Grummeln bei Disney: Mickey Mouse geht in die Gemeinfreiheit über

| Redaktion 
| 01.01.2024

Disney verliert den Urheberrechtsanspruch an „Steamboat Willie"-Mickey: Die erste Inkarnation des ikonischen Firmenmaskottchens geht zum 01. Januar 2024 in die Public Domain über. Das erlaubt anderen Kreativen die Nutzung der Figur für eigene Werke.


In den späten Neunzigern hat sich Disney derart beherzt für den US-amerikanischen Copyright Term Extension Act eingesetzt, dass dem Gesetz bis heute der Spitzname „Mickey Mouse Protection Act" beiwohnt. Damals wurde eine Verlängerung des geltenden Urheberrechts beschlossen, die für viele Werke bedeutete, dass sie erst 95 Jahre nach ihrer Schöpfung in die Public Domain, also die Gemeinfreiheit zur Nutzung, übergehen.

Gerade angesichts dessen dürfte das Unternehmen dieser Tage mit Missmut zur Kenntnis nehmen, dass der erste vertonte Auftritt seiner bekanntesten Figur diese Grenze nun erreicht hat: „Steamboat Willie" wurde 1928 uraufgeführt, ehe der knapp acht Minuten kurze Zeichentrickfilm ab 1930 zunächst unter dem Titel „Ein Schiff streicht durch die Wellen" auch auf dem deutschen Markt zu sehen war. Walt Disney zeichnete persönlich für Regie, Drehbuch, Produktion und die Stimme der später weltbekannten Hauptfigur verantwortlich.

Mickey und Minnie für alle, aber...

Disney selbst hat „Steamboat Willie" bereits vor 14 Jahren frei auf YouTube zugänglich gemacht. Neben Mickey feierte auch Minnie Mouse ihr Tonfilmdebüt in dem Streifen, womit für sie ab sofort gleiche Rechte gelten: Künstler dürfen die beiden Figuren nach eigenem Ermessen und ohne Lizenzkosten nutzen, um sie in neuen Werken in gleicher oder abgewandelter Form zu verwenden. Tonalität und Botschaft müssen dementsprechend in keiner Weise mit Disney konform gehen.

Gleichzeitig ist zu bedenken, dass diese Freiheit lediglich für die Varianten von Mickey und Minnie Mouse gilt, die in „Steamboat Willie" zu sehen sind – sprich eine vergleichsweise einfach gezeichnete Maus, die sich insbesondere im Gesicht und durch die (fehlende) Farbgebung von der Inkarnation unterscheidet, die später zum zeitlosen Maskottchen des „House of Mouse" werden würde. Wenig überraschend hat Disney bereits in Aussicht gestellt, die Einhaltung dieser Regel genau zu beobachten und juristisch einzuschreiten, wenn die Ähnlichkeit zu weiterhin geschützten Versionen der Figur zu groß erscheinen sollten.

Was der Gemeinfreiheit entwächst

Einen vergleichbaren Drahtseilakt vollführten die Verantwortlichen der Horrorkomödie „Winnie the Pooh: Blood and Honey", die im vergangenen Februar zu mäßigen Kritiken ins Kino gekommen ist. Zugrunde liegt dem Slasher-Streifen die Figur aus dem 2022 in die Public Domain übergegangenen Kinderbuch von Alan Alexander Milne, die der bekannten Disney-Adaption in vielen Punkten ähnelt. Obwohl der Film vor allem durch Disneys erfolgreiche Vorarbeit Aufmerksamkeit generieren konnte, musste auf dort eingeführte Handlungselemente, Nebenfiguren oder auch Puuhs typisches T-Shirt in „Blood and Honey" unbedingt verzichtet werden.

Auch die Indie-Entwickler von Fumi Games bauen bei ihrer Arbeit recht offensichtlich auf den Public-Domain-Status von Mickey Mouse in der „Steamboat Willie"-Fassung: Der für 2025 angekündigte Shooter "Mouse" fällt durch seinen ungewohnten Schwarzweiß-Look und Animationen im Stil der 1930er auf, während sich die Gegnerhorden aus Mäusen zusammensetzen, die Fumi ohne die nun geltende Gesetzeslage mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Unterlassungsklage eingebracht hätten.

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