KI-Rechtsprechung
Urteil des Landgerichts München: Wann Google & Co. für KI-Halluzinationen haften

| Natalie Oberhollenzer 
| 28.07.2026

Mit generativen KI-Funktionen verändern Suchmaschinen die Art, wie Informationen präsentiert werden. Statt Nutzer lediglich zu externen Quellen zu führen, liefern KI-gestützte Übersichten bereits fertige Antworten. Doch wer trägt die Verantwortung, wenn diese Inhalte falsche Tatsachen behaupten? Mit dieser Frage hat sich das Landgericht München beschäftigt und dabei die Haftung von Google für Inhalte seiner "Übersicht mit KI" näher definiert.

Bei herkömmlichen Suchergebnissen stellt eine Suchmaschine vor allem Links zu Inhalten Dritter bereit. Sie macht Informationen auffindbar, ohne sich deren Aussagen inhaltlich zu eigen zu machen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entstehen Prüfpflichten in solchen Fällen grundsätzlich erst dann, wenn der Betreiber auf eine offensichtliche Rechtsverletzung hingewiesen wird.

Anders verhält es sich bei KI-generierten Antworten. Hier wertet die künstliche Intelligenz Informationen aus unterschiedlichen Quellen aus, ordnet sie, verbindet einzelne Inhalte miteinander und formuliert daraus eine eigenständige Antwort. Dabei können Aussagen entstehen, die in dieser Form in keiner der ursprünglichen Quellen enthalten sind.

Dieser Schritt der eigenständigen Verarbeitung ist aus rechtlicher Sicht von Bedeutung. Denn wer Inhalte selbst erstellt oder in neuer Form präsentiert, kann unter Umständen auch für deren Richtigkeit verantwortlich gemacht werden.

LG München sieht KI-Ausgabe als eigene Aussage des Anbieters

Im entschiedenen Fall ging es um die Suchanfrage nach einem Verlag. Bereits die Autovervollständigung ergänzte den Firmennamen um den Begriff "Betrugsmasche". In der anschließend angezeigten KI-Übersicht wurden verschiedene Vorwürfe zusammengefasst, darunter angebliche Abo-Fallen, fingierte Telefonate und Namensänderungen. Nach den Feststellungen des Gerichts waren diese Behauptungen prozessual unwahr und fanden sich in den verlinkten Quellen in dieser Form nicht wieder.

Für das Gericht war ausschlaggebend, dass die KI nicht lediglich Inhalte zitierte oder zusammenstellte, sondern eine eigenständige Darstellung erzeugte. Die Übersicht war sprachlich geschlossen, nachvollziehbar aufgebaut und enthielt Bewertungen und Schlussfolgerungen, die über die zugrunde liegenden Quellen hinausgingen.

Zudem habe allein der Anbieter Einfluss auf die eingesetzten Algorithmen und die Funktionsweise der KI, hob das Gericht hervor. Deshalb müsse er sich die von der KI erzeugten Aussagen auch zurechnen lassen.

Keine Haftungsprivilegierung für selbst erzeugte Inhalte

Nach Auffassung des Landgerichts greifen die bekannten Haftungsprivilegien für Hostprovider oder klassische Suchmaschinen in einer solchen Konstellation nicht. Diese seien für Fälle geschaffen worden, in denen fremde Inhalte lediglich gespeichert oder zugänglich gemacht werden. Erzeugt eine KI hingegen eigene Textfassungen, liege keine bloße Vermittlung fremder Informationen mehr vor.

Auch die bisher geltenden Grundsätze des sogenannten "Notice-and-Takedown"-Verfahrens seien deshalb nicht ohne Weiteres übertragbar. Schließlich kontrolliere der Betreiber selbst die Technik, die die beanstandeten Inhalte hervorbringe.

Ein weiteres Argument des Gerichts: Während Suchmaschinen für die Orientierung im Internet unverzichtbar seien, stelle eine KI-Zusammenfassung lediglich eine zusätzliche Funktion dar. Daraus lasse sich keine vergleichbare Einschränkung der Haftung ableiten.

Mehr Rechtsschutz für Betroffene

Die Entscheidung stärkt nach Einschätzung des Gerichts die Position von Personen und Unternehmen, die durch fehlerhafte KI-Ausgaben betroffen sind. Unterlassungsansprüche können sich unmittelbar gegen den Betreiber der KI richten, ohne dass dieser sich auf die eingeschränkte Verantwortlichkeit klassischer Suchmaschinen berufen kann.

Mit seiner Entscheidung überträgt das Landgericht München etablierte Grundsätze des Äußerungsrechts auf generative KI-Systeme. Die Richter ziehen dabei eine klare Trennlinie zwischen dem bloßen Verweis auf fremde Inhalte und der eigenständigen Erstellung neuer Aussagen durch künstliche Intelligenz.

Ob sich diese Rechtsauffassung auch in weiteren Verfahren oder durch höhere Instanzen bestätigt, bleibt abzuwarten. Die Entscheidung zeigt jedoch bereits jetzt, dass mit dem Einsatz generativer KI auch die Verantwortung der Anbieter wächst.

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