Arbeitnehmerrechte bei Hitze
Schwitzen am Schreibtisch – was bei Sommerhitze im Job gilt

| Redaktion 
| 26.06.2025

Sommer im Büro: Das ist oft ein Gradwandel zwischen Dresscode, Durst und Durchhalten. Während Schüler bei 30 Grad hitzefrei bekommen, heißt es für Berufstätige: durchhalten. Denn das Arbeitsrecht kennt keinen Anspruch darauf. Ganz schutzlos sind Angestellte aber nicht.

Die Arbeitsstättenregelung empfiehlt, dass Raumtemperaturen im Büro 26 Grad nicht überschreiten sollen. Doch auch 30 Grad und mehr müssen Beschäftigte an heißen Sommertagen hinnehmen – vorausgesetzt, der Arbeitgeber trifft geeignete Schutzmaßnahmen. Dazu zählen etwa das Abdunkeln durch Jalousien, Bereitstellen von Getränken oder eine gelockerte Kleiderordnung. Wer sich benachteiligt fühlt, sollte das Gespräch suchen oder den Betriebsrat einschalten.

Was den Zustand im Homeoffice betrifft: Wer von zu Hause aus arbeitet, kann sich in Sachen Raumtemperatur kaum auf gesetzliche Vorschriften berufen. Die Verantwortung für ein angemessenes Arbeitsumfeld liegt hier beim Beschäftigten. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich klimatisierte Arbeitsplätze bereitstellt und ein Wechsel möglich ist, wie der Spiegel berichtet.

Arbeiten unter freiem Himmel

Beschäftigte im Außeneinsatz – etwa auf dem Bau – müssen besonders geschützt werden. Dazu gehören Schattenplätze, Sonnencreme, Kopfbedeckungen, ausreichend Trinkwasser und, falls nötig, Sonnenbrillen. Der Schutz der Gesundheit steht hier klar im Vordergrund – langfristige Schäden wie der Graue Star können sonst die Folge sein.

Flexibilität bei Ort und Zeit

Viele Firmen ermöglichen mittlerweile mobiles Arbeiten – im Park, im Garten oder im klimatisierten Café. Voraussetzung: Die Aufgaben lassen sich zuverlässig erledigen, sensible Daten bleiben geschützt. Auch Arbeitszeiten lassen sich häufig flexibler gestalten – etwa mit einer Siesta: Früh beginnen, eine längere Mittagspause einlegen und am späten Nachmittag weiterarbeiten. Experten wie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz empfehlen diese Vorgehensweise ausdrücklich.

Dresscode und Ventilatoren

Kurze Hosen und Tops sind in vielen Jobs nur eingeschränkt erlaubt – etwa wenn Kundenkontakt besteht oder Sicherheitsvorgaben erfüllt werden müssen. Arbeitgeber dürfen Kleidervorgaben machen, allerdings nicht willkürlich. Wer etwa aus Sicherheitsgründen Schutzkleidung tragen muss, darf diese nicht einfach weglassen. Ventilatoren am Arbeitsplatz können Abhilfe schaffen, dürfen aber nur mit Zustimmung des Arbeitgebers angeschlossen werden – schließlich geht es um den Stromverbrauch des Unternehmens.

Regelungen für Schwangere

Schwangere, stillende Mütter oder gesundheitlich eingeschränkte Mitarbeitende haben ein Anrecht auf gesonderten Hitzeschutz. Können Arbeitgeber diesen nicht gewährleisten, müssen sie Betroffene an extrem heißen Tagen freistellen.

Betreuung bei Hitzefrei in der Schule

Kommt es an Schulen zu Hitzefrei, entsteht für viele Eltern ein Betreuungsproblem. Arbeitgeber müssen berufstätige Eltern mit Kindern unter zwölf Jahren unter bestimmten Bedingungen freistellen – etwa wenn keine alternative Betreuung gefunden werden konnte. Ob das Gehalt weitergezahlt wird, hängt vom jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrag ab.

Dass Sommerhitze auch vor Gericht landen kann, zeigte ein Fall beim Playmobil-Hersteller Geobra Brandstätter. Der Betriebsrat hatte eigenmächtig zehnminütige Hitzepausen pro Stunde eingeführt – der Arbeitgeber klagte. Das Landesarbeitsgericht Nürnberg stellte sich auf die Seite des Betriebsrats: Die Gesundheit der Mitarbeiter hat Vorrang.

 

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