Gender-Pay-Gap: Frauen verdienten 2022 pro Stunde immer noch 18 Prozent weniger als Männer

Unterschiedliche Faktoren können dazu führen, dass Frauen nach wie vor unfairer entlohnt werden als ihre Kollegen.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erhielten Frauen 2022 mit durchschnittlich 20,05 Euro einen um 4,31 Euro geringeren Bruttostundenverdienst als Männer. Im langfristigen Vergleich sank der unbereinigte Gender-Pay-Gap: Zu Beginn der Messung im Jahr 2006 betrug der geschlechterspezifische Verdienstabstand noch 23 Prozent.

Nach wie vor ist der unbereinigte Gender-Pay-Gap in Ostdeutschland deutlich kleiner als in Westdeutschland: In Ostdeutschland lag er im Jahr 2022 bei sieben und in Westdeutschland bei 19 Prozent. Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien wie Männer verdienten im Schnitt rund sieben Prozent weniger pro Stunde als ihre männlichen Kollegen.

Frauen häufiger in Teilzeitbeschäftigung

Für das Jahr 2022 hat das Statistische Bundesamt die Ursachen des Verdienstunterschieds zwischen Frauen und Männern erstmals anhand der neuen Verdiensterhebung analysiert. Ausgehend vom unbereinigten Gender-Pay-Gap (2022: 18 Prozent) lassen sich rund 63 Prozent der Verdienstlücke, durch die für die Analyse zur Verfügung stehenden Merkmale erklären.

Die wichtigsten Ursachen für den Verdienstabstand sind demnach zum einen darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger als Männer in Branchen, Berufen und Anforderungsniveaus arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird. Zum anderen arbeiten Frauen häufiger in Teilzeit, was auch mit geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten einhergeht. Die verbliebenen 37 Prozent des Verdienstunterschieds können nicht durch die im Schätzmodell verfügbaren Merkmale erklärt werden. Dieser unerklärte Teil entspricht dem bereinigten Gender-Pay-Gap von rund 7 Prozent.

Bei Entlohnung weiterhin benachteiligt

Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie im Berichtsjahr 2022 pro Stunde, also sieben Prozent weniger als Männer (in Westdeutschland: 6 Prozent, in Ostdeutschland: 9 Prozent).

Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfallen würden, wenn weitere Informationen über relevante Einflussfaktoren für die Analyse zur Verfügung stehen würden. Diese können Angaben zu Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Schwangerschaft, Geburt von Kindern oder Pflege von Angehörigen einschließen. Der bereinigte Gender-Pay-Gap kann daher als "Obergrenze" für Verdienstdiskriminierung gesehen werden. Nähere Informationen zum durchgeführten Vergleich finden Sie in der Infobox.

www.destatis.de

Weitere Informationen zur Gender Pay Gap

Methodische Hinweise:

Die Ergebnisse für das Jahr 2022 sind aufgrund eines Wechsels der Datenquelle und der Erhebungsmethodik nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.

Bis zum Berichtsjahr 2021 wurden Ergebnisse zum Gender Pay Gap basierend auf der vierjährlichen Verdienststrukturerhebung (VSE) berechnet, die letztmalig für das Berichtsjahr 2018 durchgeführt und anschließend fortgeschrieben wurde.

Ab dem Berichtsjahr 2022 wurde die VSE durch die neue monatliche Verdiensterhebung abgelöst. Da sich unter diesen Verdienststärksten mehr Männer als Frauen befinden, fällt die absolute Differenz zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten von Frauen und Männern im Berichtsjahr 2022 höher aus als noch im Vorjahr (2021: 4,08 Euro).

Aufgrund der Umstellung auf die neue Verdiensterhebung waren im Bereinigungsverfahren des Gender Pay Gap methodische Änderungen erforderlich. Dadurch wird die Vergleichbarkeit der aktuellen Ergebnisse mit den Vorjahresergebnissen weiter erschwert.

Berechnungsweise:

Die Ergebnisse zum Gender Pay Gap basieren auf den Erhebungen eines repräsentativen Monats. Im Berichtsjahr 2022 handelt es sich dabei um den April. Allgemeine Hinweise zur Berechnungsweise des Gender Pay Gap sind in der Rubrik "Häufig gestellte Fragen" auf der Themenseite "Gender Pay Gap" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zu finden, ausführlich informieren auch die Artikel "Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen nach Bundesländern" und "Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen - eine Ursachenanalyse auf Grundlage der Verdienststrukturerhebung 2018" in der Zeitschrift "WISTA - Wirtschaft und Statistik" (Ausgaben 4/2018 und 4/2021).

 

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Die Ergebnisse für das Jahr 2022 sind aufgrund eines Wechsels der Datenquelle und der Erhebungsmethodik nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.

Bis zum Berichtsjahr 2021 wurden Ergebnisse zum Gender Pay Gap basierend auf der vierjährlichen Verdienststrukturerhebung (VSE) berechnet, die letztmalig für das Berichtsjahr 2018 durchgeführt und anschließend fortgeschrieben wurde.

Ab dem Berichtsjahr 2022 wurde die VSE durch die neue monatliche Verdiensterhebung abgelöst. Da sich unter diesen Verdienststärksten mehr Männer als Frauen befinden, fällt die absolute Differenz zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten von Frauen und Männern im Berichtsjahr 2022 höher aus als noch im Vorjahr (2021: 4,08 Euro).

Aufgrund der Umstellung auf die neue Verdiensterhebung waren im Bereinigungsverfahren des Gender Pay Gap methodische Änderungen erforderlich. Dadurch wird die Vergleichbarkeit der aktuellen Ergebnisse mit den Vorjahresergebnissen weiter erschwert.

Berechnungsweise:

Die Ergebnisse zum Gender Pay Gap basieren auf den Erhebungen eines repräsentativen Monats. Im Berichtsjahr 2022 handelt es sich dabei um den April. Allgemeine Hinweise zur Berechnungsweise des Gender Pay Gap sind in der Rubrik "Häufig gestellte Fragen" auf der Themenseite "Gender Pay Gap" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zu finden, ausführlich informieren auch die Artikel "Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen nach Bundesländern" und "Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen - eine Ursachenanalyse auf Grundlage der Verdienststrukturerhebung 2018" in der Zeitschrift "WISTA - Wirtschaft und Statistik" (Ausgaben 4/2018 und 4/2021).

 

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