Neue Funktion der i-Kfz-App
Digitaler Führerschein startet Ende November

| Redaktion 
| 04.11.2026

Nach dem digitalen Fahrzeugschein folgt der nächste Schritt: Auch die Fahrerlaubnis soll künftig auf dem Smartphone verfügbar sein. Dafür erweitert das Kraftfahrt-Bundesamt seine i-Kfz-App um eine neue Funktion. Bei Fahrten ins Ausland gibt es allerdings eine wichtige Einschränkung.

Der digitale Führerschein soll Ende November 2026 in Deutschland eingeführt werden. Diesen Zeitplan nennt der ADAC in einer aktuellen Mitteilung. Die Bundesregierung hatte zuvor die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen und die Bereitstellung eines nationalen digitalen Führerscheins bis Ende des Jahres angekündigt.

Mit der neuen Funktion sollen Verkehrsteilnehmer:innen ihre Fahrerlaubnis bei Kontrollen in Deutschland über das Smartphone nachweisen können. Der bisherige Kartenführerschein bleibt gültig.

Bundesregierung hat rechtliche Grundlage geschaffen

Das Bundeskabinett brachte die gesetzlichen Grundlagen im November 2025 auf den Weg. Nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat trat die entsprechende Regelung am 1. Juli 2026 in Kraft. Damit wurde die rechtliche Voraussetzung für die technische Bereitstellung des digitalen Führerscheins geschaffen.

Das Bundesverkehrsministerium sieht darin einen Teil der Modernisierung von Fahrer- und Fahrzeugdokumenten. Neben dem Nachweis bei Verkehrskontrollen soll die digitale Variante perspektivisch auch die Nutzung von Mobilitätsangeboten wie Mietwagen und Carsharing erleichtern.

i-Kfz-App erhält zusätzliche Funktion

Die kostenlose Anwendung des Kraftfahrt-Bundesamts wird bereits für den digitalen Fahrzeugschein genutzt. Seit März 2026 können auch Unternehmen, darunter Handwerksbetriebe und Fuhrparkbetreiber, digitale Fahrzeugscheine über die App bereitstellen.

Für den neuen Führerscheinnachweis benötigen Nutzer:innen einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion sowie die zugehörige PIN. Die Einrichtung bleibt freiwillig.

Im Ausland gilt weiterhin die Führerscheinkarte

Die nationale Smartphone-Version wird zunächst nur in Deutschland anerkannt. Bei Fahrten ins Ausland muss deshalb weiterhin der physische Führerschein mitgeführt werden. Das betrifft private Reisen ebenso wie grenzüberschreitende Geschäftsfahrten.

Die Bundesregierung unterscheidet ausdrücklich zwischen der nationalen Einführung und einem einheitlichen, EU-weit gültigen digitalen Führerschein. Für Letzteren nennt das Bundesverkehrsministerium das Jahr 2030 als vorgesehenen Einführungstermin.

Daneben arbeitet Deutschland an einer europäischen digitalen Identität. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums soll der Führerschein Anfang 2027 zusätzlich in der staatlichen EUDI-Wallet verfügbar sein. Diese digitale Brieftasche ist von der i-Kfz-App zu unterscheiden.

Der ADAC begrüßt die Einführung, betont aber die Bedeutung von Datenschutz, Datensicherheit und technischer Zuverlässigkeit. Gerade bei Verkehrskontrollen müsse der digitale Nachweis verlässlich funktionieren.

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