Cannabis-Legalisierung: Wirbel um angebliches Eckpunkte-Papier von Gesundheitsminister Lauterbach

| Alexander Schöpf 
| 19.10.2022

Das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" hatte über fortgeschrittene Pläne berichtet – Regierung dementiert.

Ein Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) hat am Mittwoch ordentlich medialen Staub aufgewirbelt. Das RND hatte geschrieben, dass auf dem Schreibtisch von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bereits ein abgestimmtes Eckpunkte-Papier zur Cannabis-Legalisierung liege.

Rechtliche Unklarheiten

So sei es ausgemachte Sache, dass künftig der Besitz von 20 Gramm Cannabis für über 18-Jährige straffrei sein soll. Auch dürfe man pro Person zwei Hanfpflanzen für den Eigenbedarf selbst anbauen. "Die Menge des berauschenden Wirkstoffs THC im legalisierten Cannabis soll maximal 15 Prozent betragen. Um 'cannabisbedingte Gehirnschädigungen' zu verhindern, dürfen allerdings an Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren nur Produkte mit einem THC-Gehalt von höchstens zehn Prozent verkauft werden", schreibt RND.

Doch laut Gesundheitsministerium sollen die Pläne noch nicht so weit fortgeschritten sein, wie in dem Artikel vermutet. Laut Lauterbach gebe es weder ein eigenes Eckpunkte-Papier, noch eines, das mit anderen Ministerien abgestimmt worden sei. Vielmehr seien noch diverse Unklarheiten – vor allem aus rechtlicher Sicht – aus dem Weg zu räumen.

"Es gibt ja auch keine Besitzobergrenze von einem Kasten Bier"

Bevor das Dementi des Gesundheitsminister kam, hatte der Artikel des RND für unterschiedlichste Reaktionen gesorgt. Wie zu erwarten, zeigte man sich im konservativen Lager entsetzt über die vermeintlichen Pläne der Ampel-Regierung. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) etwa forderte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) gegenüer der dpa auf, die Cannabis-Legalisierungspläne zu stoppen.

Aber auch der Hanfverband (DHV) zeigte sich nicht zufrieden. Doch anders als Holetschek und der CSU gehen der Interessensvertretung die mittlerweile dementierten Eckpunkte nicht weit genug. Die dort skizzierten Grundzüge seien laut Hanfverband nicht geeignet, den Schwarzmarkt zurückzudrängen. Eine THC-Obergrenze von 15 Prozent schließe einen Großteil des aktuell existierenden Marktes für Haschisch aus. "Konzentrate werden komplett ausgeschlossen. Die THC-Grenze von zehn Prozent für Erwachsene bis 21 Jahren geht völlig an der Realität vorbei", schreibt der Verband in einer Aussendung

Die vorgeschlagene Besitzobergrenze von 20 Gramm sei für Menschen im ländlichen Raum wenig praktikabel. Der DHV befürchtet weiterhin Polizeikontrollen und Strafverfahren für Personen, die mit geringfügig höheren Mengen angetroffen werden. "Es gibt ja auch keine Besitzobergrenze von einem Kasten Bier", so DHV-Geschäftsführer Georg Wurth.

www.bundesgesundheitsministerium.de

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