Datenschutz im Wahlkampf
Politisches Microtargeting: CDU, SPD, Grüne und Linke wegen rechtswidriger Wahlwerbung gerügt

| Redaktion 
| 21.10.2026

Die Berliner Datenschutzbehörde hat den Einsatz politischen Microtargetings durch vier Parteien im Bundestagswahlkampf 2021 beanstandet. Für die personalisierte Werbung auf Basis politischer Interessen fehlte eine ausreichende Rechtsgrundlage. Die Beschwerde gegen die AfD ist noch offen.

CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke haben im Bundestagswahlkampf 2021 personenbezogene Daten über politische Interessen unrechtmäßig für gezielte Onlinewerbung verarbeitet. Das hat die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit festgestellt. Nach Angaben der Datenschutzorganisation noyb, auf deren Beschwerden die Verfahren zurückgehen, fehlte dafür eine ausreichende Rechtsgrundlage, etwa eine wirksame Einwilligung der Betroffenen.

Die Entscheidungen betreffen konkrete Fälle personalisierter Wahlwerbung. Ein allgemeines Verbot sämtlicher Formen politischen Microtargetings hat die Behörde damit nicht ausgesprochen.

Reklame im Kleinen

Politisches Microtargeting bezeichnet die gezielte Ausspielung politischer Werbebotschaften an kleine, anhand von Daten ausgewählte Personengruppen. Onlineplattformen erstellen dafür Nutzerprofile aus Informationen wie Interessen, Gewohnheiten und Interaktionen. Parteien können auf dieser Grundlage unterschiedliche Zielgruppen mit jeweils passenden Anzeigen ansprechen.

In den beanstandeten Fällen ging es um sensible Daten über politische Interessen. Die Berliner Datenschutzbehörde stufte deren Verarbeitung durch die vier Parteien als rechtswidrig ein. Entscheidend war somit nicht allein die Personalisierung der Werbung, sondern die fehlende rechtliche Grundlage für die verwendeten Daten.

Warum noyb die Entscheidungen begrüßt – und die Dauer kritisiert

Die Datenschutzorganisation sieht in politischem Microtargeting eine Gefahr für demokratische Wahlen: Aus detaillierten Profilen abgeleitete Botschaften könnten dazu genutzt werden, Menschen gezielt zu beeinflussen. Zugleich kritisiert noyb, dass die Verfahren mehr als drei Jahre dauerten.

Felix Mikolasch, Datenschutzjurist bei noyb, erklärt: "Wir begrüßen die Entscheidung der Berliner Datenschutzbehörde. Politisches Microtargeting stellt eine reale Gefahr für unsere Demokratie dar. Diese Entscheidungen sorgen deshalb für gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle politischen Parteien. Es ist jedoch bedauerlich, dass die Behörde dafür mehr als drei Jahre benötigt hat. Immerhin gab es in der Zwischenzeit eine weitere Bundestagswahl."

AfD-Verfahren: Gericht bestätigt Auskunftspflicht

Über die Beschwerde gegen die AfD hat die Berliner Datenschutzbehörde nach Angaben von noyb noch nicht abschließend entschieden. Die Partei hatte sich gerichtlich gegen Auskunftsforderungen der Behörde gewehrt.

Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage am 11. März 2026 ab. Die Datenschutzbehörde darf demnach umfassende Informationen verlangen, um die Datenverarbeitung bei individualisierter Wahlwerbung zu untersuchen. Dazu gehören Angaben zu Inhalt, Reichweite und Zielgruppen der Anzeigen.

Das Urteil mit dem Aktenzeichen VG 42 K 13/25 betrifft die Auskunftspflicht der AfD. Es ist keine abschließende Entscheidung über die Rechtmäßigkeit ihres beanstandeten Microtargetings.

Welche Konsequenzen haben die Entscheidungen?

Die Berliner Datenschutzbehörde hat die Datenverarbeitung in den untersuchten Fällen beanstandet. Ein direktes Microtargeting-Verbot wurde laut noyb jedoch nicht erlassen. Die Organisation fordert deshalb eine konsequente Durchsetzung der Datenschutzvorschriften bei künftigen Verstößen.

noyb-Gründer Max Schrems sagt dazu: "Bei diesen Fällen geht es weniger um Geldbußen als vielmehr um die künftige Einhaltung der Vorschriften. Es ist zwar bedauerlich, dass die Berliner Behörde kein direktes Microtargeting-Verbot erlassen hat. Wir hoffen aber, dass sie zügig Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen wird, sollten politische Parteien weiterhin auf solche Aktivitäten zurückgreifen."

ZDF-Recherche lieferte Grundlage für die Beschwerden

Ausgangspunkt der Verfahren waren Recherchen des ZDF Magazin Royale zum Bundestagswahlkampf 2021. Die Sendung berichtete über politisches Microtargeting der damals im Bundestag vertretenen Parteien auf Facebook und rief Zuschauer dazu auf, eine Browser-Erweiterung zu installieren.

Diese dokumentierte Informationen über die ausgespielte Wahlwerbung. noyb analysierte die Daten und identifizierte nach eigenen Angaben konkrete Datenschutzverstöße gegenüber einzelnen Betroffenen.

Kommentar veröffentlichen

* Pflichtfelder.

leadersnet.TV