7 Gründe, warum Deutschland für Unternehmer ein Steuerparadies ist

Gastkommentar von Sebastian Genßler, Gründer der MS Luxury Collection eG und Experte für Steueroptimierung.

Zahlreiche Unternehmer haben mit einer hohen Steuerlast zu kämpfen – viele liegen sogar bei einem Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Das bedeutet für sie nicht nur immense Kosten, sondern hindert oft auch das Unternehmenswachstum. Für einige erscheint dann der Weg ins Ausland als einzige Lösung. Was viele nicht wissen: Wird an den richtigen Stellschrauben gedreht, kann man auch in Deutschland als Unternehmer deutlich weniger Steuern zahlen.

1. Hohe Freibeträge und Absetzmöglichkeiten

Deutschland bietet für Unternehmer hohe Freibeträge und Absetzmöglichkeiten an. So können beispielsweise Betriebsausgaben oder auch Investitionen steuerlich geltend gemacht werden. Die Anwendung von Abschreibungsmöglichkeiten und die Nutzung von Freibeträgen und Absetzmöglichkeiten können somit die Steuerlast für Unternehmer in Deutschland deutlich minimieren.

Ein Beispiel für Absetzmöglichkeiten in Deutschland ist die Förderung von betrieblicher Altersvorsorge. Unternehmen, die ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge anbieten, können die Beiträge hierfür steuerlich absetzen. Dies führt nicht nur zu einer niedrigeren Steuerlast für das Unternehmen, sondern trägt auch dazu bei, die finanzielle Absicherung der Mitarbeiter im Alter zu verbessern.

2. Die Wahl der richtigen Rechtsform

Ein weiterer Grund, warum Deutschland als Steuerparadies für Unternehmer angesehen werden kann, ist die Möglichkeit, durch die Wahl der richtigen Rechtsform steuerliche Vorteile zu nutzen. Personengesellschaften profitieren beispielsweise vom Teileinkünfteverfahren, wodurch nur ein Teil der Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer unterliegt. Kapitalgesellschaften wie die GmbH können hingegen von einem niedrigeren Gewerbesteuersatz profitieren.

3. Gewerbesteuer – ein Steuertrick

Die Gewerbesteuer stellt eine der bedeutendsten Steuerarten für Unternehmen dar und wird auf den Gewerbeertrag erhoben. Viele Unternehmer sind sich jedoch eines cleveren Steuerspartricks nicht bewusst: Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG) kann zu einem niedrigeren Gewerbesteuersatz führen. Denn diese Rechtsformen führen dazu, dass nur der Gewerbeertrag und nicht der gesamte Umsatz der Firma besteuert wird. Somit wird die Steuerbelastung im Vergleich zu anderen Rechtsformen wie der Einzelunternehmung oder der Personengesellschaft reduziert.

4. Erbschaftssteuer clever geplant – so sparen Erben Geld

Die Erbschaftssteuer ist eine der unbeliebtesten Steuern in Deutschland. Doch mit der richtigen Planung können Erben die Erbschaftssteuer minimieren oder sogar komplett vermeiden. Hierfür sollten Vermögensgegenstände rechtzeitig verschenkt werden, um von den Freibeträgen der Schenkungssteuer zu profitieren. Auch eine frühzeitige Testamentsgestaltung kann helfen, die Erbschaftssteuer zu minimieren.

5. Der Niedrigsteuersatz für Unternehmer

Unternehmer haben in Deutschland die Möglichkeit, von einem niedrigeren Steuersatz zu profitieren, der ihre Steuerlast erheblich reduzieren kann. Der aktuelle Niedrigsteuersatz für Unternehmer beträgt 15 Prozent und wird auf die ersten 24.500 Euro Gewinn im Jahr angewendet. Dieses steuerliche Instrument dient dazu, insbesondere kleinere Unternehmen und Start-ups finanziell zu entlasten und deren Wachstum zu fördern.

Durch die Anwendung des Niedrigsteuersatzes können Unternehmer in den Anfangsjahren ihres Geschäftsbetriebs oder bei geringeren Gewinnen von einer spürbaren Steuerersparnis profitieren. Diese Regelung ermöglicht es ihnen, mehr Geld für Investitionen, Expansion oder die Schaffung neuer Arbeitsplätze zur Verfügung zu haben, was wiederum zur Stärkung der deutschen Wirtschaft beiträgt.

6. Verlustvortrag und Investitionsabzugsbetrag

Deutschland bietet Unternehmern Steuerentlastungen wie Verlustvortrag und Investitionsabzugsbetrag, die die Steuerlast minimieren und finanzielle Ressourcen für das Unternehmenswachstum freisetzen. Der Verlustvortrag erlaubt, Verluste aus einem Geschäftsjahr in zukünftige Jahre zu übertragen und mit künftigen Gewinnen zu verrechnen.

Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht es Unternehmen, bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Kosten für geplante Investitionen steuerlich geltend zu machen. Beide Instrumente tragen dazu bei, dass Deutschland für Unternehmer ein attraktiver Standort mit steuerlichen Vorteilen ist.

7. Die Ein-Prozent-Regel beim Dienstwagen – clever und smart sparen

Ein weiterer Grund, der Deutschland für Unternehmer zum Steuerparadies macht, ist die Ein-Prozent-Regel bei Dienstwagen. Sie ermöglicht eine einfache Berechnung des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung eines Dienstwagens. Monatlich müssen nur ein Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs versteuert werden. Diese Regelung spart Zeit und Aufwand und bietet steuerliche Vorteile im Vergleich zu anderen Berechnungsmethoden.

www.msluxury.de


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Über den Autor

Sebastian Genßler ist Gründer und Vorstand der MS Luxury Collection eG. Als Wirtschaftscoach unterstützt er Unternehmer und Selbstständige dabei, ihre Unternehmensstruktur zu optimieren und legal Steuern zu sparen. Zusammen mit einem Team aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten bietet er vernetzte Dienstleistungen aus Konzeption und Umsetzung an.

Die MS Luxury Collection eG berät Kunden zum Thema Steuergestaltung und setzt das Ganze auch gemeinsam mit ihnen um. Sebastian Genßler hat auch einen eigenen Firmenstandort auf Mallorca gegründet. Zu seinen Kunden gehören alle Einzelunternehmer, Freiberufler und Unternehmen mit einem Mindestumsatz von 75.000 Euro im Jahr.

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Sebastian Genßler ist Gründer und Vorstand der MS Luxury Collection eG. Als Wirtschaftscoach unterstützt er Unternehmer und Selbstständige dabei, ihre Unternehmensstruktur zu optimieren und legal Steuern zu sparen. Zusammen mit einem Team aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten bietet er vernetzte Dienstleistungen aus Konzeption und Umsetzung an.

Die MS Luxury Collection eG berät Kunden zum Thema Steuergestaltung und setzt das Ganze auch gemeinsam mit ihnen um. Sebastian Genßler hat auch einen eigenen Firmenstandort auf Mallorca gegründet. Zu seinen Kunden gehören alle Einzelunternehmer, Freiberufler und Unternehmen mit einem Mindestumsatz von 75.000 Euro im Jahr.

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