Warnstreik zur Berlinale
CineStar: ver.di-Forderungen sind "nicht im Ansatz wirtschaftlich darstellbar"

| Redaktion 
| 15.02.2026

Anfang des Monats sind Tarifverhandlungen zwischen ver.di und CineStar gestartet – und ziemlich zügig zeichnet sich ab, dass Einigkeit in weiter Ferne liegt. In Reaktion auf abgelehnte Forderungen hat die Gewerkschaft am Valentinstag zum Streik aufgerufen, um eine Lohnanhebung für Kino-Personal durchzusetzen. Laut Cinestar bewegt sich die jedoch "deutlich außerhalb der wirtschaftlichen Tragfähigkeit".

Auf der Berlinale werden dieser Tage unterschiedlichste Filme für die große Leinwand zelebriert. Das Ökosystem Kino selbst allerdings steht seit Jahren unter wachsendem Druck: Ein gewisser Teil der Kundschaft hat sich nach den Zwangsschließungen der Corona-Pandemie offenbar dauerhaft mit dem Verzicht auf das Erlebnis im Saal arrangiert; viele Betreiber laufen ihrem Vorkrisenniveau weiter hinterher.

Erleichtert wurde der besagte Verzicht durch ein grundlegend verändertes Konsumverhalten: Streamingdienste haben eine selbstverständliche On-Demand-Mentalität etabliert, während sich klassische Kinostarts mit kürzeren Laufzeiten arrangieren.

Der Umstand, dass diverse Streifen inzwischen nur Wochen nach ihrer Erstveröffentlichung auf dem heimischen Sofa genossen werden können, macht den Kinobesuch immer häufiger vor allem für ergebene Fans oder ergebene Cineasten interessant – die Gelegenheitskundschaft hat meist genug Geduld, um auf die "kostenlose" Streaming-Auswertung zu warten.

ver.di verweist auf erfolgreiches Kinojahr

Ungeachtet dessen sollte das für angenehme Kino-Erlebnisse zuständige Personal natürlich entsprechend entlohnt werden. Was genau das jedoch bedeutet, ist Gegenstand der Anfang Februar begonnenen Tarifverhandlungen, die ver.di mit der CineStar-Gruppe führt (und bereits seit Ende Januar mit den Branchenkollegen von UCI).

"Die Kinobranche hat 2025 ein erfolgreiches Jahr hinter sich, und auch 2026 verspricht ein gutes Geschäftsjahr zu werden", sagt ver.di-Verhandlungsführer Andreas Köhn.

 
 
 
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UNCI-Angaben zufolge haben Deutschlands Kinos mit etwa 924 Millionen Euro im letzten Jahr in der Tat einen Anstieg der Kinokassenumsätze um 6,4 Prozent gegenüber 2024 verzeichnen können. Die Besucherzahlen stiegen um 2,1 Prozent auf rund 91,9 Millionen abgesetzte Tickets.

Allerdings stehen diese "erfolgreichen" Zahlen vor dem eingangs präsentierten Hintergrund, weshalb sie nicht automatisch das Bild einer florierenden Branche zeichnen.

Dennoch fährt Köhn fort: "Während die Unternehmen massiv in Gebäude und moderne Kinoausstattungen investieren, um ein hochklassiges Kinoerlebnis zu garantieren, wird bei den Personalkosten gespart."

"Kein Lohn unter 16 Euro"

Die zentrale ver.di-Forderung für rund 2500 Kinomitarbeiter lautet "Kein Lohn unter 16 Euro", zu deren Nachdruck am Valentinstag zu einem Warnstreik der Beschäftigten von CineStar (unter anderem Standort Cubix am Alexanderplatz) und UCI (unter anderem Standort Gropius Passagen) aufgerufen wurde. Verlangt wird ein "sozial gerechtes Einkommen", das sich "deutlich oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns" bewegt.

