Betriebsratswahl vor dem Aus
Frankfurt Flughafen Betreiber Fraport im Machtkampf mit Verdi

| Redaktion 
| 04.11.2025

Bei Fraport eskaliert ein interner Machtkampf um die Mitbestimmung: Die Betriebsratswahl steht auf der Kippe, nachdem die Verdi-Liste ausgeschlossen wurde. Ein juristisches Tauziehen zwischen Gewerkschaften, Wahlvorstand und Gericht bringt den Flughafenbetreiber in eine prekäre Lage – mit ungewissem Ausgang.

Am Frankfurter Flughafen herrscht nicht nur reger Flugverkehr, sondern auch gewerkschaftliches Turbulenzpotenzial. Bei der Betreibergesellschaft Fraport, einem der größten Arbeitgeber in Hessen, steht die Betriebsratswahl auf der Kippe. Auslöser ist ein erbitterter Streit zwischen den Gewerkschaften Verdi und Komba, der bereits 2024 zu juristischen Auseinandersetzungen geführt hatte – und nun in einer neuen Eskalationsstufe mündet. Besonders brisant: Der Konflikt betrifft nicht nur den internen Machtanspruch der Gewerkschaften, sondern stellt auch die betriebliche Stabilität infrage.

Hinzu kommt, dass der Fall über die Grenzen des Unternehmens hinaus Aufmerksamkeit erregt. Arbeitsrechtler:innen und Unternehmensjurist:innen beobachten das Verfahren mit Interesse, denn es könnte Präzedenzwirkung für vergleichbare Auseinandersetzungen in anderen Großbetrieben haben. Fraport steht damit nicht nur operativ unter Druck, sondern auch symbolisch – als Beispiel für das Spannungsverhältnis zwischen Unternehmensführung, Mitbestimmung und gewerkschaftlichem Einfluss. 

Verdi gegen Komba: Ein tiefer Graben

Bei Fraport arbeiten über 16.000 Menschen – und ein Betriebsrat hat dort erhebliche Mitbestimmungsrechte. Genau hier entzündet sich der Konflikt: Der von der Gewerkschaft Komba dominierte Wahlvorstand hatte die Liste der konkurrierenden Gewerkschaft Verdi vollständig von der aktuellen Wahl ausgeschlossen. Eine Maßnahme, die von Verdi juristisch angefochten wurde – mit zunächst durchschlagendem Erfolg. Das Landesarbeitsgericht Hessen entschied, dass die Liste aufgenommen werden müsse.

Doch obwohl das Gerichtsurteil eindeutig war, kam es laut eines Berichts der Nachrichtenplattform Welt zu Verzögerungen in der Umsetzung: Die Wahlunterlagen waren bereits gedruckt, der Wahlausgang dadurch einseitig beeinflusst. Sollte die Wahl trotz der Rechtslage durchgeführt werden, wären Verdi-Kandidaten de facto nicht wählbar. Das führte zu einer weiteren einstweiligen Verfügung – diesmal mit dem Ziel, die Wahl komplett abzubrechen.

Welche juristischen Folgen drohen Fraport?

Die Situation ist für das Unternehmen heikel. Ein rechtswidriger Wahldurchlauf könnte Fraport nicht nur Image-Schaden zufügen, sondern auch juristisch angreifbar machen. Zudem stehen die Arbeitgeberseite und der Wahlvorstand im Zwiespalt: Während beide auf eine baldige Wahl bestehen, pocht Verdi auf die rechtmäßige Zulassung ihrer Kandidat:innen. Sollte das Gericht den Abbruch bestätigen, droht eine aufwendige Wiederholung der gesamten Wahl – mit erneuten Kosten und einem langwierigen Verfahren.

Dass die Situation eskalieren konnte, ist kein Zufall. Bereits die vorangegangene Wahl war geprägt von Vorwürfen: Verdi verlor damals nahezu alle Mandate, während Komba die Mehrheit errang. Es folgten Strafanzeigen, Verdachtsmomente auf Manipulation und interne Ermittlungen. All das deutet auf eine tiefgreifende Zerrüttung der internen Mitbestimmungsstrukturen hin – ein ungewöhnlicher Fall in einem Unternehmen dieser Größenordnung.

Mitbestimmung in Gefahr?

Die Causa Fraport wirft grundsätzliche Fragen zur Integrität von Betriebsratswahlen in Großunternehmen auf. Wenn juristische Beschlüsse nicht zeitnah umgesetzt werden, geraten demokratische Prozesse ins Wanken. Für Verdi steht dabei viel auf dem Spiel: Der erneute Ausschluss schwächt ihre Position nicht nur bei Fraport, sondern könnte auch Signalwirkung auf andere Standorte und Tochterfirmen haben.

Der Streit zwischen den beiden Gewerkschaften ist ein exemplarisches Beispiel für die Herausforderungen, denen sich die betriebliche Mitbestimmung im Spannungsfeld von Organisationseinflüssen, Jurisprudenz und praktischer Umsetzung stellen muss. Ob das Landesarbeitsgericht Hessen am Ende die Wiederholung der Wahl anordnet oder eine Nachbesserung ausreicht, bleibt vorerst offen. 

Unabhängig vom juristischen Ausgang verfolgt Fraport parallel weiterhin seine Expansionsstrategie – etwa mit dem großangelegten Ausbau von Terminal 3 am Flughafen Frankfurt.

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