Diese 5 legalen Last-minute-Steuertricks lohnen sich

| Redaktion 
| 12.10.2022

Die Steuer-App Taxfix verrät, wie sich mehr Geld aus der Steuererklärung herausholen lässt.

Für die Steuererklärung heißt es jetzt schnell sein: Denn die Einreichungsfrist endet am 31. Oktober. Die Steuer-App Taxfix – mit der sich die Steuererklärung am Rechner oder mit dem Smartphone erstellen lässt – hat fünf Last-Minute-Tipps, mit denen sich mehr Geld aus der Steuererklärung herausholen lässt – im Durchschnitt 1.072 Euro (laut Statistischem Bundesamt).

1. Home-Office-Ausgaben absetzen

Voraussetzung: ein separater Raum, in welchem der berufliche Schwerpunkt und die Hauptarbeitszeit stattfinden. Für alle, die ohne separates Arbeitszimmer hauptsächlich Zuhause arbeiten, greift die Home-Office-Pauschale. Damit können für 2021 bis maximal 600 Euro angerechnet werden. Auch Home-Office-Zubehör wie Schreibtisch, Arbeitsstuhl oder Tastatur sind absetzbar.

2. Spendenquittungen

Spenden an politische Parteien, gemeinnützige Vereine sowie Mitgliedsbeiträge können abgesetzt werden. Bei Sachspenden muss der genaue Wert ermittelt werden, beispielsweise über Spendenbescheinigungen.

3. Haushaltsdienstleistungen

Einige Leistungen der Nebenkostenabrechnung sind absatzfähig, wie die Treppenhausreinigung, Hausmeisterdienstleistungen sowie Wartungsarbeiten (Aufzug/Heizungsanlage). Auch Handwerksleistungen für Reparaturen/Renovierungen sowie die Arbeitsleistung von Reinigungskräften sind absetzbar.

Tipp: Kosten für Tiersitter absetzen - via Rechnung sowie Banküberweisung oder Nachweis einer Minijob-Anstellung im Haushalt.

4. Kosten für Kinder

Kinderbetreuungskosten für Kinder bis 14 und Schulgebühren für allgemeinbildende Schulen sind absetzbar. Alleinerziehende, die mit ihrem Kind zusammenleben, erhalten zusätzlich den Entlastungsbetrag, welcher von 1.908 Euro auf 4.008 Euro erhöht wurde. Für Kinder ab 18, die während ihrer Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen, greift der Ausbildungsfreibetrag. Krankheitskosten für Kinder (Medikamente, Arztfahrten, Behandlungen etc.) kann man als außergewöhnliche Belastungen angeben.

5. Steuererklärung für die vergangenen vier Jahre

Wer freiwillig die Steuererklärung abgibt, kann die Steuererklärung 2018 bis zum 31. Dezember 2022 einreichen und die Erstattung vervielfachen. Ob die Steuererklärung freiwillig abgegeben werden kann oder abgegeben werden muss, kann HIER nachgelesen werden.

www.taxfix.de

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