Germanwings-Flug 4U9525
Elf Jahre nach der Katastrophe: Hinterbliebene verklagen den Staat

| Redaktion 
| 29.07.2026

Der Absturz von Flug 4U9525 zählt zu den schwersten Luftfahrtkatastrophen der deutschen Nachkriegsgeschichte. Während die Ermittlungen den Co-Piloten Andreas Lubitz als Verantwortlichen identifizierten, beschäftigt eine andere Frage die Gerichte bis heute: Hätten Behörden die Tragödie verhindern können? Genau darüber wird Ende August vor dem Landgericht Braunschweig verhandelt – allerdings dämpft die Kammer allzu große Erwartungen schon im Vorfeld ab.

Eine egozentrischere Tat als ein erweiterter Suizid scheint kaum vorstellbar. Wer nicht nur das eigene Leben beendet, sondern gleichzeitig auch unbeteiligte Menschen mit in den Tod reißt, hinterlässt weit über den unmittelbaren Verlust hinaus Wut, Fassungslosigkeit und offene Fragen. Genau deshalb zählt der Absturz von Flug 4U9525 bis heute zu den erschütterndsten Katastrophen der deutschen Nachkriegsgeschichte.

Zeitzeugen werden nicht vergessen haben: Am 24. März 2015 befand sich ein Airbus A320 der damaligen Lufthansa-Tochter Germanwings auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf, als die Maschine in den französischen Alpen zerschellte. Alle 150 Menschen an Bord – 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder – kamen ums Leben.

Ermittlungen der französischen Behörden legten nahe, dass Co-Pilot Andreas Lubitz den Kapitän aus dem Cockpit ausgesperrt und den Sinkflug der Maschine bewusst eingeleitet hat. Die zuständigen Behörden kamen letztlich zu dem Schluss, dass der Absturz des Flugzeugs absichtlich herbeigeführt worden war.

Germanwings ist längst Geschichte

Der Fall erregte weltweit Aufsehen und löste insbesondere hierzulande Entsetzen aus. Viele Angehörige kämpfen bis heute um Aufarbeitung und rechtliche Konsequenzen. Mehr als elf Jahre nach dem Unglück beschäftigen die Ereignisse daher weiterhin Gerichte – inzwischen mit der Frage, ob staatliche Stellen bei der Überwachung der Flugtauglichkeit des Co-Piloten Fehler gemacht haben könnten.

Während die Aufarbeitung andauert, ist die Fluggesellschaft selbst längst Geschichte: Die Marke Germanwings wurde bereits vor Jahren schrittweise durch Eurowings ersetzt; der Flugbetrieb 2020 eingestellt. Anfang 2026 gab die Lufthansa-Gruppe schließlich das letzte Luftverkehrsbetreiberzeugnis der Gesellschaft zurück, wodurch Germanwings formell und endgültig aus dem aktiven Luftverkehr verschwand.

Juristisch standen in den vergangenen Jahren vor allem Lufthansa und Germanwings im Fokus. Hinterbliebene verlangten wiederholt zusätzliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzzahlungen und argumentierten unter anderem, Warnsignale hinsichtlich der psychischen Verfassung des Co-Piloten seien nicht ausreichend berücksichtigt worden.

Klagen bislang kaum erfolgsgekrönt

Mehrere Häuser wiesen entsprechende Klagen in der Vergangenheit jedoch ab: Sowohl das Landgericht Essen als auch später das Oberlandesgericht Hamm kamen zu dem Ergebnis, dass die flugmedizinische Überwachung von Piloten grundsätzlich eine hoheitliche Aufgabe des Staates sei. Auch das Landgericht Frankfurt sah die Lufthansa nicht als richtigen Anspruchsgegner an – die Prüfung und Überwachung der Flugtauglichkeit erfolge im Rahmen staatlicher Aufgaben und liege letztlich in der Verantwortung der zuständigen Behörden.

Damit verlagerte sich der juristische Fokus zunehmend auf die Frage, ob staatliche Stellen selbst für mögliche Versäumnisse haftbar gemacht werden können. Genau diese wird nun das Landgericht Braunschweig beschäftigen.

Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, verhandelt die 7. Zivilkammer am Freitag, 28. August über eine Klage von 30 Hinterbliebenen und Betroffenen gegen die Bundesrepublik Deutschland als Beklagte. Diese wird vertreten durch das Bundesverkehrsministerium beziehungsweise das Luftfahrt-Bundesamt mit Sitz in Braunschweig.

Die Kläger machen Schadensersatzforderungen zwischen 500 und 110.000 Euro geltend, da die Flugtauglichkeit von Andreas Lubitz vor dem Absturz ihrer Auffassung nach nicht ausreichend überwacht und insbesondere psychiatrische Erkrankungen nicht gründlich genug berücksichtigt worden sind.

Zudem werfen sie den zuständigen Stellen vor, gesetzliche Vorgaben bei der Überwachung des späteren Massenmörders nicht ausreichend umgesetzt zu haben. Das habe den Absturz ermöglicht.

Landgericht dämpft Erwartungen präventiv ab

Allerdings hat die Kammer bereits vor der mündlichen Verhandlung Ende August Zweifel an der Erfolgsaussicht der Klage erkennen lassen: Das Landgericht Braunschweig weist darauf hin, dass die Klage nach vorläufiger Einschätzung unschlüssig sein könnte.

Hintergrund ist eine Besonderheit des Amtshaftungsrechts: Ansprüche gegen den Staat scheiden grundsätzlich aus, wenn Geschädigte wegen desselben Schadens auf anderem Weg Ersatz verlangen können.

Nach vorläufiger Auffassung der Kammer könnte dies hier vor allem mit Blick auf mögliche Ansprüche gegen die Fluggesellschaft relevant sein. Eine Beweisaufnahme ist für den Verhandlungstag zunächst nicht vorgesehen.

Artikelbild: Elke Wetzig nach CC BY-SA 4.0

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