Automobil-Club Verkehr informiert
Kleiderordnung am Steuer: Was Sie im Auto tragen dürfen

| Redaktion 
| 24.07.2025

Eine Entwarnung vorab: Tatsächlich genießen Autofahrer ziemlich große Freiheit, was die Kleiderordnung im eigenen Fahrzeug betrifft – ein Umstand, der gerade an heißen und schwülen Sommertagen viel wert sein kann. Nichtsdestotrotz wird es unter Umständen teuer, wenn sich Unfälle und andere Vorkommnisse im Straßenverkehr auf bestimmte Kleidungsstücke (oder deren Fehlen) zurückführen lassen. 

Eine der weitverbreitetsten Weisheiten rund um Bekleidung am Steuer ist, dass man zum Tragen von festen und geschlossenen Schuhe verpflichtet ist und Flip-Flops dementsprechend verboten sind.

Das stimmt tatsächlich – allerdings nur, wenn wir von Berufskraftfahrern wie zum Beispiel Bus- oder LKW-Fahrern sprechen. Laut § 44 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 70) sind diese tatsächlich nur mit entsprechendem Schuhwerk gesetzeskonform unterwegs.

Für Normalbürger gibt es dagegen keine explizite Regelung, sodass jeder grundsätzlich auch barfuß, in Socken, Flip-Flops. Pantoffeln oder Adiletten ans Steuer darf.

Erlaubt bedeutet nicht unbedingt empfehlenswert

Der ACV (Automobil-Club Verkehr) weist dabei allerdings auf ein relevantes "Aber" hin: Prinzipiell wird von Autofahrern erwartet, dass sie sich für eine Option entscheiden, die ihnen das völlig unbeeinträchtigte Bedienen der Fußpedale erlaubt.

Konkret fordert § 1 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung, dass jeder so handeln soll, "dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird".

Bequeme Fußmode für den Sommer birgt eine Vielzahl von Risiken, die trotz grundsätzlicher Legalität juristische Haftbarkeit verursachen kann, wie der ACV aufzählt:

  • Adiletten oder Flip-Flops bieten weniger Halt und erhöhen so die Gefahr, vom Brems- oder Gaspedal abzurutschen oder hängen zu bleiben. Durch verminderte Kontrolle über die Pedale können in Gefahrensituationen wertvolle Sekunden verloren gehen.

  • Auch High Heels sind im Rahmen des Gesetzes. Sollte bei einem Zwischenfall jedoch festgestellt werden, dass sich die hohen Absätze während der Fahrt verkeilt oder ein schnelles Bremsen / Beschleunigen erschwert haben, muss die Fahrerin damit rechnen, dass ihr eine Mitschuld zugesprochen wird.

  • Jede Hornhaut ist unterschiedlich, aber was das Barfußfahren betrifft, gibt der ACV zu bedenken, dass Halt und Druck vermindert sind, was insbesondere bei notwendig werdenden Vollbremsungen von Nachteil ist.

Die Fachleute resümieren: "Wird ein Unfall durch ungeeignetes Schuhwerk mitverursacht, kann dies als Verletzung der allgemeinen Sorgfaltspflicht gewertet werden. In solchen Fällen drohen zivilrechtliche Mithaftung und gegebenenfalls versicherungsrechtliche Nachteile. Eine strafrechtliche Verfolgung ist nur dann denkbar, wenn grob verkehrswidriges Verhalten vorliegt und andere konkret gefährdet wurden. Der Nachweis, dass der Unfall etwa durch Flip-Flops mitverursacht wurde, ist in der Praxis jedoch schwer zu führen."

Nackt am Steuer?

"Erlaubt bedeutet nicht unbedingt empfehlenswert" greift auch hier: Sie haben das Recht, in Ihrem Geburtskostüm mit Ihrem Auto zu fahren. Allerdings müssen Sie in Betracht ziehen, dass Ihre Nacktheit als Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG gewertet werden könnte – speziell, wenn andere Verkehrsteilnehmer auf Ihren Kleiderverzicht aufmerksam werden und sich davon gestört oder belästigt fühlen. In laut ACV seltenen Fällen kommt es zu Anzeigen, die Bußgelder bis zu 1000 Euro mit sich bringen.

Und ganz oben? Gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 StVO ist beim Führen eines Fahrzeugs alles zu unterlassen, was die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen könnte. Maskierungen aller Art sind demnach "nur zulässig, wenn sie weder die Sicht noch das Gehör beeinträchtigen und keine vollständige Verhüllung des Gesichts darstellen".

Bei Polizeikontrollen darf aus Identifikationsgründen keine Maskierung getragen werden. Und auch ein entsprechend unkenntlich gemachtes Blitzerfoto stellt keinesfalls einen findigen Kniff dar: Kann ein Fahrer nicht identifiziert werden, dürfen die Behörden andere Maßnahmen ergreifen – darunter fällt etwa die Anordnung eines Fahrtenbuchs.

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