Neue EU-Regel ab Oktober
IBAN-Abgleich wird Pflicht bei jeder SEPA-Zahlung

| Redaktion 
| 24.09.2025

Wer ab Oktober eine SEPA-Überweisung tätigt, muss mehr denn je auf korrekte Empfängerdaten achten. Denn mit einer neuen EU-Regel kommt der verpflichtende Abgleich von Name und IBAN. Das soll vor allem vor Betrug schützen, birgt aber auch neue Risiken – etwa, wenn sich in gespeicherten Daten kleine Fehler eingeschlichen haben.

Am 9. Oktober 2025 tritt eine Änderung in Kraft, die den Zahlungsverkehr in der EU grundlegend verändert. Durch die sogenannte "Verification of Payee"-Pflicht (VoP) wird vor jeder SEPA-Überweisung automatisch überprüft, ob Name und IBAN des Zahlungsempfängers zusammenpassen. Für Bankkund:innen bedeutet das mehr Sicherheit – aber auch mehr Eigenverantwortung.

Warum ändern sich die Regeln für SEPA-Überweisungen?

Hintergrund ist die neue EU-Verordnung zur Instant-Payment-Regulierung. Ziel ist es, Verbraucher:innen besser vor betrügerischen Transaktionen zu schützen. Bisher reichte eine korrekte IBAN, selbst wenn der angegebene Name nicht zum Konto passte. Das machte es Kriminellen leicht, etwa bei gefälschten Rechnungen oder dem sogenannten "CEO-Fraud" Geld umzuleiten.

Auch bei Investmentbetrug oder falschen Online-Shops konnten sich Täter bislang auf die fehlende Prüfung verlassen. Das Vertrauen in den Zahlungsverkehr litt zuletzt unter solchen Schwachstellen – nun will die EU mit einer klaren technischen Lösung gegensteuern.

Künftig gleichen Banken vor Abschluss einer Überweisung automatisch ab, ob der eingegebene Name zur IBAN passt. Dieser Abgleich erfolgt innerhalb weniger Sekunden und betrifft sowohl Standard- als auch Echtzeitüberweisungen. Die neue Vorgabe stärkt damit das Sicherheitsniveau im digitalen Zahlungsverkehr deutlich.

Was bedeutet der IBAN-Abgleich für Kund:innen konkret?

Die meisten Banken setzen auf ein Ampelsystem:

  • Grün: Name und IBAN stimmen überein. Die Überweisung wird wie gewohnt ausgeführt.

  • Gelb: Leichte Abweichung, z. B. durch Tippfehler oder Namensverkürzungen. Kund:innen erhalten einen Hinweis, können aber dennoch überweisen.

  • Rot: Name und IBAN stimmen nicht überein. Eine Überweisung ist nicht ohne Weiteres möglich.

Achtung: Wer eine Überweisung trotz Warnung freigibt, trägt selbst die Verantwortung. Bei Betrugsfällen haftet die Bank dann nicht mehr. Der Hinweis erscheint dabei nicht nur beim Onlinebanking, sondern auch bei papierhaften Überweisungsaufträgen, etwa in der Filiale oder per Brief.

Welche Daten sollte ich jetzt prüfen?

Damit es ab Oktober nicht zu unnötigen Fehlermeldungen kommt, sollten folgende Punkte überprüft werden:

  1. Gespeicherte Empfängerdaten: Stimmt der eingegebene Name exakt mit dem bei der Bank hinterlegten überein?

  2. Daueraufträge: Auch bei bestehenden Aufträgen wird geprüft. Tippfehler sollten korrigiert werden.

  3. Neue Zahlungen: Bei neuen Überweisungen besonders sorgfältig Name und IBAN eingeben.

  4. Firmenbezeichnungen: Vollständige rechtliche Namen verwenden (z. B. nicht "Müller GmbH" statt "Müller und Söhne Gesellschaft mit beschränkter Haftung").

  5. Abweichende Schreibweisen: Umlaute, Sonderzeichen und rechtliche Zusätze (z. B. e. K., AG, KG) exakt übernehmen.

  6. Kontoänderungen bei Geschäftspartnern: Änderungen der IBAN oder der Rechtsform regelmäßig aktiv erfragen und überprüfen.

Was passiert bei einer Fehlermeldung?

Kommt es zu einer Warnung während der Überweisung, sollten Kund:innen besonders aufmerksam sein.

  • Bei einer gelben Warnung deutet das System auf eine leichte Unstimmigkeit hin – etwa durch einen Namensfehler. In diesem Fall kann die Überweisung manuell bestätigt werden, allerdings geht die Verantwortung dann vollständig auf die überweisende Person über.

