Auf Leserhinweis
123-Transporter: "Versteckte" Kaution sorgt für Kundenunzufriedenheit

| Redaktion 
| 05.08.2025

Als "Deutschlands führender Anbieter für flexibles Transporter-Sharing" bietet das Startup 123-Transporter eine Möglichkeit, geräumige Vehikel kurzfristig und unkompliziert zu leihen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen studieren dabei offenbar nicht alle Verbraucher im Detail – schließlich sorgt die nur dort erwähnte Forderung einer Kaution sowohl in unseren Kommentarspalten als auch in Österreich für Unmut.

Im März haben wir von 123-Transporters Berlin-Expansion berichtet, wo sich das vier Jahre alte Startup einen Teil vom Carsharing-Kuchen sichern möchte. Wie der Unternehmensname verrät, stehen dabei geräumige Fahrzeuge im Vordergrund, die zum Beispiel bei Umzügen traditionell gern auf Leihbasis genutzt werden.

Kürzlich wiederum ist ein Kommentar unter diesem Artikel aufgetaucht, in dem ein User namens Herr Arnold "leider nur jedem von einer Anmietung bei 123-Transporter" abraten kann. Dieses harsche Urteil begründet er damit, dass er trotz eines Rundum-Pakets eine Kaution von 1000 Euro hinterlegen musste.

Nicht nur das: "Diese kann erst nach einem Monat, nach Mietende, angefordert werden", moniert er. Auf diese Rückzahlung warte er nun bereits drei Monate, weshalb inzwischen ein Anwalt eingeschaltet worden sei. Ein weiterer User konnte ihm daraufhin "nur beipflichten".

Ärger in Oberösterreich

Nun ist es nicht unüblich, dass es bei Unternehmen mit hunderten Kunden am Tag zu vereinzelten holprigen Abwicklungen kommt. Angeregt durch unsere Userkommentare sind wir allerdings auf einen ORF-Beitrag gestoßen, der bei der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich eingegangene Beschwerden rund um das dortige Angebot von 123-Transporter behandelt.

Einige Punkte klingen vertraut, denn Ärgernisse der Kundschaft umfassen "eine nur in den AGB angeführte Kaution" und deren "schleppende Rückzahlung". Die österreichischen Konsumentenschützer der AK kritisieren, dass vor Abschluss einer Mietvereinbarung nicht auf die Kaution (bis zu 1000 Euro je nach Mietdauer) hingewiesen wird.

Erwähnt wird diese lediglich in den 24 Seiten umfassenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die hier durch das Anklicken einer Box einbezogen, in der Praxis aber selten komplett von Kunden studiert werden – es soll Unternehmen geben, die diesen Umstand zum "Verstecken" von Aspekten nutzen, die Verbraucher vom Deal abschrecken könnten.

"Schleppende Rückzahlung" sorgt für AK-Anfragen

"Viele" der 147 bei der Arbeiterkammer Oberösterreich eingegangenen Anfragen (Stand April) drehen sich damit zusammenhängend um "die schleppende Rückzahlung der hinterlegten Kaution", wie es im ORF-Beitrag heißt. Aus den AGB von 123-Transporter gehe hervor, dass diese nicht automatisch stattfindet und frühstens 28 Tage nach Fahrzeugrückgabe beantragt werden kann.

"Es wird nicht klar kommuniziert, dass eine Kaution zu entrichten ist und sie wird spät zurückgezahlt", resümiert Martin Walther, Referent der Abteilung Konsumentenschutz der AK. Nach Beantragung der Rückzahlung könne diese nämlich weitere 28 Tage auf sich warten lassen; "in einigen Fällen" erfolgte sie den Angaben nach erst nach "Intervention" durch die AK.

Einschätzung aus der Redaktion

Das Recht auf eine Kaution wird 123-Transporter offenbar nirgendwo in Abrede gestellt. Natürlich freuen sich Verbraucher nicht darüber; entsprechend unattraktiv ist der Aspekt aus werbetechnischer Sicht – allerdings ist es völlig nachvollziehbar, dass sich das Unternehmen beim Verleih teurer Fahrzeuge gewisse Sicherheit verschaffen will.

Gleichzeitig kann man sich nur allzu leicht vorstellen, dass eine unentdeckte Obendrauf-Zahlung von bis zu 1000 Euro beispielsweise unter umziehenden Studenten oder Jobeinsteigern für ernsthafte finanzielle Engpässe (… und womöglich eine Beschwerde bei der Arbeiterkammer) sorgt.

Und nennen wir das Kind beim Namen: Es ist absolut unrealistisch, auch nur einen einstelligen Prozentanteil der User jemals zum Lesen der kompletten AGB zu bekommen. Deswegen wäre die offensichtlichere Erwähnung der fälligen Kaution eine verbraucherfreundliche Entscheidung.

Kommentar veröffentlichen

* Pflichtfelder.

leadersnet.TV