Reform im Wohnungsbau
Gebäudetyp E: Gesetzentwurf soll Baukosten senken

| Redaktion 
| 26.10.2026

Weniger Vorschriften, niedrigere Baukosten: Mit dem Gebäudetyp E will die Bundesregierung den Wohnungsbau in Deutschland vereinfachen. Der Gesetzentwurf liegt vor und sieht neue Vertragsregeln für Bauherr und Unternehmen vor. Wer auf bestimmte Komfortstandards verzichtet, könnte künftig günstiger bauen. Fachleute halten Einsparungen von rund zehn Prozent für möglich. Entscheidend ist dabei eine neue Vertragsregelung, die bisherige rechtliche Hürden beseitigen soll.

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für den Gebäudetyp E ausgearbeitet. Mit der geplanten Neuregelung sollen Bauherr, Planungsbüros und Bauunternehmen künftig rechtssicher vereinbaren können, auf bestimmte Komfortstandards zu verzichten. Ziel ist es, den Wohnungsbau einfacher und kostengünstiger zu gestalten, ohne Abstriche bei der Sicherheit zu machen. Wie die Tagesschau berichtet, liegt ein entsprechender Gesetzentwurf vor.

Fachleute schätzen, dass sich die Baukosten durch einfachere Standards um etwa zehn Prozent reduzieren lassen. Diese Größenordnung ist allerdings keine garantierte Einsparung. Welche Kosten tatsächlich entfallen, hängt von der jeweiligen Bauausführung und den vertraglich vereinbarten Leistungen ab.

Gebäudetyp E soll rechtssicheres Bauen ermöglichen

Bislang können Abweichungen von den sogenannten anerkannten Regeln der Technik zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Das gilt auch für Ausstattungsmerkmale, die vor allem dem Komfort dienen und nicht zwingend für die Sicherheit eines Gebäudes erforderlich sind.

Dazu zählen beispielsweise eine bestimmte Anzahl von Steckdosen, zusätzliche Raumhöhe oder erhöhte Anforderungen an den Schallschutz. Solche Standards haben sich über Jahre etabliert und können Bauprojekte verteuern.

Der Gesetzentwurf sieht deshalb eine eigene Vertragskategorie für den Gebäudetyp E vor. Bauherr und ausführende Unternehmen sollen ausdrücklich vereinbaren können, welche Komfortstandards nicht umgesetzt werden. Eine solche Vereinbarung soll verhindern, dass die bewusst gewählte einfachere Bauausführung später allein wegen dieser Abweichungen als mangelhaft gilt.

Die neue Vertragsform wäre freiwillig. Wer sich nicht für den Gebäudetyp E entscheidet, baut weiterhin nach den bisherigen vertragsrechtlichen Regelungen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betont zudem, dass die Sicherheit beim Bauen unverändert Vorrang habe.

Die Reform trifft auf eine angespannte Lage in der deutschen Bauwirtschaft. Fehlende Neuaufträge und eine verhaltene Nachfrage belasten viele Unternehmen, wie auch die schwachen Geschäftsaussichten im deutschen Wohnungsbau verdeutlichen. Mit dem Gebäudetyp E setzt die Bundesregierung an einem konkreten Kostenfaktor an: technischen und baulichen Anforderungen, die über das notwendige Maß hinausgehen.

Koalitionsstreit um neue Vertragskategorie

Der Gesetzentwurf sollte ursprünglich bereits im Sommer vorliegen. Bundesbauministerin Verena Hubertz und Justizministerin Stefanie Hubig hatten diesen Zeitplan angekündigt. Innerhalb der schwarz-roten Koalition kam es jedoch zu Meinungsverschiedenheiten über die rechtliche Ausgestaltung.

Im Kern ging es um die Frage, ob einfacheres und kostengünstigeres Bauen grundsätzlich zum neuen Standard werden oder über eine gesonderte Vertragskategorie geregelt werden sollte.

Der baupolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak, sprach sich gegen einen neuen Vertragstyp aus. Er befürchtet, dass eine eigenständige Kategorie zu einer Unterscheidung zwischen herkömmlichen Gebäuden und einfacher ausgeführten Bauprojekten führen könnte.

Der nun vorliegende Entwurf folgt dem Ansatz einer freiwilligen Vertragsregelung. Damit bleibt die Entscheidung über den Verzicht auf bestimmte Komfortstandards bei den jeweiligen Vertragsparteien.

Für Unternehmen der Bau- und Immobilienwirtschaft ist diese Unterscheidung wesentlich. Die Reform soll keine generelle Absenkung von Baustandards vorschreiben, sondern den vertraglichen Spielraum erweitern und das Risiko späterer Streitigkeiten über bewusst vereinbarte Ausstattungsmerkmale verringern.

Länder und Verbände prüfen den Gesetzentwurf

Der Entwurf geht nun an die Bundesländer und die betroffenen Verbände. Sie können Stellung nehmen und Änderungen vorschlagen. Das Gesetz ist damit noch nicht beschlossen; einzelne Bestimmungen können sich im weiteren Verfahren verändern.

Für die Branche ist der Gebäudetyp E ein Ansatz zur Senkung der Baukosten. Parallel dazu arbeiten Unternehmen an anderen Verfahren, um Wohnraum schneller und wirtschaftlicher zu errichten. Ein Beispiel ist der serielle Holzbau von Gropyus, bei dem digitale Planung und industrielle Vorfertigung zum Einsatz kommen.

Bis die geplante Reform bei konkreten Bauprojekten Wirkung entfalten kann, wird allerdings Zeit vergehen. Nach der im Bericht des ARD-Hauptstadtstudios genannten Einschätzung wäre das Richtfest eines ersten Gebäudes auf Grundlage der neuen Regelung frühestens in etwa zwei Jahren denkbar.

Für Projektentwickler, Architekturbüros und Bauunternehmen ist deshalb zunächst der weitere Gesetzgebungsprozess entscheidend. Erst die endgültige Fassung wird festlegen, unter welchen Voraussetzungen einfachere Bauausführungen vereinbart werden können und welche rechtlichen Sicherheiten dabei gelten.

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