Kabinettsentwurf liegt vor
8-Stunden-Tage könnten künftig flexibler werden

Die Bundesregierung will das Arbeitszeitgesetz modernisieren – und plant, den 8-Stunden-Tag durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu ersetzen. Jetzt liegt der Vorschlag offiziell im Kabinett. Besonders für Branchen wie Tourismus und Gastronomie könnte das mehr Flexibilität und weniger Bürokratie bedeuten.

Die Bundesregierung will das seit Jahrzehnten geltende Arbeitszeitmodell modernisieren. Im Rahmen der neuen nationalen Tourismusstrategie kündigt sie an, den 8-Stunden-Tag zu kippen und durch eine Wochenarbeitszeitregelung zu ersetzen. Die Maßnahme soll nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft stärken.

Arbeitszeitgesetz soll grundlegend reformiert werden

Wie BILD.de berichtet, ist geplant, die tägliche Begrenzung der Arbeitszeit durch eine wöchentliche Höchstgrenze zu ersetzen. Beschäftigte könnten damit an einzelnen Tagen länger arbeiten und an anderen dafür freinehmen, solange der Wochenschnitt eingehalten wird. Besonders für Branchen mit Saison-, Wochenend- und Nachtarbeit wie Gastronomie, Hotellerie oder Veranstaltungswirtschaft würde das neue Modell mehr Spielraum bringen.

Die Reform soll jedoch nicht auf den Tourismus beschränkt bleiben, sondern für alle Wirtschaftssektoren gelten – von Industrie und Handel bis hin zu Dienstleistungen und Pflege.

Steuerliche Anreize und weniger Bürokratie

Neben der Flexibilisierung der Arbeitszeiten sieht die Strategie auch steuerliche Entlastungen vor. Überstundenzuschläge sollen künftig steuerfrei gestellt werden. Zusätzlich sollen einmalige Prämien für die Ausweitung der Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigten steuerlich begünstigt werden. Ziel ist es, Mehrarbeit attraktiver zu machen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Parallel dazu plant die Bundesregierung einen umfassenden Bürokratieabbau. Ein Praxis-Check soll überflüssige Dokumentationspflichten identifizieren und streichen. Vor allem kleine und mittlere Betriebe würden dadurch spürbar entlastet.

Entlastung für Tourismuswirtschaft und Reisende

Auch Kostensenkungen für Unternehmen sind Teil der nationalen Tourismusstrategie. So sollen die Beiträge der Reiseveranstalter zum Reisesicherungsfonds sinken. Der Fonds, der Urlauber:innen bei Anbieterinsolvenzen absichert, ist aktuell gut gefüllt. Geringere Beiträge würden viele Veranstalter entlasten – insbesondere kleinere und mittelständische. Langfristig könnten die Einsparungen auch Reisenden zugutekommen, etwa durch wettbewerbsfähigere Preise und stabilere Angebote.

Christoph Ploß betont wirtschaftliche Bedeutung

Als Tourismuskoordinator der Bundesregierung unterstützt Dr. Christoph Ploß (CDU) die geplanten Maßnahmen ausdrücklich. Aus seiner Sicht bedeuten die Reformen nicht nur eine arbeitsmarktpolitische Anpassung, sondern auch einen dringend nötigen Impuls für die Wettbewerbsfähigkeit der Tourismusbranche. Gegenüber BILD.de erklärte Ploß: "Davon werden nicht nur mittelständische Unternehmen profitieren, sondern auch Millionen Arbeitnehmer in Deutschland."

Auch Sören Hartmann, Präsident des Bundesverbands der Deutschen Tourismuswirtschaft, begrüßt den wirtschaftspolitischen Fokus der Strategie als wichtiges Signal für die Branche.

Hinweis der Redaktion:
Bei den im Artikel beschriebenen Maßnahmen handelt es sich um Planungen im Rahmen der nationalen Tourismusstrategie. Eine gesetzliche Umsetzung ist derzeit noch nicht erfolgt.

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