Die Verpackung eines Produkts war für Unternehmen lange vor allem eine Frage von Kosten, Schutz, Logistik und Marketing. Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung kommt ein weiterer Faktor hinzu: Unternehmen müssen stärker darauf achten, woraus ihre Verpackungen bestehen, wie sie gestaltet sind und was nach ihrer Nutzung mit ihnen passiert.
Ab 12. August 2026 ist die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle grundsätzlich anwendbar. Bekannt ist sie vor allem unter der englischen Abkürzung PPWR für "Packaging and Packaging Waste Regulation".
Die Verordnung betrifft praktisch alle Verpackungen und Verpackungsabfälle – unabhängig davon, welches Material verwendet wird oder ob sie etwa in Industrie, Handel, Gastronomie, Hotellerie oder anderen Bereichen zum Einsatz kommen.
Für Unternehmen bedeutet das allerdings keinen regulatorischen Paukenschlag an einem einzigen Stichtag. Die EU führt zahlreiche Vorgaben schrittweise ein. Während erste Bestimmungen bereits ab August relevant sind, folgen wesentliche Veränderungen in den kommenden Jahren.
PFAS-Vorgaben greifen bereits ab August
Besonders schnell müssen Unternehmen bei bestimmten Lebensmittelverpackungen reagieren. Ab 12. August 2026 dürfen Lebensmittelkontaktverpackungen nicht mehr in Verkehr gebracht werden, wenn sie per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen – kurz PFAS – in Konzentrationen enthalten, die festgelegte Grenzwerte erreichen oder überschreiten.
PFAS umfassen eine große Gruppe chemischer Verbindungen. Für Unternehmen, die Lebensmittelverpackungen herstellen, beschaffen oder einsetzen, rückt damit die genaue Zusammensetzung der verwendeten Materialien stärker in den Mittelpunkt.
Das betrifft nicht nur die Verpackungsindustrie selbst. Auch Unternehmen entlang der Lieferkette müssen sicherstellen, dass die von ihnen verwendeten Lösungen den jeweils geltenden Anforderungen entsprechen.
Für Einkäufer und Produktverantwortliche gewinnt deshalb eine Frage an Bedeutung, die Kund am fertigen Produkt meist gar nicht sehen: Welche Stoffe stecken tatsächlich in der Verpackung?
Der größere Umbau kommt ab 2030
Die PFAS-Regelungen sind nur ein Teil einer deutlich umfassenderen Neuordnung. Die EU will Verpackungsabfälle reduzieren und gleichzeitig mehr verwendete Materialien im Kreislauf halten.
Dafür setzt die PPWR an mehreren Stellen an. Verpackungen sollen künftig besser recyclingfähig sein, bei bestimmten Kunststoffverpackungen werden Mindestanteile an recyceltem Material vorgeschrieben und unnötiges Verpackungsvolumen soll reduziert werden. Hinzu kommen Vorgaben zur Wiederverwendung.
Besonders wichtig wird das Jahr 2030. Ab dann müssen Verpackungen grundsätzlich recyclingfähig sein. Gleichzeitig greifen weitere Anforderungen, die je nach Verpackungsart unterschiedlich ausfallen.
Für Unternehmen kann das schon lange vorher Investitionsentscheidungen beeinflussen. Wer heute neue Verpackungen entwickelt, Maschinen anschafft, Lieferverträge abschließt oder ein Verpackungsdesign für mehrere Jahre plant, muss berücksichtigen, welche Anforderungen während der vorgesehenen Nutzungsdauer gelten werden.
Damit wird Verpackungsdesign zunehmend zu einer strategischen Aufgabe. Marketing, Einkauf, Produktion, Nachhaltigkeit und Compliance müssen Lösungen finden, die nicht nur optisch und wirtschaftlich funktionieren, sondern auch regulatorisch Bestand haben.
Auch Handel, Gastronomie und Hotellerie betroffen
Die Veränderungen reichen entsprechend weit über klassische Verpackungshersteller hinaus. Auch Händler, Gastronom und Hotelbetreiber müssen sich mit den neuen Vorgaben auseinandersetzen.
Die PPWR sieht unter anderem Einschränkungen für bestimmte Einwegverpackungen vor. Gleichzeitig soll Wiederverwendung stärker gefördert werden. Für Gastronomie und Hotellerie sind deshalb in den kommenden Jahren weitere Veränderungen vorgesehen.
Das zeigt, wie breit die wirtschaftliche Wirkung der Verordnung ausfallen kann: Eine regulatorische Änderung bei Verpackungen kann sich vom Hersteller über Lieferant und Händler bis zum direkten Kontakt mit Kund ziehen.
Für Unternehmen dürfte deshalb entscheidend sein, nicht erst auf das jeweilige Verbot oder den nächsten Stichtag zu reagieren. Wer große Mengen an Verpackungen einkauft oder langfristige Lieferbeziehungen unterhält, kann bereits vorher prüfen, welche Materialien und Lösungen künftig noch eingesetzt werden können.
Deutschland stellt gleichzeitig sein Verpackungsrecht um
Auch auf nationaler Ebene verändert sich der Rechtsrahmen. Deutschland passt seine Vorschriften an die unmittelbar geltende EU-Verordnung an.
Das bisherige Verpackungsgesetz tritt mit Ablauf des 11. August 2026 außer Kraft. Grundsätzlich ab 12. August tritt an seine Stelle das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz, kurz VerpackDG. Es regelt jene Bereiche, die ergänzend zur europäischen Verordnung weiterhin auf nationaler Ebene ausgestaltet werden.
Der 12. August markiert damit keinen Abschluss, sondern den Beginn einer mehrjährigen Umstellung. Weitere Anforderungen der PPWR werden schrittweise wirksam.
Für Unternehmen entsteht daraus eine klare Aufgabe: Sie müssen nicht nur wissen, welche Verpackungen sie heute verwenden, sondern auch, ob diese Lösungen in einigen Jahren noch den europäischen Anforderungen entsprechen.
Gerade bei langen Entwicklungs-, Beschaffungs- und Investitionszyklen kann das entscheidend werden. Denn eine Verpackung, die heute problemlos eingesetzt werden kann, muss nicht automatisch auch unter den nächsten Stufen der EU-Verpackungsverordnung die beste Wahl sein.
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