Steuerreform bringt kaum Entlastung
So viel Netto bleibt Arbeitnehmern 2026 wirklich übrig

| Redaktion 
| 22.12.2025

Die Steuerreform 2026 bringt nur wenigen echte Vorteile: In vielen Fällen bleibt vom Bruttolohn netto kaum mehr übrig – teilweise sogar weniger. Ursache sind steigende Sozialabgaben und neue Beitragsgrenzen. Wer wie stark betroffen ist, zeigt eine neue Auswertung auf Basis von Millionen Gehaltsabrechnungen.

Trotz nominaler Steuerentlastung bleibt vielen Arbeitnehmer:innen 2026 netto kaum mehr vom Gehalt. Eine Analyse der Datev zeigt: Besonders Gutverdiener zahlen drauf – Geringverdienende profitieren kaum. Ursache sind steigende Sozialbeiträge und neue Bemessungsgrenzen.

Höhere Belastungen trotz Steuersenkungen

Was zunächst nach finanzieller Entlastung klingt, erweist sich bei genauerem Hinsehen als Trugschluss: Zwar steigen der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag leicht, doch gleichzeitig erhöhen sich die Beitragsbemessungsgrenzen spürbar – insbesondere bei Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das bedeutet: Ein größerer Anteil des Bruttogehalts wird künftig für Sozialabgaben fällig.

Besonders betroffen sind laut einer Modellrechnung des Nürnberger Softwareanbieters Datev Einkommen ab 5.500 Euro brutto pro Monat. In diesen Bereichen zeigt sich ein klarer Trend: Die Entlastungen durch die Steuerreform werden vollständig durch die steigenden Sozialbeiträge aufgezehrt – teils bleibt sogar weniger netto übrig als im Vorjahr. Auch der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung belastet Geringverdiener:innen spürbar.

Nettoeffekte im Überblick: Wer gewinnt, wer verliert?

Wie die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf Berechnungen von Datev berichtet, unterscheiden sich die Nettoeffekte je nach Einkommen, Steuerklasse und Familiensituation deutlich. Folgende Beispiele zeigen die konkrete Entwicklung im Jahresvergleich 2025 zu 2026:

Belegte Nettolohn-Veränderungen 2026:

  • 2.000 € brutto / verheiratet:
    – leichtes Minus, da keine Lohnsteuerentlastung greift, aber Krankenkassenbeitrag steigt

  • 2.500 € brutto / verheiratet:
    – kleines Netto-Minus aus denselben Gründen

  • 5.500 € brutto / alleinstehend / Steuerklasse I:
    + 64 Euro mehr netto im Jahr – laut Datev die höchste dokumentierte Entlastung

  • 6.000 € brutto / alleinerziehend / Steuerklasse II:
    – 177 Euro weniger netto im Jahr aufgrund höherer Beitragsgrenzen

  • 9.000 € brutto / verheiratet / Steuerklasse III ohne Kinder:
    – 464 Euro weniger netto im Jahr

  • 9.000 € brutto / verheiratet / Steuerklasse III mit zwei Kindern:
    – 442 Euro weniger netto im Jahr

Für andere Einkommensgruppen zwischen 3.000 und 5.000 Euro brutto monatlich prognostiziert Datev geringfügige Entlastungen, die jedoch meist unter 100 Euro im Jahr bleiben.

Wohlstandseffekt bleibt aus

Die Botschaft der Zahlen ist klar: Wer wenig verdient, spürt kaum eine Entlastung – wer viel verdient, muss draufzahlen. Besonders kritisch: Bei Verheirateten mit niedrigerem Einkommen verpuffen die Steuermaßnahmen, da sie unterhalb der Lohnsteuergrenze liegen. Gleichzeitig trifft sie der Anstieg der Krankenversicherungsbeiträge überproportional. Für Besserverdienende wiederum machen sich die gestiegenen Beitragsbemessungsgrenzen bei Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung deutlich bemerkbar.

Laut Süddeutscher Zeitung basieren die Berechnungen auf Abrechnungsdaten von rund 14,7 Millionen Arbeitnehmer:innen, die vom Softwareanbieter Datev monatlich verarbeitet werden. Die Zahlen zeichnen ein klares Bild: Die strukturelle Entlastung bleibt 2026 aus – oder wird durch steigende Sozialabgaben neutralisiert.

Steuerliche Eckdaten 2026

  • Grundfreibetrag (ledig):
    11.784 € (+180 € zu 2025)

  • Grundfreibetrag (verheiratet):
    23.568 €

  • Kinderfreibetrag gesamt:
    9.540 € pro Kind

  • Kindergeld:
    250 € monatlich

  • Beitragsbemessungsgrenze KV/PV:
    5.175 € mtl. (62.100 € jährlich)

  • Beitragsbemessungsgrenze RV/ALV (West):
    7.550 € mtl. (90.600 € jährlich)

  • Beitragsbemessungsgrenze RV/ALV (Ost):
    7.450 € mtl. (89.400 € jährlich)

  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag GKV:
    1,7 %

  • Pflegeversicherung mit Kindern:
    3,4 %

  • Pflegeversicherung kinderlos:
    bis 4,0 %

  • Rentenversicherungsbeitrag:
    18,6 % (unverändert)


🔍 Quelle: BMF, GKV-Spitzenverband, Bundesrat

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Steuerliche Eckdaten 2026

  • Grundfreibetrag (ledig):
    11.784 € (+180 € zu 2025)

  • Grundfreibetrag (verheiratet):
    23.568 €

  • Kinderfreibetrag gesamt:
    9.540 € pro Kind

  • Kindergeld:
    250 € monatlich

  • Beitragsbemessungsgrenze KV/PV:
    5.175 € mtl. (62.100 € jährlich)

  • Beitragsbemessungsgrenze RV/ALV (West):
    7.550 € mtl. (90.600 € jährlich)

  • Beitragsbemessungsgrenze RV/ALV (Ost):
    7.450 € mtl. (89.400 € jährlich)

  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag GKV:
    1,7 %

  • Pflegeversicherung mit Kindern:
    3,4 %

  • Pflegeversicherung kinderlos:
    bis 4,0 %

  • Rentenversicherungsbeitrag:
    18,6 % (unverändert)


🔍 Quelle: BMF, GKV-Spitzenverband, Bundesrat

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