Signa-Gründer darf Gefängnis verlassen
René Benko: So lebt es sich im Hausarrest mit Fußfessel

| Redaktion 
| 14.10.2026

Twist im langwierigen Justizfall um René Benko und den Untergang der Signa-Holding: Das Landesgericht Innsbruck hat am Mittwoch einem Antrag der Verteidigung auf elektronisch überwachten Hausarrest stattgegeben. Damit bleibt der 49-jährige offiziell in Untersuchungshaft, darf das Gefängnis jedoch verlassen. Sein künftiger Alltag ist sowohl von neuen Annehmlichkeiten als auch strengen Auflagen geprägt.

Keinen Monat ist es her, dass René Benko in Österreich wegen betrügerischer Krida schuldig gesprochen und zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Allerdings befindet er sich bereits seit über 21 Monaten in Untersuchungshaft – ein Umstand, den das Landesgericht Innsbruck bei seiner durchaus überraschend kommenden Entscheidung am Mittwoch genauso positiv einfließen ließ wie die Einschätzung, dass keine Fluchtgefahr bestehe.

Die für Benko noch anstehenden Gerichtsprozesse wirkten dabei ebenfalls als Pro- statt als Gegenargument: Verteidiger Norbert Wess argumentierte, dass Benko in Haft nicht vollumfänglich auf seine eigenen Unterlagen zugreifen und sich dadurch nicht angemessen auf kommende Verfahren vorbereiten können. Der Begründung nach hält man es für möglich, dabei entlastendes Material auftreiben zu können.

Sie wären schon bald nützlich, schließlich muss sich René Benko im frühen November erneut vor dem Landesgericht Innsbruck einfinden; Vorwürfe des schwereren Betrugs und betrügerische Krida stehen diesmal auf der Tagesordnung.

Benko kann seine "familiäre Beziehung wieder aufleben" lassen

Obwohl die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) versucht hat, die Entscheidung des Gerichts zu verhindern, darf Benko nun in eine eigens zu diesem Zweck angemietete Wohnung in Innsbruck ziehen. Wie es heißt, stehen ihm dort – für eine allein lebende Person durchaus komfortable – 60 Quadratmeter zur Verfügung, um sich für kommende Termine zu wappnen.

Trotzdem: Wer sich elektronisch überwacht im Hausarrest befindet, ist zwar nicht mehr länger dem tristen Gefängnisalltag unterworfen, deswegen aber nicht gleich auf freiem Fuß.

Für Benko gilt, dass er sich grundsätzlich in seiner Innsbrucker Wohnung aufhalten muss. Erlaubt sind gesetzlich vorgesehene Wege, etwa zur Beschaffung des notwendigen Lebensbedarfs oder für notwendige Arztbesuche – dabei müssen Menschen unter Hausarrest üblicherweise darauf achten, die kürzesten Wege einzuhalten.

Gegenüber ORF beschreibt Verteidiger Norbert Wess die Vorzüge der neuen Lösung: "Er hat die Möglichkeit, die Wohnung zu verlassen und Sport zu betreiben, laufen zu gehen oder Ähnliches mehr. Zudem hat er die Möglichkeit, seine engsten Familienangehörigen, sprich vor allem auch seine Kinder, seine Eltern, seine Frau, regelmäßig zu sehen und hier eben auch diese familiäre Beziehung wieder aufleben zu lassen."

Fußfessel und Kontaktverbote

Beim elektronisch überwachten Hausarrest kommt der dazugehörigen Fußfessel eine zentrale Rolle zu. Das am Knöchel getragene Gerät gleicht einer klobigen Sportuhr und ermöglicht es der Justiz, den Aufenthaltsort des Trägers rund um die Uhr zu überwachen.

Verlässt René Benko die Wohnung, muss das angesichts der getroffenen Regelung also keineswegs automatisch einen Verstoß bedeuten – entscheidend ist, ob der betreffende Weg vom Gericht vorgesehen ist. Der Hausarrest beruht insofern nicht allein auf Benkos Bereitschaft, sich an die Vorgaben zu halten, sondern auf konkreter technischer Kontrolle. Hält er sich nicht an die Bedingungen, droht die Rückkehr ins Gefängnis.

Eine weitere Auflage: Aufgrund hier weiterhin gesehener Tatbegehungsgefahr darf René Benko keinerlei Kontakt mit bestimmten Personen im Kontext der Signa-Gruppe und der Ingbe-Privatstiftung pflegen.

Während die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Einspruch gegen den Hausarrest für Benko einlegt, zeigte sich der gefallene Investor selbst am Mittwoch nachvollziehbar erleichtert. Noch diese Woche soll er seine neue Wohnung beziehen dürfen.

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