Urteil gegen Dr. Rick und Dr. Nick
Hyaluron: Behandlungen dürfen nicht mit Vorher-Nachher-Bildern beworben werden

| Redaktion 
| 31.07.2025

Aus der Online-Welt mögen sie uns längst völlig normal erscheinen, doch: In Deutschland dürfen operative plastisch-chirurgische Eingriffe nicht mit Vorher-Nachher-Bildern beworben werden. Aber gilt das auch für Schönheitsbehandlungen mit Hyaluron? In einem Verfahren gegen das Unternehmen der auch als Influencer aktiven Ärzte "Dr. Rick und Dr. Nick" hat der Bundesgerichtshof nun eine Entscheidung gefällt.

Hintergrund dieser Entscheidung ist eine Klage, die die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Aesthetify GmbH eingereicht hat. Dabei handelt es sich um das Unternehmen von Henrik Heüveldop und Dominik Bettray, die in Düsseldorf, Berlin, Frankfurt, München, Oer-Erkenschwick und Konstanz zum Beispiel Hyaluron-, Botox- und Laserbehandlung "aus ärztlicher Hand" anbieten.

Diese Leistungen bewerben die beiden als Dr. Rick und Dr. Nick auch online; etwa mit einem mehr als 200.000 Follower starken Instagram-Kanal. Um potenzielle Kundschaft von den Vorzügen minimalinvasiver Schönheitseingriffe zu überzeugen, kamen in der Vergangenheit mehrfach Vorher-und-Nachher-Eindrücke von Hyaluron-Unterspritzungen zum Einsatz.

Klage geht unter anderem auf "besorgte Mutter" zurück

"Gerade diese breite Präsenz macht die unzulässige Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern besonders wirksam und problematisch", hebt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, hervor.

Demnach ging die Klage auf Beschwerden zurück, die die Verbraucherzentrale erreicht haben – verwiesen wird auf eine "besorgte Mutter", die sich am großen Einfluss von Dr. Rick und Dr. Nick auf Minderjährige gestört hat. Dem Gerichtstermin ging eine Abmahnung zuvor, der sich Aesthetify jedoch nicht verpflichtet hat.

 
 
 
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Nun gab der Bundesgerichtshof (BGH) der Verbraucherzentrale Recht und definierte, dass auch Eingriffe mit einer Spritze operativ plastisch-chirurgische Eingriffe darstellen. Damit fallen sie unter das vom Heilmittelwerbegesetz (HWG) vorgesehene Verbot von Vorher-Nachher-Bildern zur Bewerbung der Dienstleistung.

"Schönheit per Spritze ist kein harmloser Trend"

"Die Entscheidung des BGH setzt ein klares Zeichen und schafft dringend notwendige Rechtsklarheit – auch für andere Anbieter", zeigt sich Wolfgang Schuldzinski zufrieden. "Schönheit per Spritze ist kein harmloser Trend, sondern ein medizinischer Eingriff – und darf nicht wie ein Lifestyle-Produkt vermarktet werden."

Er glaubt, dass das Urteil vor manipulativer Werbung und unrealistischen Schönheitsversprechen auf Social Media schützen kann: "Niemand sollte sich von unzulässigen Vorher-Nachher-Bildern zu einem operativen Eingriff verleiten lassen, der medizinisch nicht notwendig ist."

In einem oben eingebetteten Instagram-Beitrag stehen Dr. Rick und Dr. Nick dazu, dass Vorher-Nachher-Bilder "wichtig und wichtig" seien – eine Ansicht, die zumindest innerhalb ihrer eigenen Community vielfach geteilt wird, wie ein Blick in die Kommentarspalte verrät. Ob die beiden Unternehmer in Berufung gehen wollen, wie dort etwa vorgeschlagen wird, ist bislang nicht bekannt.

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