Neues Influencer-Gesetz fordert erstes Opfer

Influencerin wurde wegen Schleichwerbung verurteilt.

Das sogenannte Influencer-Gesetz ist erst seit Mai in Kraft und hat bereits sein erstes Opfer gefordert: Wie der Horizont berichtet, wurde eine Influencerin verurteilt, nach sie von einem Verlag wegen nicht gekennzeichneter Werbung für E-Books verklagt worden war.

"Im Stile eines Marktschreiers"

Die Influencerin hatte auf ihrem rund 500.000 Follower:innen starken Instagram-Account E-Books angepriesen, die ihr jedoch kostenlos zur Verfügung gestellt worden waren. Da sie jedoch sogenannte "Tap Tags", die auf die Bestellseite der E-Books führten verwendete, sei der Beitrag damit auch ohne finanzielle Gegenleistung als geschäftliche Handlung zugunsten eines Dritten zu werten, urteilten die Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Die Influencerin habe ohne entsprechende Kennzeichnung "werbend und anpreisend im Stile eines Marktschreiers" auf die E-Books hingewiesen und damit gegen das Verbot von Schleichwerbung verstoßen. Für den Durchschnittsverbraucher sei bei Profilen, wo sowohl private als auch kommerzielle Posts geteilt werden, nicht zu erkennen, welche Beiträge Werbung sind, wenn sie nicht entsprechend gekennzeichnet sind.

"Wegweisendes Urteil"

Die Klagepartei wurde von der Hamburger Rechtsanwältin Patricia Cronemeyer vertreten. Sie konstatiert gegenüber dem Horizont: "Influencer haben gerade bei jungen Fans einen hohen Einfluss auf die Kaufentscheidung. Wenn die Creator-Beiträge im Rahmen bezahlter Werbepartnerschaften posten, müssen diese als Werbung gekennzeichnet sein. Das gilt auch, wenn die Werbepartner den Influencern 'nur' Produkte oder Leistungen kostenlos zur Verfügung stellen oder andere Vorteile gewähren." Für die Juristin ist das Urteil wegweisend im Hinblick auf Verbraucher- und Influencerschutz, denn auch für die Betreiber der Accounts und ihre Werbepartner seien verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen wichtig. (as)

ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de

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