E-Commerce - Plattformhaftung
E-Commerce: Bundesrat fordert strengere Haftung für Amazon, Shein & Co.

| Redaktion 
| 14.07.2025

Online-Marktplätze wie Amazon, Temu oder Shein sollen künftig stärker in die Verantwortung genommen werden, wenn auf ihren Plattformen nicht konforme Produkte verkauft werden. Eine entsprechende Entschließung hat der Bundesrat auf Initiative von Baden-Württemberg verabschiedet.

Demnach sollen Betreiber von Onlineplattformen für rechtswidrige oder unsichere Angebote haften, sofern kein in der EU ansässiger Wirtschaftsakteur benannt werden kann, der für das Produkt verantwortlich ist. Ziel ist ein besserer Verbraucherschutz im Onlinehandel, insbesondere bei Produkten aus Drittstaaten. Um die Einhaltung von EU-Vorgaben zu gewährleisten, hält die Länderkammer im äußersten Fall laut heise.de sogar die temporäre Sperrung ganzer Plattformen für gerechtfertigt – solange rechtswidrige Angebote nicht entfernt werden.

Zudem fordert der Bundesrat verpflichtende Angaben über Unternehmenssitz, Rücksendeadresse und mögliche Zusatzkosten – klar erkennbar und noch vor Vertragsschluss. Dies solle eine informierte Kaufentscheidung ermöglichen. Derzeit müssen zahlreiche Produkte, die nicht den europäischen Umwelt- oder Gesundheitsstandards entsprechen, vom Zoll vernichtet werden.

EU-Zollfreigrenze im Fokus

Auch die Zollfreigrenze für Importe von bis zu 150 Euro soll laut Bundesrat rasch aufgehoben werden. Damit sollen faire Wettbewerbsbedingungen zwischen europäischen Anbietern und Verkäufern aus Nicht-EU-Staaten geschaffen werden. Zusätzlich schlägt die Länderkammer eine Stärkung der Zoll- und Sicherheitskontrollen im Onlinehandel vor – analog zur stationären Kontrolle im Einzelhandel.

Ein weiteres Problem: Verbraucher können ihre Gewährleistungsrechte bei mangelhaften Produkten oft kaum durchsetzen – die Verkäufer im Ausland sind schwer erreichbar, Plattformen ziehen sich auf ihre Vermittlerrolle zurück. Der Bundesrat spricht sich daher dafür aus, die Sorgfaltspflichten für Plattformbetreiber zu verschärfen. Denkbar sei dies im Rahmen des geplanten Digital Fairness Act der Bundesregierung.

Retouren-Steuer abgelehnt

Ein weitergehender Antrag Baden-Württembergs, der unter anderem eine Steuer auf Rücksendungen aus rechtlichen Gründen sowie allgemeine Warnhinweise auf Plattformen vorsah, fand keine Mehrheit. Der Vorstoß galt vielen Ländern als zu weitgehend.

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