Elektronische Patientenakte ab Oktober
Wieso die ePA-Pflicht Arztpraxen überfordert und Patienten verunsichert

| Redaktion 
| 01.10.2025

Seit dem 1. Oktober 2025 ist die elektronische Patientenakte (ePA) für alle Ärzt:innen in Deutschland verpflichtend. Sie soll Diagnosen, Arztbriefe und Befunde bündeln und so für mehr Effizienz und weniger Fehler im Gesundheitswesen sorgen. Doch in der Praxis zeigt sich ein anderes Bild: verunsicherte Patienten, überlastete Praxen, lückenhafte Systeme – und ein Informationsdefizit, das für Frustration auf allen Seiten sorgt.

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens schreitet voran – zumindest auf dem Papier. Mit der ePA soll ein einheitliches System für medizinische Informationen entstehen. Doch der verpflichtende Start für Ärzt:innen bringt erhebliche Startschwierigkeiten mit sich. Während Datenschützer Risiken sehen, klagen Mediziner über Mehraufwand, fehlende Technik und kaum informierte Patienten. Hinzu kommen infrastrukturelle Unterschiede zwischen ländlichen und urbanen Regionen sowie Unsicherheiten im Umgang mit der App. Besonders ältere Patientengruppen oder technisch weniger affine Personen stehen dem neuen System noch skeptisch gegenüber.

Wieso die ePA-Pflicht mehr Fragen als Antworten bringt

1. Technische Probleme in den Praxen

Laut Stefan Windau von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen können rund 15 Prozent der Praxen die ePA aktuell noch nicht voll nutzen. Die Software fehlt, Systeme haken. Bei der Vielzahl an unterschiedlichen Abrechnungssystemen sind nicht alle Anbieter in der Lage, rechtzeitig kompatible Schnittstellen bereitzustellen. Das führt zu Verzögerungen, Frust und einem gestörten Praxisalltag. Einige Praxen berichten sogar von wiederholten Systemabstürzen oder inkonsistenten Datensätzen. Hinzu kommt die Sorge, dass technische Fehlfunktionen zu falschen Diagnosen oder fehlerhafter Medikation führen könnten – ein Risiko, das medizinisch schwer wiegt.

2. Mangelhafte Aufklärung der Versicherten

Obwohl die Mehrheit der Patient:innen ihre Zustimmung gegeben hat, fühlen sich laut einer Auswertung der AOK viele schlecht oder gar nicht informiert. Die Nutzung der App bleibt entsprechend gering. Nur ein kleiner Teil der Versicherten greift bisher aktiv auf die eigene Akte zu. Krankenkassen verweisen auf ihre Webseiten und Hotlines – doch eine breit angelegte Informationskampagne fehlt. Das Informationsdefizit führt dazu, dass viele Patient:innen bei Fragen auf ihre Ärzt:innen angewiesen sind – was den Praxisbetrieb zusätzlich belastet. In vielen Fällen wird das Thema erst beim Arzttermin selbst angesprochen, was zu zusätzlichen Diskussionen und Zeitdruck führt. Besonders bei älteren Versicherten herrscht häufig Unsicherheit im Umgang mit der App – sowohl in der Bedienung als auch im Verständnis der Funktion.

3. Datenschutzbedenken bei Ärzt:innen

"Wir wissen selbst noch nicht genau, was mit den Daten passiert", sagt Cornelia Hösemann, Landesvorsitzende des Berufsverbands der Frauenärzte. Besonders sensible Informationen wie psychische Erkrankungen oder Suchterkrankungen könnten zu weit verbreitet zugänglich sein. Auch der Präsident der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer, Gregor Pinkert, warnt: "Informationen über psychische Leiden könnten in der Versorgungskette ungewollt eingesehen werden – auch von Personen, die nicht direkt mit der Therapie betraut sind." Die Folge: Einige Fachärzt:innen zögern, sensible Informationen überhaupt in die ePA einzutragen. Diese Zurückhaltung wiederum führt dazu, dass die ePA nicht ihr volles Potenzial entfalten kann. Viele Ärzt:innen fordern klare gesetzliche Regelungen und technische Hürden, um den Zugriff auf besonders schützenswerte Daten einzuschränken. Derzeit gilt: Wer im Gesundheitswesen tätig ist, hat grundsätzlich Zugriff – ein Umstand, der für Zündstoff sorgt.

Laut eines Berichts des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) ergeben sich daraus vielfältige Herausforderungen für alle Beteiligten.

Was Patient:innen jetzt wissen müssen

  • Die ePA ist seit 1. Oktober 2025 für alle gesetzlich Versicherten aktiv

  • Ein Widerspruch ist weiterhin möglich und kann auch nachträglich erfolgen

  • Zugriff auf die Akte ist per App möglich, sofern die Krankenkasse dies unterstützt

  • Wer bisher widersprochen hat, kann den Widerspruch auch wieder zurücknehmen

  • Bei technischen Problemen sollten Patienten aktiv nachfragen oder sich an die Kasse wenden

  • Ärzt:innen sind verpflichtet, Diagnosen und Befunde in die ePA zu übertragen

  • Die ePA kann helfen, Doppeluntersuchungen zu vermeiden – wenn sie richtig genutzt wird

Die Verantwortung, sich mit der ePA auseinanderzusetzen, liegt aktuell noch stark bei den Patient:innen selbst. Wer wissen möchte, welche Daten gespeichert sind oder wie der Zugang per App funktioniert, muss sich häufig aktiv an die Krankenkasse wenden. Hier zeigt sich: Die digitale Transformation im Gesundheitswesen braucht nicht nur Technik, sondern auch umfassende Kommunikation und Begleitung – sowohl für medizinisches Personal als auch für Versicherte.

Lutz Sebastian
Heute ist der 01. Oktober 2025 und die Befüllung der ePA laut Gesetz Pflicht. Ich habe die ePA der DAK und wie zu erwarten in Deutschland, es klappt nichts, bei der Digitalisierung sind wir die größten Nieten auf der Welt. Netzausfall, haben Sie die richtige Version u.w. sind die Anzeigen am Starttag. Da wollen wir ins digitale Zeitalter wechseln, lächerlich! Evtl. sind wir beim Kampfdrohnenabschuß besser.

Kommentar veröffentlichen

* Pflichtfelder.

leadersnet.TV