Rund 400.000 Drohnen sind laut dem Verband Unbemannte Luftfahrt derzeit in Deutschland im Einsatz – die meisten davon privat. Nach mehreren Drohnensichtungen am Münchner Flughafen, die zeitweise den Flugbetrieb lahmlegten, rücken die gesetzlichen Vorgaben wieder in den Fokus. Wer eine Drohne besitzt oder plant, eine zu kaufen, sollte die neuen EU- und Bundesregeln genau kennen – sonst drohen hohe Bußgelder bis zu 50.000 Euro.
Wie BILD berichtet, sind die Ermittlungen nach den jüngsten Drohnenvorfällen am Münchner Flughafen weiterhin im Gange. Die Polizei prüft derzeit, wer hinter den Sichtungen steckt und wie die Drohnen trotz Sicherheitsvorkehrungen in den Luftraum gelangen konnten. Die Vorfälle haben bundesweit Diskussionen über die Sicherheit im zivilen Luftraum ausgelöst und den Ruf nach schärferen Kontrollen verstärkt. Auch andere Flughäfen, darunter Frankfurt und Hamburg, haben in den vergangenen Monaten über ähnliche Störungen berichtet – ein Zeichen, dass das Problem weit über München hinausreicht.
Welche Regeln gelten für Freizeitpiloten?
Grundsätzlich gilt: Drohnen dürfen in Deutschland maximal 120 Meter hoch fliegen und müssen stets in Sichtweite bleiben. Erlaubt ist das Fliegen nur im sogenannten offenen Luftraum, also fernab von sensiblen Bereichen wie:
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Flughäfen und Start- oder Landebahnen
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Menschenansammlungen, Konzerten und Stadien
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Krankenhäusern, Industrieanlagen oder Polizeigeländen
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Naturschutzgebieten
Zudem müssen Drohnen technisch sicher, registriert und versichert sein. Jede Drohne mit Kamera oder einem Gewicht über 250 Gramm benötigt eine offizielle Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Dafür erhalten Pilot:innen eine persönliche e-ID, die gut sichtbar an der Drohne angebracht werden muss. Wer diese Pflicht ignoriert, riskiert, dass die Drohne bei einer Kontrolle sofort stillgelegt wird.
Ein weiteres zentrales Kriterium ist die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen. Drohnen mit Kamera dürfen keine personenbezogenen Daten aufnehmen oder weiterverarbeiten, ohne dass eine rechtliche Grundlage besteht. Verstöße können nicht nur Bußgelder, sondern auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Was müssen Pilot:innen ab 2025 beachten?
Wer mit einer Drohne fliegt, trägt Verantwortung – und braucht in vielen Fällen eine Haftpflichtversicherung. Nicht jede private Versicherung deckt Schäden durch Drohnen automatisch ab. Es empfiehlt sich daher eine spezielle Drohnenversicherung, deren Nummer bei der Registrierung anzugeben ist.
Ab einem Gewicht von 250 Gramm oder bei Drohnen mit Kamera ist zusätzlich ein EU-Kompetenznachweis („kleiner Drohnenführerschein“) Pflicht. Dieser kann online beim LBA absolviert werden und umfasst Fragen zu Sicherheit, Datenschutz und Luftraumrecht. Der Nachweis ist fünf Jahre gültig und muss anschließend erneuert werden. Wer professionell fliegt, etwa für Filmproduktionen oder Inspektionen, benötigt darüber hinaus den erweiterten EU-Fernpiloten-Nachweis (A2).
Für bestimmte Modelle ist zudem eine Remote ID erforderlich – eine elektronische Kennung, die Behörden eine schnelle Identifizierung ermöglicht. Die Remote ID überträgt Positionsdaten und Kennnummer in Echtzeit und ist für neue Modelle seit Anfang 2024 verpflichtend.
Auch die technischen Anforderungen steigen: Drohnen müssen mit Geo-Fencing-Systemen ausgestattet sein, die automatisch verhindern, dass sie in verbotene Zonen fliegen. Diese digitale Barriere ist mittlerweile bei allen führenden Herstellern Standard.
Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?
Wer die Regeln missachtet, riskiert empfindliche Strafen. Besonders hoch fallen die Bußgelder aus, wenn durch den Flug der öffentliche Luftraum gefährdet oder blockiert wird – wie zuletzt in München.
Beispiele für mögliche Bußgelder:
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Drohnenflug ohne Registrierung: bis 5.000 Euro
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Drohnenflug ohne Führerschein: bis 1.000 Euro
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Flüge über Menschen oder in Flugverbotszonen: bis 50.000 Euro
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Fehlende Versicherung: bis 10.000 Euro
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Aufnahmen ohne Einwilligung (Datenschutzverstoß): bis 20.000 Euro
Zusätzlich drohen bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz auch strafrechtliche Konsequenzen – etwa bei gefährlichem Eingriff in den Luftverkehr (§ 315 StGB). In solchen Fällen kann sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Wer wiederholt gegen Auflagen verstößt, muss mit einem dauerhaften Flugverbot und dem Entzug der LBA-Zulassung rechnen.
Ein weiterer Punkt: Der Handel mit gebrauchten Drohnen ohne gültige EU-Klassifizierung ist ab Mitte 2025 verboten. Verkäufer:innen müssen nachweisen können, dass das Gerät den aktuellen Standards entspricht – sonst drohen hohe Verwaltungsstrafen.
Ratgeber-Tipp für Pilot:innen
Um rechtssicher zu fliegen, empfiehlt es sich, regelmäßig die aktuelle EU-Drohnenverordnung zu prüfen. Die offizielle Informationsseite des Luftfahrt-Bundesamts bietet einen kostenlosen Überblick über zugelassene Drohnentypen, Schulungen und Flugzonen.
💡 Tipp: Mit Apps wie Droniq, Airmap oder DJI Fly Safe lässt sich prüfen, ob der gewünschte Flugort erlaubt ist. So vermeiden Pilot:innen teure Fehler und tragen zu einem sicheren Luftraum bei. Wer tiefer einsteigen möchte, kann an speziellen Drohnen-Workshops teilnehmen – viele Flugschulen bieten mittlerweile Seminare zu Technik, Wetterkunde und Luftrecht an.
Auch wirtschaftlich wird das Thema relevanter: Die Bundesregierung plant eine nationale Drohnenstrategie, um Innovationen zu fördern und gleichzeitig den Schutz sensibler Zonen zu gewährleisten. Für Unternehmen aus den Bereichen Logistik, Bau und Landwirtschaft eröffnen sich dadurch neue Geschäftsfelder – vorausgesetzt, sie halten die Regeln ein.
Zugleich entwickelt sich der private Drohneneinsatz weiter: Ob für technische Inspektionen, kreative Filmprojekte oder beeindruckende Luftbildaufnahmen – wie zuletzt beim besten Drohnenfoto des Jahres – der verantwortungsvolle Umgang mit der Technologie bleibt entscheidend. Ergänzend dazu gewinnen rechtssichere Rahmenbedingungen an Bedeutung, vor allem im urbanen Raum, wo bereits erste Kontrollmaßnahmen erfolgreich etabliert wurden.
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