Frauenherabwürdigende Werbung: Werberat muss gleich vier Rügen aussprechen

Bei den beanstandeten Werbemotiven handelt es sich durchwegs um sexistische Motive.

Erstmals in 2022 muss der Deutsche Werberat vier Öffentliche Rügen gegen die sexistische Werbung von Unternehmen aussprechen. Es handelt sich bei den beanstandeten Werbemotiven um Online-, Anzeigen- und Fahrzeugwerbung.

"Während die überwiegende Mehrheit der Unternehmen seine Werbemaßnahmen nach Intervention des Werberats stoppt oder ändert, gibt es eine kleine Minderheit, die uneinsichtig ist und gerügt werden muss. Oft handelt es sich bei den gerügten Firmen um kleinere Handwerks- oder Dienstleistungsbetriebe, die auch von ihrer zuständigen Kammer nicht zum Umdenken bzw. Einlenken motiviert werden können", teilt der Werberat mit. Die Durchsetzungsquote des Werberats liegt nach Eigenangaben seit Jahren bei 90 Prozent.

Melonen und Dosendesigns

Die Zec+ Nutrition GmbH & Co. KG aus dem rheinland-pfälzischen Saarburg bewirbt Nahrungsergänzungsmittel und dazugehörige Produkte auf Instagram mit Abbildungen von Frauen in aufreizenden Posen. Die drei beanstandeten Motive legen laut Entscheidungsgremium die sexuelle Verfügbarkeit der Frauen nahe, sei es durch die an eine sexuelle Handlung erinnernde Situation, die übermäßige Hervorhebung der Brüste oder des Gesäßes in Kombination mit einem objektifizierenden Werbespruch wie "@zecplus hat einfach die schönsten Melonen … äääh Dosendesigns".

© Deutscher Werberat
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Ein Bezug zwischen den abgebildeten Frauen bzw. ihren Handlungen und dem beworbenen Produkt sei zudem nicht zu erkennen. Laut Werberatsgremium stellen die drei Werbemaßnahmen eine Herabwürdigung von Frauen dar. (Verstoß gegen Ziffern 4, 5 und 7 der Verhaltensregeln des Deutschen Werberats gegen Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen – Anm. d. Red.)

Lila und nackt

Auch die Fahrzeug- und Internetwerbung der Hubert Haas Malerfachbetrieb GmbH aus Bernau am Chiemsee bewertet das Gremium als sexistisch. Das Handwerksunternehmen verwendet als Werbemotiv eine nackte, nur mit Farbe bemalte Frau, die ihre Brüste mit den Händen bedeckt und in lasziver Pose an einer Säule oder einem Rahmen lehnt. Durch ihre Pose sowie ihre freizügige Darstellung werde diese allein auf ihre Sexualität reduziert und mit einem zu bemalenden Objekt gleichgesetzt, so der Werberat. Ihre übermäßige Nacktheit stelle darüber hinaus eine zusätzliche Herabwürdigung dar.

© Deutscher Werberat
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Weiters wird kritisiert, dass die abgebildete Frau in keinem Zusammenhang mit den angebotenen Dienstleistungen der Firma steht. Der Werberat beurteilte deshalb das Motiv als frauenherabwürdigend. (Verstoß gegen Ziffern 4, 5 und 6 der Verhaltensregeln des Deutschen Werberats gegen Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen – Anm. d. Red.)

Auto putzen im Bikini

Das dritte gerügte Motiv ist die Fahrzeugwerbung der Firma Autopflege Braun aus dem brandenburgischen Werder an der Havel. Auf den Firmenfahrzeugen bewirbt das Unternehmen seine Dienstleistungen mit der Abbildung zweier im knappen Bikini bekleideten Models, die offenbar ein Fahrzeug säubern. Während eine der Frauen am Steuer sitzend mit der Innenreinigung befasst ist, putzt die andere mit einem Schwamm auf dem Autodach liegend über die Vorderscheibe hinweg die Motorhaube.

© Deutscher Werberat
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Das Gremium sah durch die Werbemaßnahme eine Herabwürdigung der beiden Frauen gegeben, die nur als Blickfang dienen und durch die Art der Darstellung zu sexuell verfügbaren Objekten degradiert werden. (Verstoß gegen Ziffern 4 und 5 der Verhaltensregeln des Deutschen Werberats gegen Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen – Anm. d. Red.)

"Nix für Warmduscher"

Schließlich stufte das Gremium auch die Anzeigenwerbung der Karl-Heinz Rehm GmbH aus der Landeshauptstadt Saarbrücken als sexistisch ein. Das Unternehmen für Heizung und Sanitär wirbt mit dem Motiv einer nackten Frau, die sich beim Duschen mit einem Schwamm säubert sowie dem dazugehörigen Slogan "Nix für Warmduscher!".

© Deutscher Werberat
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Bei einem durchschnittlichen Betrachter werde der Fokus derart zentral auf die nackte Brust und den darüber festgehaltenen Duschschwamm gelenkt, dass sich in der entscheidenden Gesamtbetrachtung eine deutliche Reduzierung der Frau auf ihre sexuellen Reize und damit eine Herabwürdigung ergebe. (Verstoß gegen Ziffern 4 und 5 der Verhaltensregeln des Deutschen Werberats gegen Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen – Anm. d. Red.)

www.werberat.de

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