Luxusmakler muss 6,3 Millionen zahlen
Engel & Völkers zu Millionenstrafe in Spanien verurteilt

| Redaktion 
| 18.08.2025

Ein Urteil aus Spanien bringt das Franchise-System von Engel & Völkers ins Wanken: Wegen systematischer Scheinselbstständigkeit soll das Luxusmakler-Netzwerk 6,4 Millionen Euro an die Sozialversicherung nachzahlen. Das Verfahren könnte Signalwirkung für ganz Europa haben – mit weitreichenden Konsequenzen für vergleichbare Geschäftsmodelle.

Engel & Völkers, eine der bekanntesten Marken im europäischen Luxusimmobiliensektor, steht wegen seines Franchise-Systems juristisch unter Druck. Ein spanisches Gericht urteilte, dass die scheinbar selbstständigen Makler:innen in Wahrheit wie Angestellte tätig gewesen seien – mit erheblichen finanziellen Folgen. Das Urteil bringt ein weit verbreitetes Geschäftsmodell ins Wanken.

Systematische Praxis statt Einzelfall

Das Urteil des Tribunal Superior de Justicia de la Comunidad Valenciana verpflichtet Engel & Völkers zur Nachzahlung von 6,4 Millionen Euro an die spanische Sozialversicherung. Die Entscheidung betrifft den Zeitraum von 2018 bis 2023. Laut Gericht handelte es sich bei den Immobilienberater:innen nicht um Selbstständige, sondern um abhängig Beschäftigte: Sie arbeiteten mit zentral vorgegebenen IT-Systemen, hatten feste Berichtspflichten und konnten kaum unternehmerisch frei agieren.

Die Richter stellten fest, dass diese Praxis nicht vereinzelt vorkam, sondern systematisch implementiert war. Engel & Völkers hat gegen das Urteil Berufung beim spanischen Obersten Gerichtshof eingelegt. Gleichzeitig wurde das Beschäftigungsmodell in Spanien geändert.

Strategiewechsel mit Signalwirkung

Seit Anfang 2024 beschäftigt Engel & Völkers seine Makler:innen in Spanien in einem festen Angestelltenverhältnis. Laut Unternehmen soll dies zur Professionalisierung beitragen. Der Schritt steht in engem zeitlichen Zusammenhang mit den arbeitsrechtlichen Verfahren.

In Medienberichten wird über interne Schulungsunterlagen und strukturierte Arbeitsprozesse berichtet, die die unternehmerische Eigenständigkeit der Makler:innen weiter infrage stellen. Der Fall trägt zur europäischen Diskussion über die rechtliche Abgrenzung hybrider Arbeitsverhältnisse bei.

Ein Modell auf dem Prüfstand

Auch in Deutschland stand das Unternehmen zeitweise im Fokus der Behörden: Nach bundesweiten Durchsuchungen im Dezember 2024 wurden die Ermittlungen gegen die Unternehmensführung inzwischen eingestellt. Die Untersuchungen gegen einzelne Lizenznehmer, etwa in Braunschweig, dauern jedoch an.

Die Entscheidung aus Valencia könnte zum juristischen Präzedenzfall für ganz Europa werden. In der Diskussion steht ein Geschäftsmodell, das auf formaler Selbstständigkeit basiert, jedoch strukturelle Abhängigkeit aufweist. Vergleichbare Modelle finden sich auch in anderen Plattformbranchen.

Laut einem Bericht von InvestmentWeek stellt das Urteil einen "Paradigmenwechsel" dar. Entscheidend sei nicht die äußere Form der Zusammenarbeit, sondern die tatsächliche wirtschaftliche Abhängigkeit.

Die weitere Entwicklung hängt davon ab, ob gesetzgeberische Klarstellungen erfolgen – oder ob nationale Gerichte weiterhin im Einzelfall über komplexe Arbeitsverhältnisse urteilen müssen.

Kommentar veröffentlichen

* Pflichtfelder.

leadersnet.TV