Gerichtsurteil gegen Zerschlagung
Google darf Chrome trotz Klage behalten

| Redaktion 
| 03.09.2025

Ein US-Bundesgericht hat die weitreichenden Forderungen der US-Regierung gegen den Tech-Giganten Google zurückgewiesen. Damit darf das Unternehmen seinen Webbrowser Chrome und das Betriebssystem Android behalten. Doch das Urteil enthält auch Auflagen, die Googles Marktverhalten künftig einschränken könnten.

Die US-Regierung ist mit ihrer Forderung, Google zur Abspaltung zentraler Produkte wie Chrome und Android zu zwingen, gescheitert – wie ZDF heute berichtet. Ein Gerichtsurteil in Washington markiert einen Teilsieg für den Konzern – aber auch einen Wendepunkt in der US-Digitalpolitik.

Kein Verkaufszwang für Chrome

Richter Amit Mehta lehnte es in einem 230 Seiten umfassenden Urteil ab, Google zu zwingen, sich von seinem Webbrowser Chrome oder dem Mobilbetriebssystem Android zu trennen. Die Forderung der Regierung sei zu weitreichend, so Mehta in seiner schriftlichen Begründung. Damit bleibt ein radikaler Eingriff in die Struktur des Alphabet-Konzerns zunächst aus – ein Rückschlag für die US-Kartellwächter, die auf eine Zerschlagung des Konzerns gehofft hatten.

Trotz des Teilerfolgs kann Google das Verfahren nicht als vollständigen Sieg verbuchen. Denn das Gericht verbietet künftig exklusive Vereinbarungen mit Partnern wie Apple oder Mozilla zur bevorzugten Verbreitung eigener Dienste wie der Google-Suche, Chrome oder der KI-Plattform Gemini.

Milliardendeals unter Beobachtung

Besonders brisant: Im Laufe des Verfahrens kam ans Licht, dass Google hohe Summen an Apple zahlte, damit die Google-Suche auf iPhones als Standard voreingestellt bleibt. Auch Mozilla profitiert finanziell erheblich von der Zusammenarbeit – für den Firefox-Browser stellt die Google-Suche eine der wichtigsten Einnahmequellen dar. Diese Praxis wird Google grundsätzlich auch weiterhin erlaubt sein, allerdings unter Auflagen.

Während Nutzer in der EU mittlerweile aktiv auswählen müssen, welche Suchmaschine sie auf mobilen Geräten verwenden wollen, lehnte Richter Mehta eine ähnliche Pflicht zur Vorauswahl für US-Konsumenten ab. Ein Schritt, der Datenschützer und Verbraucherverbände in den USA enttäuschen dürfte.

Datenfreigabe an die Konkurrenz

Eine weitere zentrale Auflage betrifft die Datenhoheit: Google wird künftig gezwungen, Teile seines Suchmaschinen-Index sowie Informationen zu Nutzerinteraktionen mit Drittanbietern zu teilen. Profitieren könnten davon direkte Konkurrenten wie Bing von Microsoft oder DuckDuckGo, aber auch KI-Start-ups wie OpenAI.

Die Maßnahme soll die Entwicklung wettbewerbsfähiger Alternativen zur marktbeherrschenden Google-Suche erleichtern. Denn bereits im Vorjahr hatte das Gericht festgestellt, dass Google ein Monopol im Bereich der Websuche innehat und dieses mit unfairen Mitteln verteidigt hat.

Nächste Instanz ist schon geplant

Ob das Urteil Bestand hat, bleibt offen. Google kündigte noch am selben Tag an, in Berufung zu gehen. Dazu muss der Konzern jedoch das Urteil zu den auferlegten Konsequenzen abwarten – was nun geschehen ist. Die endgültige Entscheidung könnte nun in den Händen der kommenden US-Regierung liegen.

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