Dr. Maike Kohl-Richter
Kanzlerwitwe klagt gegen die Helmut-Kohl-Stiftung

| Redaktion 
| 23.09.2025

Ein Mensch verstirbt und der Bundestag erlässt ein Gesetz, um eine Stiftung zur Würdigung seines Werkes und Andenkens zu gründen. Eine Ehrung, die nur wenigen zuteilwird – und noch seltener wird dagegen geklagt: Dr. Maike Kohl-Richter, zweite Ehefrau und Witwe von Helmut Kohl, zieht gegen die Stiftung des Bundes vor Gericht, die nach dem sechsten Bundeskanzler benannt ist.

Im Mai 2021 hat der Bundestag mit breiter Mehrheit einen Gesetzesentwurf über die Errichtung der Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung angenommen. Nach dem Vorbild der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus oder der Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung macht sie sich zur Mission, das Leben und politische Wirken des sechsten deutschen Kanzlers, im Amt zwischen 1982 und 1998, zu würdigen.

Das Gesetz trat nur einen Monat später in Kraft und definiert die Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung seitdem als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin, die vom Bund finanziert wird.

Wie die Bild berichtet, stößt diese Ehrung nicht überall auf Zuspruch: Dr. Maike Kohl-Richter, zweite Ehefrau und Witwe des 2017 verstorebenen CDU-Politikers, hat die nach ihrem Mann benannte Stiftung verklagt.

Richter-Kohl klagt auch mit ihrem Verein

"Wir sind einer Klage vor dem Landgericht Berlin ausgesetzt", wird Dr. Jacqueline Boysen, die Geschäftsführerin der Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung, von der Zeitung zitiert. "Die Klägerin beanstandet die Namensgebung der 2021 per Gesetz gegründeten Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung. Wir sind dieser Klage entgegengetreten und weisen die Vorwürfe zurück."

Konkret möchte Richter-Kohl demnach, dass der Name des ehemaligen Bundeskanzlers nicht mehr durch die Stiftung genutzt wird, um etwa politisch-historische Events zu organisieren.

Rechtsanwalt Dr. Michael Nielen bestätigt gegenüber Bild, dass "Frau Dr. Kohl-Richter als Alleinerbin des langjährigen Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl und als zweite Klägerin, die von ihr ins Leben gerufene Helmut-Kohl-Stiftung mit Sitz in Ludwigshafen", juristisch gegen die Stiftung des Bundes vorgeht.

Missachteter Wille oder "grundlegendes Fehlverständnis"?

Nielen erklärt, dass "die Zustimmung Helmut Kohls und nach seinem Tod die Zustimmung seiner Alleinerbin notwendig“ sei, um den Namen des Einheitskanzlers zu nutzen. Zu Lebzeiten habe Kohl jedoch "ausdrücklich keine Zustimmung zu dieser Art von Stiftung erteilt", sodass sie seinem Willen widerspreche.

Besagte Alleinerbin wiederum erteilt nicht nur keine Zustimmung: Vor dem europäischen Markenamt EUIPO hat sich Maike Kohl-Richter "Helmut Kohl", "Helmut-Kohl-Stiftung" und tatsächlich auch "Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung" selbst als Wortmarken eintragen lassen.

Bei der Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung ist von einem "grundlegendem Fehlverständnis" die Rede, was Kohl-Richters juristische Ausgangslage angeht. In einem anwaltlichen Schreiben wird ihr ungerechtfertigter "Monopolanspruch" auf das Kanzler-Andenken vorgeworfen. Unter dem Aktenzeichen 52 O 7/25 liegt die Angelegenheit beim Landgericht II Berlin; ein Gerichtstermin ist noch nicht anberaumt.

Helmut Kohl und Maike Kohl-Richter heirateten 2008 und lebten bis zum Tod des einstigen Bundeskanzlers zusammen. Vorher war er von 1960 bis zu ihrem Tod im Jahre 2001 mit Hannelore Kohl verheiratet. Seine beiden Söhne Walter und Peter stammen aus dieser Ehe, die fast sein halbes Leben lang andauerte.

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