Cannabis-Legalisierung: "Die Drogenpolitik muss erneuert werden"

| Alexander Schöpf 
| 26.10.2022

Das Bundeskabinett hat die Pläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach zur kontrollierten Abgabe von Marihuana und Co. gebilligt.

Die Bundesregierung hat am Mittwoch die Eckpunkte zur Cannabis-Legalisierung in Deutschland beschlossen. Das Kabinett hat die entsprechenden Pläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gebilligt. Die Einführung einer kontrollierten Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene verfolge das Ziel, zu einem verbesserten Jugendschutz und Gesundheitsschutz für Konsument:innen sowie zur Eindämmung des Schwarzmarktes beizutragen, teilt das Gesundheitsministerium mit.

"Wir sind nun in einer Phase, wo wir prüfen, ob die Grundlage, die wir mit dem Eckpunktpapier geschaffen haben, auch international tragfähig ist. Daher legen wir der Europäischen Kommission die Eckpunkte zur Prüfung mit dem geltenden Völker- und Europarecht vor", präzisiert Lauterbach. Das Eckpunktepapier sei im intensiven Austausch mit Expert:innen sowie Interessengruppen unter der Leitung des Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung erarbeitet worden.

Die wichtigsten geplanten gesetzlichen Regelungen

  • Cannabis und Tetrahydrocannabinol (THC) werden künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft.
  • Die Produktion, die Lieferung und der Vertrieb werden innerhalb eines lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmens zugelassen.
  • Der Erwerb und der Besitz bis zu einer Höchstmenge von 20 bis 30 Gramm Genusscannabis zum Eigenkonsum im privaten und öffentlichen Raum werden straffrei ermöglicht.
  • Privater Eigenanbau wird in begrenztem Umfang erlaubt.
  • Laufende Ermittlungs- und Strafverfahren sollen zu dann nicht mehr strafbaren Handlungen beendet werden.
  • Der Vertrieb darf mit Alterskontrolle in lizenzierten Fachgeschäften und ggf. Apotheken erfolgen.
  • Werbung für Cannabisprodukte wird untersagt.
  • Es werden Vorgaben festgelegt, um die Qualität und Reinheit sicherzustellen.
  • Als Mindestaltersgrenze für Verkauf und Erwerb wird die Vollendung des 18. Lebensjahres festgelegt (ggfs. mit einer Obergrenze für den THC-Gehalt bis zum 21. Lebensjahr)
  • Es ist die Einführung einer besonderen Verbrauchssteuer („Cannabissteuer") vorgesehen.
  • Die cannabisbezogene Aufklärungs- und Präventionsarbeit sowie zielgruppenspezifische Beratungs- und Behandlungsangebote werden weiterentwickelt.

Ausgang noch offen

Nach dem Beschluss durch das Bundeskabinett soll nun das Gesetzgebungsverfahren beginnen. Bei der Umsetzung des Gesetzes müssen jedoch die entsprechenden völker- und europarechtlichen Rahmen berücksichtigt werden. Ein konkreter Gesetzesentwurf soll deswegen erst vorgelegt werden, wenn klar ist, dass es von der EU keine rechtlichen Einwände gibt. Somit kann noch nicht mit Bestimmtheit gesagt werden, ob es tatsächlich zu einer Legalisierung von Cannabis kommen wird.

www.bundesgesundheitsministerium.de

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