Darf ich Arbeitskolleg:innen im Urlaub kontaktieren?

Rechtlich ist die Frage ziemlich klar geregelt, die Realität schaut jedoch ein wenig anders aus

Um die Frage im Titel ganz kurz zu beantworten: Nein. Lassen Sie es bleiben. Lassen Sie Ihre/n Kolleg:in in der wohlverdienten Urlaubs-Bubble in Ruhe. Lassen Sie sie dort, wo sie gerade ist, an einem schönen Ort hoffentlich, in ganz andere Gedanken vertieft und entspannt die Batterien aufladen.

Was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, ist auch aus arbeitsrechtlicher Sicht vorgesehen. Demnach müssen Arbeitnehmer:innen während Ihrer Abwesenheit nicht dafür sorgen, für Vorgesetzte oder Kolleg:innen erreichbar zu sein.

Über zwei Drittel sind ständig erreichbar

Dass die Realität ganz anders ausschaut, legt eine Umfrage von Bitkom aus dem Vorjahr nahe. In dieser gaben 70 Prozent der befragten Erwerbstätigen an, auch im Sommerurlaub beruflich erreichbar zu sein. Wobei sich oftmals auch noch die Frage stellt, ob denn die Person im Urlaub überhaupt helfen kann. Wenn nicht, dann ist es eine noch unnötigere Belastung als ohnehin schon. Sie wird schlichtweg in ihrer Erholung gestört.

Freilich gibt es Notfälle, in denen sich ein Anruf nicht umgehen lässt. Hier macht es Experten zufolge Sinn, diese vorab klar zu definieren. Eine genaue Regelung, die besagt, dass nur in bestimmten Notfallsituationen in einem bestimmten Zeitfenster eine Kontaktaufnahme erfolgen soll, ist ebenso hilfreich wie eine klar definierte Urlaubsvertretung.

Notfall ist nicht gleich Notfall

Bei Beschäftigten in höheren Positionen werden in Arbeitsverträgen oft Klauseln hinzugefügt, die verlangen, dass Mitarbeiter:innen permanent erreichbar sein müssen. Diese sind einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aber unzulässig (20.06.2000 – 9 AZR 405/99). Lediglich bei zwingenden Notwendigkeiten, welche einen anderen Ausweg nicht zulassen, dürften Personen angerufen werden. Betriebliche Engpässe reichen hierfür aber nicht aus. Nur eine Art Existenzbedrohung des Arbeitgebers, die nur der Arbeitnehmer abwenden kann, wäre ein ausreichender Grund.

Generell kann ein jeder auch mit gutem Beispiel vorangehen, indem er die Unsitte, jederzeit und überall erreichbar sein zu müssen, einfach nicht mitmacht. Dazu gehört beispielsweise, am Abend keine E-Mails mehr zu bearbeiten. Oder, ganz wichtig, den Satz „Meldet euch, wenn es Probleme gibt!“ nicht vor Urlaubsantritt auszusprechen. Immerhin bestehen die meisten Arbeitsalltage aus Problemen. Nehmen Kolleg:innen dieses Angebot ernst, werden Sie andauernd aus dem Urlaub gerissen.

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