Die sogenannten "Premium-Sofas" gehören zu den Saalinvestitionen der jüngeren Vergangenheit, die den Kinobesuch attraktiver gestalten sollen (Bild: CineStar)
Die sogenannten "Premium-Sofas" gehören zu den Saalinvestitionen der jüngeren Vergangenheit, die den Kinobesuch attraktiver gestalten sollen (Bild: CineStar)

"Mit dem Warnstreik setzen die Beschäftigten ein sichtbares Zeichen: Glamouröse Filmfestspiele und prekäre Arbeitsbedingungen passen nicht zusammen", kommentiert Andreas Köhn mit Blick auf das derzeitige Großereignis in Berlin. "Während sich die Hauptstadt im Glanz der Berlinale präsentiert, kämpfen viele Kinobeschäftigte weiterhin für existenzsichernde Löhne."

Darüber hinaus hat ver.di eine Botschaft der Streikenden an die Öffentlichkeit übermittelt, laut der diese "wissen, dass der Streik für Sie mit Unannehmlichkeiten verbunden ist. Doch wir streiken nicht leichtfertig. Wir sorgen mit großem Engagement für Ihr Kinoerlebnis – und dafür brauchen wir gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung."

"Überzogene Tarifforderungen gefährden auch Arbeitsplätze"

Bereits am Freitag hat die CineStar-Gruppe ein Statement zum aktuellen Stand der Tarifverhandlung veröffentlicht.

Vor allem die "geforderten Lohnsteigerungen von 23,1 Prozent bis 31,5 Prozent für Servicekräfte und eine Erhöhung der Jahressonderzahlung um 76 Prozent" seien "nicht im Ansatz im Bereich dessen, was wirtschaftlich darstellbar ist". Begründet wird das mit dem derzeitigen Marktumfeld.

"Viele Standorte bewegen sich bereits heute an der Grenze der Wirtschaftlichkeit", erklärt CineStar-Geschäftsführer Oliver Fock, der mit Verweis auf die von Köhn angesprochenen Modernisierungsmaßnahmen ergänzt: "Gleichzeitig besteht ein erheblicher Investitionsbedarf, um unsere Kinos zukunftsfähig und wettbewerbsfähig zu halten."

CineStar-Geschäftsführer Oliver Fock am Freitag, 13. Februar 2026 mit Christina Berg beim Berlinale-Currywurst-Empfang von Ziegler Film (Bild: Brauer Photos / O. Walterscheid)
CineStar-Geschäftsführer Oliver Fock am Freitag, 13. Februar 2026 mit Christina Berg beim Berlinale-Currywurst-Empfang von Ziegler Film (Bild: Brauer Photos / O. Walterscheid)

"Mit dem aktuellen Filmangebot hoffen wir 2026 erstmals, uns aus den wirtschaftlich sehr schwierigen Jahren seit 2019 herausarbeiten zu können. Überzogene Tarifforderungen gefährden diese Erholung unmittelbar - und damit auch Arbeitsplätze", gibt Fock zu bedenken.

Er bittet "ver.di eindringlich, die aktuellen Forderungen zu überprüfen und ein wirtschaftlich vertretbares Angebot vorzulegen, das sowohl die berechtigten Interessen der Mitarbeitenden als auch die langfristige Sicherung unserer Kinostandorte berücksichtigt".

Falsche Erwartungen an Service-Tätigkeit?

Michael Strohmenger, ebenfalls Geschäftsführer der CineStar-Gruppe, geht derweil näher darauf ein, dass ver.di "die angestrebten Lohnsteigerungen vorrangig mit der Notwendigkeit begründet, der Altersarmut bei Vollbeschäftigten vorzubeugen. Diese Argumentation verkennt aber die tatsächlichen Strukturen der betroffenen Beschäftigtengruppe."

Er erläutert, dass "70 Prozent der bei uns tätigen geringfügig Beschäftigten und Student:innen diese Tätigkeit nur drei bis vier Jahre als Nebentätigkeit" ausüben, ehe sie nach Ausbildung oder Studium andere Berufe anstreben würden.

"Die Tätigkeit ist ihrem Profil nach dem Niedriglohnsegment zuzuordnen und nicht darauf ausgelegt, über eine gesamte Erwerbsbiografie hinweg die wirtschaftliche Existenzsicherung einschließlich eines entsprechenden Rentenniveaus zu gewährleisten", so Strohmenger weiter. "Diese Erwartung kann und darf an diese Tätigkeit nicht angelegt werden."

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