Rentenreform in Deutschland
Rentenalter über 67: Was die Bundesregierung plant

| Redaktion 
| 26.10.2026

Die Rente mit 67 könnte künftig nicht mehr die letzte Stufe sein. Die Bundesregierung will die Altersvorsorge reformieren und prüft dafür eine Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung. Auch beim vorzeitigen Ruhestand stehen Änderungen zur Debatte. Was die Vorschläge für Beschäftigte und Unternehmen bedeuten könnten – und welche Regeln weiterhin gelten.

Das Rentenalter in Deutschland könnte nach 2031 weiter steigen. Die Bundesregierung will die gesetzliche Rentenversicherung angesichts des demografischen Wandels reformieren. Grundlage sind 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission. Neben einer längeren Lebensarbeitszeit stehen auch Änderungen beim vorzeitigen Renteneintritt zur Debatte. Beschlossen sind die zusätzlichen Altersgrenzen bislang nicht.

Rentenalter soll an die Lebenserwartung gekoppelt werden

Nach dem Vorschlag der Alterssicherungskommission soll sich das gesetzliche Rentenalter künftig an der Lebenserwartung orientieren. Steigt diese um zwölf Monate, sollen acht Monate auf eine längere Erwerbsphase und vier Monate auf einen längeren Rentenbezug entfallen.

Auf Grundlage der Bevölkerungsvorausberechnungen könnte die Regelaltersgrenze dadurch innerhalb von rund zehn Jahren um etwa sechs Monate steigen. Aus der Rente mit 67 würde schrittweise eine Rente mit 67 Jahren und sechs Monaten. Die tatsächliche Entwicklung hinge von der künftigen Lebenserwartung ab.

Frührente nach 35 und 45 Versicherungsjahren

Auch beim vorzeitigen Renteneintritt empfiehlt die Kommission Änderungen. So soll die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 anrechenbaren Versicherungsjahren abgeschafft werden. Nach geltendem Recht können Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 diese Rente frühestens mit 65 Jahren beziehen.

An ihre Stelle soll eine Schutzrente für langjährige Beitragszahler treten, die ihren bisherigen Beruf aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen kurz vor dem regulären Renteneintritt nicht mehr ausüben können.

Für Versicherte mit mindestens 35 Versicherungsjahren soll das frühestmögliche Rentenalter mit Abschlägen von 63 auf 64 Jahre steigen. Derzeit ist ein Renteneintritt ab 63 Jahren möglich. Pro Monat vor der maßgeblichen Altersgrenze werden dauerhaft 0,3 Prozent von der Rente abgezogen.

Die vorzeitige Verrentung der Babyboomer spielt bereits heute eine Rolle in der Diskussion über den Fachkräftemangel.

Was die Rentenreform für Unternehmen bedeutet

Ein späterer Renteneintritt könnte auch die Personalplanung von Unternehmen verändern. Beschäftigte würden möglicherweise länger im Betrieb bleiben. Damit könnten sich Nachbesetzungen und der Wissenstransfer zwischen den Generationen zeitlich verschieben.

Welche Bedeutung ältere Beschäftigte bereits heute für den Arbeitsmarkt haben, verdeutlichen auch Zahlen zur Erwerbstätigkeit von Menschen im Rentenalter.

Hintergrund der Reform ist der demografische Wandel: Während geburtenstarke Jahrgänge in den Ruhestand wechseln, rücken weniger jüngere Erwerbstätige nach. Das stellt die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung vor Herausforderungen.

Wann die vorgeschlagenen Änderungen in Kraft treten könnten, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln. Für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die reguläre Altersgrenze weiterhin bei 67 Jahren. Eine darüber hinausgehende Anhebung ist nicht beschlossen.

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