Strafe der Europäischen Kommission
Google gegen Brüssel: 890 Millionen Euro und ein Grundsatzstreit

| Redaktion 
| 23.07.2026

Digitale Plattformen dürfen ihre Marktmacht nicht dazu nutzen, eigene Angebote zu bevorzugen – findet zumindest die Europäische Kommission, die ihre Vorstellung eines fairen Wettbewerbs mit einer Geldbuße von 890 Millionen Euro gegen Google verteidigen will. Der US-Konzern sieht sich durch die Entscheidung dagegen zu einer "Verschlechterung der Produkte, die von einer kleinen Gruppe eigennütziger Beschwerdeführer vorangetrieben wird", gezwungen.

Ist es eine "kleine Strafe" (ZDF heute) oder eine "Rekordstrafe" (Spiegel)? Bei der genauen Einordnung machen sich verschiedene Ansätze früh bemerkbar. Sicher ist in jedem Fall: Die Europäische Kommission hat am Donnerstag eine Geldbuße in Höhe von insgesamt 890 Millionen Euro gegen Google verhängt.

Nach Ansicht der Brüsseler Wettbewerbshüter hat der US-Konzern gegen den Digital Markets Act (DMA) verstoßen, indem er eigene Dienste wie Sportergebnisse, Hotelsuche oder andere Suchangebote in den Google-Suchergebnissen bevorzugt dargestellt und Wettbewerber damit benachteiligt hat.

Zudem habe Google App-Entwickler im Play Store unzulässig daran gehindert, auf günstigere Angebote außerhalb der Plattform hinzuweisen. Während ersterer Vorwurf mit einer Forderung von 460 Millionen Euro zusammenhängt, wiegt der zweite immerhin noch 430 Millionen Euro schwer.

Ist das nun wenig oder ein Rekord?

Das hängt wie angedeutet vom Blickwinkel ab. In der Vergangenheit wurden Google bereits deutlich höhere Strafen, klar jenseits der Milliarden-Schallmauer, aufgebrummt – andererseits handelt es sich bei der aktuellen um die erste (für Google) auf Grundlage des DMA, wo die bisherigen "Rekordhalter" von Apple (500 Millionen Strafe) nun hinter sich gelassen werden konnten.

Bei ZDF heute ist trotzdem von einem "Kneifen" die Rede; die Summe sei "erstaunlich niedrig" und mache "gerade mal 0,22 Prozent des Jahresumsatzes von Googles Mutterkonzern Alphabet" aus. Bis zu 40 Milliarden Euro während anhand der Rechtsgrundlagen demnach möglich gewesen.

Das Magazin schreibt offenkundig, dass es keine entsprechenden Beweise gibt, scheint sich aber dennoch darauf festzulegen, dass die EU aus Sorge vor einer negativen Reaktion seitens Donald J. Trump auf eine "kleine Strafe" setzt. Schon mehrfach sprach sich der US-Präsident deutlich gegen europäische Steuern, Gesetze, Vorschriften oder Regulierungen zulasten amerikanischer Unternehmen aus.

Gerichtsverfahren würde sich wahrscheinlich über Jahre ziehen

Neben der geforderten Strafzahlung verlangt die Europäische Kommission auch, dass Google seine Geschäftspraktiken ändert: Suchergebnisse sollen konkurrierende Dienste künftig gleichberechtigt behandeln und Entwickler sollen Nutzer einfacher auf alternative Vertriebswege lenken dürfen.

Für die Umsetzung bleiben dem Unternehmen 60 Tage, andernfalls drohen zusätzliche Strafzahlungen. Gleichzeitig kann Google vor Gericht gegen die Entscheidung vorgehen, was als wahrscheinlich betrachtet werden darf.

So erinnert die Rheinische Post daran, dass der der Europäische Gerichtshof erst diesen Monat eine schon 2018 ausgesprochene, über vier Milliarden schwere Strafe bestätigt hat – die dazugehörigen Verfahren können sich also über weit mehr als ein halbes Jahrzehnt erstrecken.

Google beklagt "eine Verschlechterung der Produkte"

"Um den Vorschriften nachzukommen, müssen wir Echtzeit-Suchfunktionen, die die Europäer so schätzen – wie die sofortige Preisanzeige und die direkte Verfügbarkeitsanzeige für Hotels, Flüge und Restaurants –, entfernen und Sicherheitsvorkehrungen bei Google Play aufheben", wird Kent Walker, President of Global Affairs bei Google, aus einer Stellungnahme unter anderem von Reuters zitiert.

Er betont: "Das ist kein fairer Wettbewerb, sondern eine Verschlechterung der Produkte, die von einer kleinen Gruppe eigennütziger Beschwerdeführer vorangetrieben wird und unter der europäische Unternehmen und Verbraucher leiden. Regulierung sollte Produkte verbessern, nicht verschlechtern."

Letztlich haben wir es also mit einem weiteren Schauplatz in der großen Debatte darüber, wie digitale Märkte künftig reguliert werden sollten, zu tun. Im Kern prallen zwei unterschiedliche Vorstellungen von Wettbewerb aufeinander:

Aus Sicht der Europäischen Union sollen sogenannte Gatekeeper ihre marktbeherrschende Stellung nicht dazu nutzen können, eigene Angebote zulasten von Konkurrenten zu bevorzugen oder den Zugang zu alternativen Vertriebswegen zu erschweren.

Google und Kritiker der europäischen Digitalregulierung halten dagegen, dass ein privat aufgebautes Ökosystem grundsätzlich auch nach eigenen Regeln funktionieren dürfen sollte. Für sie ist die Bevorzugung eigener Dienste in erster Linie Ausdruck unternehmerischer Freiheit und kein zwangsläufiger Missbrauch von Marktmacht.

Kommentar veröffentlichen

* Pflichtfelder.

leadersnet.TV