Signa-Gründer
René Benko zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt

René Benko ist zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landesgericht Innsbruck sprach den 49-jährigen Signa-Gründer am Dienstag, dem 22. September, in einem neu aufgerollten Verfahren wegen betrügerischer Krida schuldig. Im Mittelpunkt stand eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung von rund 360.000 Euro für eine Villa auf der Innsbrucker Hungerburg.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Benko mit der Zahlung seine Gläubiger geschädigt hatte. Bei der Strafbemessung wurde auch der bereits rechtskräftige Schuldspruch wegen einer Schenkung von 300.000 Euro an seine Mutter berücksichtigt. Benko sitzt seit Januar 2025 in Untersuchungshaft. Seine juristischen Auseinandersetzungen sind mit dem aktuellen Urteil allerdings noch nicht beendet.

René Benko wegen Mietvorauszahlung schuldig

Ausgangspunkt des nun neu verhandelten Verfahrensteils war eine Vorauszahlung von rund 360.000 Euro für eine Villa im Innsbrucker Stadtteil Hungerburg. Der Fall war bereits Gegenstand des ersten Benko-Prozesses im Oktober 2025.

Damals hatte das Landesgericht Innsbruck Benko wegen einer Schenkung von 300.000 Euro an seine Mutter der betrügerischen Krida schuldig gesprochen. Hinsichtlich der Mietvorauszahlung erfolgte dagegen ein Freispruch.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte Anfang Juli 2026 den Schuldspruch im Zusammenhang mit der Schenkung. Damit wurde Benko erstmals rechtskräftig verurteilt. Gleichzeitig hob der OGH den Freispruch im Fall der Mietvorauszahlung auf und verwies diesen Teil zur neuerlichen Verhandlung an das Landesgericht Innsbruck zurück.

Das Gericht musste deshalb nicht nur über die Mietvorauszahlung entscheiden, sondern auch die Gesamtstrafe neu bemessen.

Benko hatte die Vorwürfe bestritten. Nach Darstellung seiner Verteidigung glaubte er im Herbst 2023 weiterhin an eine erfolgreiche Sanierung des Signa-Konzerns. Der Mietvertrag für die Villa sei aus familiären Gründen abgeschlossen worden.

Das Gericht folgte dieser Argumentation beim nun neu verhandelten Anklagepunkt nicht. Für Benko setzte es eine Haftstrafe von insgesamt zweieinhalb Jahren fest, wie mehrere Medien am Dienstagnachmittag übereinstimmend berichteten.

Weitere Verfahren gegen den Signa-Gründer

Für Benko ist das Urteil nicht das Ende seiner gerichtlichen Verfahren. Eine weitere Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) betrifft unter anderem ein Jagdgewehr im Wert von rund 80.000 Euro sowie einen mutmaßlichen Schaden von rund fünf Millionen Euro bei einer Privatstiftung des Investors und früheren Strabag-Chefs Hans Peter Haselsteiner.

Beim Jagdgewehr lautet der Vorwurf, Benko habe den Vermögenswert im Zuge der Signa-Insolvenz beziehungsweise seiner persönlichen Insolvenz verborgen und dadurch die Befriedigung von Gläubigerforderungen verhindert oder geschmälert.

Benkos Verteidiger Norbert Wess weist den Vorwurf zurück. Nach seiner Darstellung befand sich das Gewehr zu keinem Zeitpunkt im Eigentum Benkos. Eigentümerin sei vielmehr die Signa Holding gewesen.

Ein weiterer Anklagepunkt betrifft eine Privatstiftung aus dem Umfeld Haselsteiners. Laut WKStA soll Benko gegenüber Vertretern der Stiftung eine aus Sicht der Anklage unrichtige Garantieerklärung abgegeben haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die Verantwortlichen dadurch dazu gebracht zu haben, rund 3,3 Millionen Euro an die Signa Holding zu überweisen und auf die Rückforderung weiterer rund 1,7 Millionen Euro zunächst zu verzichten. Insgesamt beziffert die WKStA den mutmaßlichen Schaden auf rund fünf Millionen Euro. Benko bestreitet auch diese Vorwürfe. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wie Benkos Verteidiger Norbert Wess gegenüber Medien erklärte, dürfte der Prozess frühestens im November stattfinden. Benko werde auch dort auf nicht schuldig plädieren.

Benko-Verteidigung prüft weitere Schritte

Auch das am Dienstag verkündete Urteil könnte die Justiz weiter beschäftigen. Wie die Bild berichtet, kündigte Benkos Verteidiger Norbert Wess an, das Urteil überprüfen zu lassen.

Die juristische Aufarbeitung der Signa-Pleite läuft damit weiter. Die Signa Holding hatte Ende November 2023 Insolvenz angemeldet. Benko befindet sich seit Jänner 2025 in Untersuchungshaft und musste sich seither in mehreren Verfahren vor Gericht verantworten.

Neben dem nun entschiedenen Verfahren und der weiteren Anklage rund um das Jagdgewehr und die Haselsteiner-Privatstiftung ist zudem ein weiteres Urteil noch Gegenstand eines Rechtsmittelverfahrens. Im Dezember 2025 war Benko wegen mutmaßlich vor Gläubigern verborgener Uhren und Manschettenknöpfe nicht rechtskräftig zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Sowohl die Verteidigung als auch die WKStA legten dagegen Rechtsmittel ein.

Für den früheren Immobilieninvestor bedeutet das Urteil vom Dienstag zunächst eine Gesamtfreiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Zugleich ist bereits absehbar, dass René Benko noch weitere Male vor Gericht stehen wird.

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