  • Bei einer roten Warnung wird ein möglicher Betrugsversuch vermutet. Hier ist Vorsicht geboten: Die Zahlung sollte abgebrochen und der Empfänger direkt kontaktiert werden, um die Richtigkeit der Daten zu verifizieren.

Ein systembedingter Hinweis ersetzt jedoch keine Sorgfaltspflicht. Vor allem Unternehmen mit vielen Überweisungen – etwa im Rechnungs- oder Gehaltswesen – sollten sich organisatorisch auf die Änderungen vorbereiten. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, neue Prozesse zur Prüfung und Datenpflege einzuführen.

Wann tritt die Regelung in Kraft und gilt sie auch im Ausland?

  • Startdatum: 9. Oktober 2025 für alle SEPA-Überweisungen im Euroraum

  • EU-weite Ausweitung: Ab 9. Juli 2027 für alle Mitgliedstaaten

  • Ausnahme: Zahlungen in Drittstaaten wie Großbritannien oder Schweiz bleiben vorerst unberührt

Zudem sind auch eingehende Zahlungen betroffen. Wer also Rechnungen stellt oder Spenden empfängt, sollte sicherstellen, dass Name und Kontodaten korrekt kommuniziert werden. Eine kleine Unstimmigkeit kann ansonsten zur Rückweisung führen.

Wie wirkt sich die Pflicht auf Echtzeitüberweisungen aus?

Ab Oktober 2025 müssen Banken auch ausgehende Echtzeitüberweisungen ohne Zusatzkosten ermöglichen. Diese Form der Überweisung wird damit zum neuen Standard. Das Geld ist dann innerhalb von zehn Sekunden auf dem Empfängerkonto – inklusive IBAN-Prüfung.

Ob der Abgleich bei hohem Transaktionsvolumen technisch immer reibungslos funktioniert, bleibt abzuwarten. Die EU-Kommission hat angekündigt, die Umstellung eng zu begleiten und Nachbesserungen nicht auszuschließen.

Fazit

Die EU-Kommission hat hierzu eine entsprechende Verordnung erlassen, die europaweit für alle SEPA-Zahlungen gelten wird. Die Regelung soll das Vertrauen in digitale Zahlungssysteme stärken und Missbrauchsfälle reduzieren. Die neue Pflicht zur Empfängerprüfung macht den Zahlungsverkehr sicherer, erfordert aber mehr Sorgfalt. Tippfehler oder unvollständige Namen können zur Blockade führen. Wer jetzt seine gespeicherten Daten aktualisiert, ist für Oktober gut vorbereitet. Für Unternehmen ist jetzt der richtige Zeitpunkt, interne Zahlungsprozesse zu überprüfen und gegebenenfalls zu automatisieren oder mit Schnittstellen zur VoP-Prüfung zu ergänzen.

Das Wichtigste zum IBAN-Abgleich auf einen Blick:

  • Gilt ab 9. Oktober 2025 für alle SEPA-Überweisungen im Euroraum

  • Name und IBAN müssen exakt zusammenpassen

  • Banken prüfen automatisch mit Ampelsystem (grün, gelb, rot)

  • Tippfehler können zu Warnungen oder Ablehnung führen

  • Empfängerprüfung auch bei Daueraufträgen und Echtzeitüberweisungen

  • Keine Gebühren für die Abfrage erlaubt

  • Bei "gelb“ haftet Absender – bei "rot“ sollte nicht überwiesen werden

  • Nicht gültig für Überweisungen außerhalb der EU (z. B. UK, Schweiz)

  • Firmen sollten ihre Kontodatenkommunikation aktualisieren

  • Neue Pflicht basiert auf der EU-Verordnung zur Instant-Payment-Regulierung

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Das Wichtigste zum IBAN-Abgleich auf einen Blick:

  • Gilt ab 9. Oktober 2025 für alle SEPA-Überweisungen im Euroraum

  • Name und IBAN müssen exakt zusammenpassen

  • Banken prüfen automatisch mit Ampelsystem (grün, gelb, rot)

  • Tippfehler können zu Warnungen oder Ablehnung führen

  • Empfängerprüfung auch bei Daueraufträgen und Echtzeitüberweisungen

  • Keine Gebühren für die Abfrage erlaubt

  • Bei "gelb“ haftet Absender – bei "rot“ sollte nicht überwiesen werden

  • Nicht gültig für Überweisungen außerhalb der EU (z. B. UK, Schweiz)

  • Firmen sollten ihre Kontodatenkommunikation aktualisieren

  • Neue Pflicht basiert auf der EU-Verordnung zur Instant-Payment-Regulierung

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