Änderungen im Überblick
Was der 1. Dezember 2024 für Reisen, Technik und Finanzen bringt

Der Dezember bringt nicht nur frostige Tage, sondern auch Veränderungen, die den Alltag vieler Menschen beeinflussen. Ob im Bereich Reisen, Technik oder Finanzen – zahlreiche Neuerungen stehen an, die beachtet werden sollten.

Pünktlich zum Jahresende greifen neue Regelungen und Maßnahmen, die in verschiedenen Bereichen spürbare Veränderungen mit sich bringen.

Bahnfahren wird teurer – und schneller

Die Deutsche Bahn passt zum 15. Dezember die Preise im Fernverkehr an. Die Kosten steigen um durchschnittlich 5,9 Prozent. Flexpreis-Tickets können nur noch gegen Gebühr storniert werden. Während der Super-Sparpreis bei 17,99 Euro bleibt, sind diese Tickets weiterhin nicht stornierbar. Wer Flexibilität sucht, muss ab 21,99 Euro für stornierbare Sparpreise zahlen.

Auf der positiven Seite stehen neue Verbindungen. Ab Dezember können Reisende erstmals direkt von Berlin nach Paris fahren – in nur acht Stunden. Eine weitere Neuerung ist die Direktverbindung München-Amsterdam, die sieben Stunden dauert. Zudem erweitert die Bahn die schnellen Sprinter-Züge auf der Strecke Berlin-Frankfurt.

USB-C: Einheitlicher Standard für mehr Nachhaltigkeit

Ab dem 28. Dezember wird der USB-C-Anschluss in der gesamten EU zur Pflicht. Smartphones, Tablets und ähnliche Geräte dürfen dann nicht mehr mit anderen Steckertypen verkauft werden. Die EU will so Elektroschrott reduzieren und Umweltressourcen schonen. Hersteller wie Apple und Samsung haben bereits mit der Umstellung begonnen. Verbraucher dürfen sich auf weniger Kabelsalat und eine einheitlichere Lade-Infrastruktur freuen.

Steuerliche Entlastungen und Frist für Steuererklärungen

Ab Dezember steigt der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer um 180 Euro auf 11.784 Euro. Diese Änderung gilt rückwirkend für das gesamte Jahr 2024 und soll die gestiegene Inflation ausgleichen. Wer unter dieser Grenze bleibt, zahlt keine Einkommensteuer.

Ein wichtiger Termin naht zudem für Steuerpflichtige: Die freiwillige Abgabe der Steuererklärung für 2020 muss spätestens bis Ende Dezember erfolgen. Danach verfällt die Möglichkeit zur nachträglichen Einreichung.

Neue Produktsicherheitsverordnung: Mehr Schutz für Verbraucher

Ab dem 13. Dezember 2024 greift die neue EU-Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit (GPSR). Ziel ist es, vor allem den Onlinehandel sicherer zu machen. Online-Marktplätze müssen künftig eine zentrale Anlaufstelle für Verbraucherbeschwerden einrichten. Zudem werden Kunden im Falle eines Produktrückrufs direkt über ihre hinterlegten Kontaktdaten informiert.

Die Verordnung erstreckt sich auf alle Non-Food-Produkte, mit Ausnahme von Lebensmitteln, Futtermitteln und lebenden Pflanzen. Verbraucher können sich somit auf mehr Transparenz und Sicherheit bei Onlinekäufen verlassen. Besonders im boomenden Onlinehandel stellt die GPSR einen wichtigen Schritt für den Verbraucherschutz dar.

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