Paulaner siegt vor Gericht
Berentzens "Mio Mio"-Mische sieht "Spezi" zu ähnlich

| Redaktion 
| 05.08.2025

Die erfrischende Mischung aus Cola und Orangenlimonade wird von der Münchener Paulaner Brauerei mit markantem Markendesign als "Spezi" verkauft. Das Produkt erfreut sich einiger Beliebtheit – und in den Augen des Herstellers orientieren sich Mitbewerber zu stark daran. Am Dienstag hatte die "Mio Mio Cola+Orange Mische" von Berentzen das juristische Nachsehen.

Letztes Jahr hat die Paulaner Brauerei Gruppe den Getränkehersteller Berentzen wegen des Designs der "Mio Mio Cola+Orange Mische"-Flasche verklagt. Paulaner sieht zu frappierende Ähnlichkeit zur "Spezi" aus eigenem Haus, etwa in der Farbgestaltung (gelb, orange, rot, pink, lila) und der geschwungenen Gestaltung des Konkurrenzproduktes. Das verletze bestehende Markenrechte und gehe mit Verwechslungsgefahr einher.

Berentzen weist diese Vorwürfe zurück und argumentiert, dass die Farben für ein Cola-Orange-Getränk naheliegend seien. Das Design der beanstandeten "Mio Mio"-Gefäße sei von einer 70er-Jahre-Tapete aus dem Studentenzimmer des Berentzen-CEO Oliver Schwegmann inspiriert und setze auf Kreise, während Paulaner stattdessen Wellen nutzt. Zudem wird die Flaschenform und Farbkombination als klar unterschiedlich erachtet.

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Das Leadersnet-Laiengericht würde nach oberflächlicher Betrachtung des Falles tendenziell zugunsten von Berentzen entscheiden: Natürlich verwendet das Etikett der "Mio Mio Cola+Orange Mische" ähnliche Farben, doch das Fehlen einer wellenartigen Anordnung, der klar anders aussehende Namensschriftzug und auch die abweichende Farbe der Flasche selbst sollten wirklich nur bei sehr hastigen Besuchen im Getränkemarkt zu Verwechselungen führen.

Landgericht München entscheidet zugunsten von Paulaner

Doch wie denkt markenrechtsbewandertes Fachpersonal über den Spezi-Konflikt zwischen Paulaner und Berentzen? Am Dienstagnachmittag wurde über den Fall am Landgericht München I entschieden – und zwar zugunsten von Paulaner.

Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, sieht die für das Markenrecht zuständige Zivilkammer gegeben, dass das beanstandete Berentzen-Getränk "in wesentlichen Bestandteilen den Produkten von Paulaner ähnelt", weshalb der Unterlassungsklage der Paulaner-Gruppe wegen einer Markenrechtsverletzung stattzugeben war. Zudem bestehe "Verwechslungsgefahr im kennzeichenrechtlichen Sinne".

Das noch nicht rechtskräftige Urteil sieht vor, dass die beklagte Mio Mio GmbH einen Schadensersatz in bislang unbestimmter Höhe an die Paulaner Brauerei Gruppe zahlt. Diese versichert über ihre Sprecherin Birgit Zacher, dass es um den Schutz der Marke statt eine Geldzahlung gehe. Diesen würde man irgendwann verlieren, wenn man nicht gegen zu ähnliche Farbmarken vorgehe.

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