.

  • Frachtraum: Pflicht für größere Tiere, Transportbox nach IATA-Standard erforderlich.

Gebühren (Stand 2025, abhängig von Airline)

  • Kabine: ca. 30 bis 100 Euro

  • Frachtraum: ca. 80 bis 400 Euro, je nach Gewicht und Strecke

Erforderliche Dokumente

  • EU-Heimtierausweis mit Mikrochip und gültiger Tollwutimpfung

  • Gesundheitszeugnis (je nach Einreisebestimmungen)

  • Anmeldung bei der Fluggesellschaft mindestens 48 Stunden vor Abflug

Rechtliche Einordnung laut EuGH

  • Tiere im Frachtraum gelten als "aufgegebenes Reisegepäck“

  • Haftungsgrenze liegt bei ca. 1.500 Euro

  • Höhere Entschädigung nur bei vorheriger Wertangabe und Aufpreis möglich

Tipps für sicheren Transport

  • Transportbox mit Name, Telefonnummer und Zieladresse beschriften

  • Tier an Box gewöhnen – z. B. mit vertrauter Decke oder Spielzeug

  • Keine Sedierung ohne tierärztliche Rücksprache

  • Direktflüge bevorzugen, Umstiege vermeiden

Hinweis: Vorschriften und Haftungsregelungen können je nach Airline und Zielland abweichen. Frühzeitige Information und Vorbereitung sind essenziell.

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Haustiere im Flugzeug – Das müssen Sie wissen

Transportarten

  • Kabine: Erlaubt für kleine Tiere (meist bis 8 kg inkl. Box), nur nach vorheriger Anmeldung.

  • Frachtraum: Pflicht für größere Tiere, Transportbox nach IATA-Standard erforderlich.

Gebühren (Stand 2025, abhängig von Airline)

  • Kabine: ca. 30 bis 100 Euro

  • Frachtraum: ca. 80 bis 400 Euro, je nach Gewicht und Strecke

Erforderliche Dokumente

  • EU-Heimtierausweis mit Mikrochip und gültiger Tollwutimpfung

  • Gesundheitszeugnis (je nach Einreisebestimmungen)

  • Anmeldung bei der Fluggesellschaft mindestens 48 Stunden vor Abflug

Rechtliche Einordnung laut EuGH

  • Tiere im Frachtraum gelten als "aufgegebenes Reisegepäck“

  • Haftungsgrenze liegt bei ca. 1.500 Euro

  • Höhere Entschädigung nur bei vorheriger Wertangabe und Aufpreis möglich

Tipps für sicheren Transport

  • Transportbox mit Name, Telefonnummer und Zieladresse beschriften

  • Tier an Box gewöhnen – z. B. mit vertrauter Decke oder Spielzeug

  • Keine Sedierung ohne tierärztliche Rücksprache

  • Direktflüge bevorzugen, Umstiege vermeiden

Hinweis: Vorschriften und Haftungsregelungen können je nach Airline und Zielland abweichen. Frühzeitige Information und Vorbereitung sind essenziell.

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