Neue Heizungsregeln
Heizungsgesetz 2026: Was die Abschaffung der 65 Prozent Regel für Eigentümer bedeutet

Das Heizungsgesetz 2026 markiert einen Kurswechsel in der deutschen Energiepolitik. Union und SPD streichen die bisherige 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen. Gas- und Ölheizungen bleiben möglich, allerdings unter neuen Bedingungen. Für Eigentümer, Investoren und die Immobilienwirtschaft verändern sich damit Kalkulation, Planungssicherheit und regulatorisches Risiko deutlich.

Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz reagiert die Koalition auf die kontrovers geführte Debatte um das bisherige Gebäudeenergiegesetz. Wie tagesschau.de berichtet, soll laut einem dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegenden Eckpunktepapier die bisherige 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen entfallen. Demnach könnten künftig auch reine Gas- und Ölheizungen wieder zulässig sein, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt werden.

Was sich beim Heizungsgesetz 2026 konkret ändert

Die bisherige Verpflichtung, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, entfällt. Künftig können neben Wärmepumpen, Fernwärme und hybriden Systemen auch reine Gas- oder Ölheizungen eingebaut werden.

Allerdings gilt eine neue Bedingung: Ab 1. Januar 2029 müssen diese Anlagen einen "zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe“ nutzen. Der Einstieg soll bei mindestens zehn Prozent klimafreundlicher Gase wie Biomethan oder synthetischen Energieträgern liegen. Weitere Anhebungsschritte will die Koalition gesetzlich festlegen.

Der CO2-Preis soll für den klimaneutralen Anteil entfallen. Damit sollen Mehrkosten für Verbraucher begrenzt werden. Gleichzeitig bleiben die Klimaziele des Gebäudesektors bestehen. 2030 ist eine Evaluierung vorgesehen. Werden die Zielwerte verfehlt, sind Nachsteuerungen möglich.

Vier zentrale Folgen für Eigentümer

Für Eigentümer ergibt sich eine neue strategische Ausgangslage. Die Reform bringt mehr Wahlfreiheit, aber auch neue Unsicherheiten.

1. Größere Technologieoffenheit
Der Einbau einer Gasheizung bleibt zulässig. Das erhöht kurzfristig die Flexibilität bei Bestandsimmobilien.

2. Neue Tarifabhängigkeit
Ab 2029 sind Eigentümer auf Energielieferanten angewiesen, die Tarife mit Bio-Anteil anbieten. Die Preisgestaltung liegt damit stärker bei Versorgern.

3. Investitionsrisiko durch Evaluierung 2030
Sollte der Gebäudesektor seine Klimaziele verfehlen, drohen regulatorische Verschärfungen. Langfristige Investitionsentscheidungen bleiben damit politisch exponiert.

4. Förderkulisse bleibt bis 2029 stabil
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude soll mindestens bis 2029 bestehen bleiben. Das betrifft sowohl Wärmepumpen als auch energetische Sanierungen. Planungssicherheit besteht damit zumindest mittelfristig.

Auswirkungen auf Immobilienmarkt und Energiebranche

Für die Immobilienwirtschaft bedeutet das Heizungsgesetz 2026 vor allem eine Verschiebung von Investitionsanreizen. Wärmepumpen bleiben politisch gewollt und förderfähig, verlieren jedoch ihren regulatorischen Vorrang. Gasbasierte Lösungen gewinnen kurzfristig an Attraktivität, sofern langfristige Brennstoffverfügbarkeit gesichert ist.

Für Energieversorger steigt der Druck, marktfähige Bio- und synthetische Gasprodukte zu entwickeln. Die Nachfrage nach entsprechenden Tarifen dürfte ab 2029 strukturell zunehmen.

Noch handelt es sich um Eckpunkte. Der konkrete Gesetzesentwurf wird im Frühjahr erwartet. Erst dann wird klar sein, wie verbindlich die geplanten Stufenmodelle und Schutzmechanismen für Mieter ausgestaltet werden.

Für Eigentümer bleibt damit eine zentrale Frage: Wird die neue Freiheit zur Brückentechnologie – oder nur zur Übergangslösung bis zur nächsten Reform?

Hintergrund zur Reform des Heizungsgesetzes

  • Reform basiert bislang auf einem Eckpunktepapier

  • Gesetzentwurf wird im Frühjahr erwartet

  • Gebäudeenergiegesetz bleibt grundsätzlich bestehen

  • Klimaziele des Gebäudesektors gelten unverändert

  • 2030 ist eine gesetzliche Evaluierung vorgesehen

  • Nachsteuerungen bei Zielverfehlung möglich

  • Mieterschutzregelung soll noch konkretisiert werden

  • Energieversorger müssen künftig Bio-Anteil-Tarife anbieten

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Hintergrund zur Reform des Heizungsgesetzes

  • Reform basiert bislang auf einem Eckpunktepapier

  • Gesetzentwurf wird im Frühjahr erwartet

  • Gebäudeenergiegesetz bleibt grundsätzlich bestehen

  • Klimaziele des Gebäudesektors gelten unverändert

  • 2030 ist eine gesetzliche Evaluierung vorgesehen

  • Nachsteuerungen bei Zielverfehlung möglich

  • Mieterschutzregelung soll noch konkretisiert werden

  • Energieversorger müssen künftig Bio-Anteil-Tarife anbieten

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