DAX-160: TecDAX-CEOs mit sattem Vergütungsplus

| Alexander Schöpf 
| 09.10.2022

Vergütungsstudie 2022 von PwC: Starker Rückgang hingegen bei der Vorstandsvergütung im SDAX und moderate Rückgänge im DAX und MDAX.

Der Trend sinkender Vorstandsvergütung hielt auch 2021 weiter an. Im SDAX ist der Rückgang der Zielgesamtvergütung mit 40 Prozent für Vorstandsvorsitzende (CEO) und elf Prozent für weitere Vorstandsmitglieder (CXO) am höchsten. Auch im DAX und MDAX sinken die Zielgesamtvergütungen. Im DAX beträgt der Rückgang etwa elf Prozent, im MDAX etwa 20 Prozent. Lediglich im TecDAX steigt die Vergütung ebenso wie im Vorjahr an. Hier beträgt der Zuwachs 15 Prozent für Vorstandsvorsitzende, während die Vergütung der weiteren Vorstandsmitglieder nur geringfügig steigt.

Große wirtschaftliche Herausforderungen zeigen Folgen

Das sind einige der Ergebnisse der aktuellen Studie zur "Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung 2022" der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC Deutschland. Die Analyse untersucht die Vergütung der Organmitglieder im Jahr 2021 der 160 Unternehmen, die zum Stichtag, dem 31. Dezember 2021, in DAX, MDAX, SDAX und TecDAX gelistet waren. Die seit September 2021 veränderte Indexzusammensetzung wird ebenfalls berücksichtigt.

"Wie bereits im vorherigen Geschäftsjahr, waren viele DAX-160 Unternehmen auch 2021 noch mit großen wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert, was sich wiederum in den Managementgehältern widerspiegelt. Es bleibt abzuwarten, wie sich dieser Trend im Krisenjahr 2022 fortsetzt", sagt Petra Raspels, Partnerin und Head of People & Organisation bei PwC Deutschland und Europa.

Erschwerte Vergleichbarkeit durch neue Vergütungsoffenlegung

Die vielleicht wichtigste Änderung zum Vorjahr ergibt sich durch die neue Vergütungsoffenlegung im Rahmen des Paragraphen 162 Aktiengesetz (AktG). Die Regelungen kommen für Geschäftsjahre beginnend ab dem 31. Dezember 2020 verbindlich zum Einsatz.

Neben der gewährten Vergütung muss auch die "geschuldete Vergütung nach Paragraph 162 AktG" im Vergütungsbericht offengelegt werden. Eine Vergütung gilt als "geschuldet", wenn die Gesellschaft eine rechtlich bestehende Verpflichtung gegenüber dem Organmitglied hat, die fällig ist, aber noch nicht erfüllt wurde. Es handelt sich hierbei also um noch nicht erfüllte rechtliche Verpflichtungen.

"Nach Paragraph 162 AktG entspricht die 'gewährte Vergütung' nunmehr der faktisch zugeflossenen Vergütung, die jedoch auf zwei verschiedene Arten ausgelegt werden kann, weshalb der Vergleich zwischen Unternehmen mit unterschiedlicher Auslegungsart nicht möglich ist. Da die neue Offenlegung erst seit dem Berichtsjahr 2021 greift, kann ein Vergleich mit der Vergütung aus den Vorjahren nicht durchgeführt werden. Ausschließlich die Zielgesamtvergütung kann weiterhin auslegungsübergreifend und mit den Daten der Vorjahre verglichen werden", teilt PwC diesbezüglich mit.

Unternehmensgröße und Funktion treiben Vergütungshöhe

Generell gilt: Unternehmensgröße und Funktion innerhalb des Organs sind weiterhin Haupttreiber der Vergütungshöhen in Organen. So verdienen Organmitglieder des Dax mehr als Organmitglieder des MDAX oder SDAX. Der Median der Zielgesamtvergütung von Vorstandsvorsitzenden im DAX liegt bei etwa 5,52 Millionen Euro und damit deutlich über dem Median weiterer Vorstandsmitglieder im DAX, die im Median etwa 3,1 Millionen Euro verdienen.

Die veränderten Offenlegungspflichten gelten auch für die Aufsichtsratsvergütung. Da die Zielvergütung entfällt, ist ein Vergleich mit den Vorjahren nicht mehr möglich. Grundsätzlich nimmt die Vergütungshöhe für alle Funktionen mit steigendem Index zu. Zudem liegt die Vergütung für Aufsichtsratsvorsitzende, stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende und Prüfungsausschussvorsitzende in allen Indizes über der weiterer Aufsichtsratsmitglieder. Die besondere Rolle des Prüfungsausschusses zeigt sich auch in der Vergütungshöhe. So liegt die Vergütung für Prüfungsausschussvorsitzende in einigen Fällen sogar höher als die der stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden.

DAX: Keine einzige weibliche Vorstandsvorsitzende

Auffällig ist, dass es weiterhin keine einzige weibliche Vorstandsvorsitzende im DAX gibt. Der Frauenanteil der ganzjährig in ihrer Funktion als weitere Vorstandsmitglieder tätigen Personen ist im DAX und MDAX im Vergleich zum letzten Jahr gesunken. "Erfreulich ist lediglich ein leichter Anstieg des Frauenanteils auf CXO-Ebene im SDAX. Die Werte zeigen, dass Frauen in Vorständen börsennotierter Unternehmen noch immer nicht ausreichend vertreten sind", sagt Petra Raspels. Die Vergütungsunterschiede zwischen männlichen und weiblichen Vorstandsmitgliedern wurden ebenfalls erfasst und finden sich in der Studie.

Auch bei den Aufsichtsratsvorsitzenden ist der Anteil der Frauen tendenziell zurückgegangen. Auf der Position des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden ist der Anteil jedoch größtenteils stabil geblieben und bei den weiteren Aufsichtsratsmitgliedern ist er in allen Indizes leicht gestiegen.

www.pwc.de

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