Trotz Freispruch in Teilpunkten
Urteil im Benko-Prozess: Zwei Jahre Haft wegen betrügerischer Krida

| Redaktion 
| 15.10.2025

Am Mittwoch ist am Landesgericht Innsbruck das erste Urteil im Verfahrenskomplex um die Signa-Pleite gefallen: Investor René Benko wurde wegen betrügerischer Krida schuldig gesprochen und zu zwei Jahren Haft verurteilt. In einem der beiden Anklagepunkte – der umstrittenen Vorauszahlung für eine Luxusvilla auf der Innsbrucker Hungerburg – wurde Benko freigesprochen.

Nachdem der erste Verhandlungstag nach nur einem Viertel der vorgesehenen Zeit wegen verhinderter Zeugen beendet wurde, war zunächst unklar, ob sich der auf zwei Tage angesetzte Prozess gegen René Benko länger als geplant in die Woche ziehen würde.

Letztlich ging es doch schneller – und das unterm Strich zum Nachteil des Angeklagten: Während sich Benko selbst am Dienstag als "nicht schuldig" eingestuft hat, kam Richterin Andrea Wegscheider am Mittwoch zu einem anderen Schluss und brummte dem gefallenen Immobilienmogul eine Haftstrafe von zwei Jahren auf.

Freispruch in einem Anklagepunkt

Die Verurteilung ist wegen betrügerischer Krida erfolgt. Diesen Tatbestand sah das Gericht dadurch als erfüllt an, dass René Benko eine Überweisung von 300.000 Euro an seine Mutter durchgeführt hat, die bewusst in Kenntnis der Insolvenzreife erfolgt ist und unter wechselnden Verwendungszwecken geführt wurde. Das wertete die Justiz als Versuch, Vermögen zu verschleiern und dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen.

Im zweiten Punkt hingegen entschied das Gericht im Zweifel für den Angeklagten: Vom Vorwurf, kurz vor der Insolvenz eine Mietvorauszahlung von rund 360.000 Euro für eine Villa auf der Hungerburg geleistet und auch damit Gläubiger geschädigt zu haben, wurde Benko freigesprochen. Es habe sich demnach nicht mit letzter Sicherheit feststellen lassen, dass diese Zahlung wirtschaftlich sinnlos war oder nur privaten Zwecken diente.

Urteil ist nur Anfang des juristischen Signa-Endes

René Benko nahm das Urteil gefasst auf. Seine bereits verbrachte Untersuchungshaft wird auf das Strafmaß angerechnet – da er im Januar festgenommen wurde und seitdem in der Justizanstalt Wien-Josefstadt wohnhaft ist, verblieben demnach noch etwa 13 der 24 nun verhängten Monate.

Das Innsbrucker Urteil markiert allerdings erst den Beginn einer ganzen Reihe von Verfahren gegen den einstigen Kopf der Signa Holding. Parallel zur heutigen Entscheidung laufen mehrere Ermittlungsstränge der österreichischen Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), unter anderem wegen mutmaßlicher Untreue, Bilanzfälschung und betrügerischer Kreditbeschaffung.

Auch internationale Behörden prüfen Transaktionen innerhalb des weit verzweigten Signa-Netzwerks. Obwohl das erste Urteil im Verfahrenskomplex am Mittwoch gefallen ist, wird sich René Benko aller Voraussicht nach also noch diverse weitere Male vor Gericht verantworten müssen.

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