Aufarbeitung der Corona-Zeit
Gegenwind für das Gesundheitsministerium

| Redaktion 
| 27.03.2024

Nach der Krise kommt die Aufarbeitung: Das Handeln des Gesundheitsministeriums während Corona wird von vielen Seiten kritisch beäugt. Beim Bundesrechnungshof sorgt sowohl die Abrechnung der Bürgertests als auch ein vergebener Kampagnen-Etat für Verstimmung.

Die massiven Grundrechtseinschränkungen der Corona-Ausnahmesituation liegen hinter uns und sind eine ungern ausgegrabene Erinnerung. Ungeachtet dessen wird vielerorts intensive Aufarbeitung betrieben – so gingen erst kürzlich Schlagzeilen zu einer Studie der Unis Erfurt und Bamberg durch die Medien, laut der 29 Prozent der Befragten finden, dass den damals zuständigen Politikern eine Bestrafung für ihr Handling der Krise zusteht.

Erst am Montag verteidigte sich Karl Lauterbach vor Journalisten zudem gegen Vermutungen, dass es seinerzeit externe Einflussnahme auf die Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts gegeben habe.

Der Bundesrechnungshof fällt diesbezüglich natürlich kein Urteil. Als oberste Bundesbehörde, die die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit und eines ordnungsgemäß geführten Bundeshaushalts zur Aufgabe hat, interessiert man sich in Bonn nichtsdestotrotz ebenfalls für viele Vorgänge dieser aufreibenden Phase. Auch das mittlerweile Lauterbach unterstellte Bundesgesundheitsministerium (BGM) wird hier kritisch beäugt.

Test-Abrechnungen "unzureichend geprüft"

Vor drei Jahren übernahm der Bund die Kosten für Antigen- und PCR-Tests, mit denen sich Menschen in Deutschland hinsichtlich ihres Covid-Status (mehr oder weniger) absichern konnten. Allein für die sogenannten Bürgertests, also die Antigen-Variante, hat der Bund seit Juli 2021 über 8,5 Milliarden Euro ausgegeben. Im Januar, Februar und März des Jahres 2022 wurde dabei sogar die Grenze von einer Milliarde pro Monat durchbrochen.

Die Abrechnungen der insgesamt über 756 Millionen Tests kritisiert der Bundesrechnungshof allerdings als "unzureichend geprüft"; die Ergebnisse einer entsprechenden Kontrolle blieben demnach "weit hinter den Erwartungen zurück". Erst auf Empfehlung der Behörde habe sich das Bundesgesundheitsministerium überhaupt Berichte über die Prüftätigkeit der Kassenärztlichen Vereinigungen vorlegen lassen. Einige sind bislang unvollständig geblieben.

Auch zwischenzeitlich vom BGM initiierte neue Berichtspflichten konnten den Rechnungshof nicht überzeugen, da sich "aus den unterschiedlich gestalteten Berichten der KVen kaum Rückschlüsse auf den tatsächlichen Erfolg der Prüfungen schließen" lassen. Keinesfalls zufrieden ist man in Bonn außerdem mit der sehr gering angesetzten Aufbewahrungsfrist für Unterlagen: Betreiber von Teststellen müssen Nachweise über die korrekte Durchführung und Abrechnung lediglich bis Ende dieses Jahres aufbewahren, wodurch die "Aufdeckung und Verfolgung strafrechtlich relevanter Sachverhalte" gefährdet sei.

Kampagnen-Etat unrechtmäßig vergeben

Darüber hinaus hat sich der Bundesrechnungshof mit der Vergabe des Etats für die Impfkampagne "Ich schütze mich" an die Agentur Brinkert Lück befasst. Per Prüfbericht kommen die Fachleute ohne Zweifel zu der Schlussfolgerung, dass besagte Beauftragung nicht rechtmäßig abgewickelt worden ist.

Wie Horizont berichtet, moniert die Behörde insbesondere die fehlende Ausschreibung des Etats sowie den Umstand, dass es keine offizielle Unterbeauftragung von Brinkert Lück durch die eigentliche Rahmenvertragsagentur Scholz & Friends gab. Das Bundesgesundheitsministerium habe das Mandat stattdessen direkt vergeben – an die SPD-erprobte Agentur, die vorher bereits die Kampagne zur Bundestagswahl 2021 für Olaf Scholz verantwortet hatte.

Dem BGM zufolge sei die Unterbeauftragung mündlich erfolgt, was zumindest die Nichtexistenz von vorlegbaren Nachweisen erklären würde. Dieser Angabe des früheren Auftraggebers widerspricht die betreffende Agentur Scholz & Friends allerdings ebenfalls und verweist auf ein früheres Statement, laut dem sie weder in den Beauftragungsprozess noch in die Umsetzung der "Ich schütze mich"-Kampagne involviert gewesen sei.

Der Rechnungshof stellt fest, dass Brinkert Lück alle relevanten Unterlagen direkt dem Ministerium vorgelegt hat, das wiederum deren Geheimhaltung veranlasst hat – ein Punkt, den die Behörde mangels "tragfähiger Gründe" ebenfalls rügt.

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