Millionen Passagiere zahlen drauf
Verbraucherschutzzentrale verklagt Airlines wegen Handgepäck-Abzocke

| Redaktion 
| 03.08.2025

Trotz eines klaren Urteils des Europäischen Gerichtshofs verlangen viele Airlines weiterhin Zusatzgebühren für Handgepäck – zulasten der Fluggäste. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen geht nun gerichtlich gegen drei Airlines vor und fordert klare EU-weite Standards, um Millionen Passagiere vor versteckten Kosten zu schützen.

Die Verbraucherschutzzentrale erhöht den Druck auf die Luftfahrtbranche: Wegen aus ihrer Sicht unrechtmäßiger Gebühren für Handgepäck hat der vzbv Klage gegen easyJet, Wizzair und Vueling eingereicht. Die Klagen stützen sich auf geltendes EU-Recht – und könnten weitreichende Folgen für Fluggesellschaften und Passagiere haben.

Handgepäck als Einnahmequelle

Was früher selbstverständlich war, ist heute ein lukratives Zusatzgeschäft: Viele Airlines, darunter easyJet, Wizzair und Vueling, verlangen für größeres Handgepäck mittlerweile saftige Aufpreise. Laut Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) ist das nicht nur ärgerlich, sondern auch rechtlich bedenklich. Die Mitnahme eines Gepäckstücks, das den üblichen Maß- und Sicherheitsvorgaben entspricht, sei kein optionaler Service, sondern ein grundlegender Bestandteil der Flugbeförderung.

"Ryanair, easyJet & Co. locken mit Flugpreisen, die nicht das gesamte angemessene Handgepäck umfassen. Das ist Verbrauchertäuschung und verstößt gegen geltendes Recht", erklärte vzbv-Vorständin Ramona Pop gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung.

Konkret bemängelt der Verband, dass beispielsweise bei easyJet lediglich eine kleine Tasche mit den Maximalmaßen 45 x 36 x 20 Zentimetern im Preis enthalten ist. Wer ein zusätzliches oder größeres Handgepäckstück mitnehmen möchte, muss extra zahlen – teils noch höher, wenn der Fehler erst am Gate auffällt.

Drei Klagen, ein Ziel: klare Regeln

Die rechtliche Auseinandersetzung ist bereits in vollem Gange:

  • Gegen easyJet läuft das Verfahren vor dem Kammergericht Berlin

  • Die Klage gegen Wizzair liegt beim Oberlandesgericht Frankfurt

  • Vueling Airlines muss sich vor dem Oberlandesgericht Hamm verantworten

Der vzbv beruft sich unter anderem auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014. Darin wird Handgepäck als "unverzichtbarer Bestandteil" des Lufttransports gewertet – sofern Maße, Gewicht und Sicherheitsstandards eingehalten werden. Gebühren dafür seien daher nicht zulässig.

Der juristische Vorstoß ist Teil einer größeren Kampagne: Bereits im Mai hatten der europäische Verbraucherverband BEUC und 16 nationale Organisationen bei der EU-Kommission Beschwerde eingelegt – wegen der Gebührenpraxis von insgesamt sieben Airlines.

Einheitliche Standards gefordert

Der vzbv fordert nun eine gesetzlich verankerte Definition dessen, was als kostenfreies Handgepäck gelten soll. Der Vorschlag:

  • Maximales Kantenmaß: 115 Zentimeter (z. B. 55×40×20 cm)

  • Maximalgewicht: 10 Kilogramm

  • Zwei Gepäckstücke ohne Aufpreis: ein kleines persönliches Item plus ein Standard-Handgepäck

"Die Europäische Union sollte klare Standards und Maße für kostenfreies Handgepäck erlassen. Denn die Verbraucher müssen vor Kostenfallen geschützt werden", so Ramona Pop weiter. Millionen Passagiere in Europa seien jährlich betroffen – und hätten oft keine realistische Chance, Zusatzkosten bei der Buchung zu erkennen oder zu vermeiden.

Laut vzbv handelt es sich bei den Gepäckregeln nicht um eine unternehmerische Freiheit, sondern um eine Frage der Transparenz und Fairness gegenüber Verbraucher:innen.

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