Erklärung und Reaktionen
Einkommensteuer: So soll die Reform entlasten

| Redaktion 
| 02.07.2026

Die Bundesregierung nimmt die Einkommensteuer ins Visier: Als Teil ihres am Donnerstag vorgestellten Reformpakets plant die schwarz-rote Koalition Entlastungen in Milliardenhöhe, von denen insbesondere Familien und mittlere Einkommen profitieren sollen. Wie die Änderungen konkret funktionieren, weshalb die häufig zitierten 600 Euro nicht für jeden gelten und welche Reaktionen die Pläne auslösen.

Am Donnerstagmorgen hat die schwarz-rote Koalition aus CDU / CSU und SPD ein 34 Punkte umfassendes Reformprogramm vorgestellt, das Wirtschaftswachstum fördern, den Sozialstaat reformieren und Bürokratie abbauen soll. Neben Rente, Arbeitsrecht oder dem Gesundheitssystem steht dabei eine Einkommensteuerreform, die als Baustein eines größeren fiskalischen Anpassungspakets präsentiert wurde.

Die Koalitionspartner betonen die entlastende Wirkung auf die breite Mitte der Steuerzahler, insbesondere auf Familien und Beschäftigte mit mittleren Einkommen. Durch die Reform erhofft man sich in Berlin ein Mittel gegen inflationsbedingte Mehrbelastungen, stagnierende Löhne und die zuletzt gestiegene Steuerprogression.

Rund zehn Milliarden Euro Entlastung soll die Reform deutschen Bürgern insgesamt bringen beziehungsweise überlassen. Häufig ist seit der Ankündigung von "bis zu 600 Euro pro Jahr" die Rede, mit denen ein "Durchschnittshaushalt" künftig rechnen können soll.

Der Durchschnittshaushalt aus dem auch von Bundeskanzler Friedrich Merz aufgegriffenen Beispiel ist eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro.

Ganz grundsätzlich: Wie wird steuerlich entlastet?

Allerdings handelt es sich dabei streng genommen nicht um einen akkuraten Durchschnitt, sondern um einen konkreten Modellhaushalt mit spezifischer Steuerklasse und voller Ausschöpfung der Kinderfreibeträge – eine Situation, die auf etliche Bürger nicht zutrifft.

Die Entlastung entsteht dabei nicht durch eine einzelne Maßnahme, sondern durch das Zusammenspiel mehrerer Änderungen.

  • Der Grundfreibetrag – also der Teil des Einkommens, der grundsätzlich steuerfrei bleibt – soll bis 2028 in zwei Schritten von derzeit 12.348 auf 12.900 Euro steigen

  • Gleichzeitig wird der Einkommensteuertarif im Bereich zwischen 17.800 und 70.600 Euro zu versteuerndem Einkommen abgeflacht

  • Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift künftig erst ab 70.600 Euro statt bisher ab 69.879 Euro

  • Darüber hinaus werden auch der Kinderfreibetrag, das Kindergeld und der Arbeitnehmerpauschbetrag angehoben

Wie stark sich diese Änderungen letztlich bemerkbar machen, hängt also erheblich von der persönlichen Situation ab. Ein Alleinstehender ohne Kinder profitiert vor allem vom höheren Grundfreibetrag und der Tarifanpassung, während Familien mit Kindern zusätzliche Entlastungen über den erhöhten Kinderfreibetrag beziehungsweise das Kindergeld erwarten dürfen.

Deshalb werden sich die tatsächlichen Beträge für Bürger teils deutlich unterscheiden – und eher selten den hervorgehobenen 600-Euro-Wert erreichen.

Als Gegenbeispiel zur vierköpfigen Familie: Ein kinderloser Solo-Selbstständiger mit einem Jahresgewinn von 30.000 Euro würde allein durch die geplante Anhebung des Grundfreibetrags sein zu versteuerndes Einkommen um insgesamt 552 Euro reduzieren.

Da dieser Betrag allerdings nicht einfach ausgezahlt wird, sondern lediglich steuerfrei bleibt, dürfte die tatsächliche Ersparnis eher im Bereich von etwa 150 Euro pro Jahr liegen.

Reaktionen auf die Steuerreform

Markus Söder, CSU:

Sahra Wagenknecht, BSW:

Cem Özdemir, Grüne:

Alice Weidel, AfD:

Katharina Dröge, Grüne:

Martin Hagen, FDP:

Hubert Aiwanger, Freie Wähler:

Thorsten Alsleben, Geschäftführer Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM):

"Gut sind die Änderungen im Arbeitsrecht: Bessere Befristungsregeln, der Abbau des Kündigungsschutzes für höhere Einkommen und die Abschaffung der telefonischen Krankmeldung. Das verschafft Unternehmen etwas Luft, wenn auch nicht allen. Kritisch ist dagegen die Steuerreform: Die Entlastung gilt nur in einer bestimmten Konstellation, etwa für Familien mit zwei Kindern. Für viele wird das eine sehr marginale Entlastung, während oben eine Belastung dazukommt."

Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler:

"Das als Reform zu bezeichnen, finde ich etwas tollkühn. [...] Ich glaube nicht, dass das im Sinne des Wirtschaftsstandortes ist. Und ich frage mich, wie das die Regierung auch erklären möchte."

Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA):

"Enttäuschend sind aus Sicht vieler Unternehmen die angekündigten Veränderungen bei der Einkommensteuer. Die mittelständischen, häufig familiengeführten Personengesellschaften im Großhandel werden immer noch deutlich höher belastet als Kapitalgesellschaften. Sie brauchen im siebten Jahr der Wirtschaftskrise dringend spürbare Entlastungen und verbesserte Thesaurierungsmöglichkeiten. Wer Investitionen ankurbeln, Innovationen ermöglichen und Wachstum schaffen will, muss gerade diese Unternehmen stärker entlasten."

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