Vorsorge für Beschäftigte
Altersvorsorgedepot 2027: Was Arbeitgeber planen

| Redaktion 
| 20.09.2026

Das Altersvorsorgedepot soll ab 2027 die staatlich geförderte private Vorsorge in Deutschland erweitern. Nun könnten auch Arbeitgeber eine Rolle spielen. Ein Bericht bringt die Deutsche Telekom mit einem eigenen Angebot für Beschäftigte in Verbindung. Für Unternehmen entstehen damit neue Möglichkeiten – von freiwilligen Zuschüssen bis zu eigenen Vorsorgeangeboten.

Das Altersvorsorgedepot könnte ab 2027 nicht nur Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften beschäftigen. Auch Arbeitgeber prüfen offenbar, wie sich das neue Instrument in Angebote für Mitarbeiter:innen integrieren lässt. Im Mittelpunkt steht derzeit die Deutsche Telekom.

Wie BÖRSE ONLINE unter Berufung auf Das Investment berichtet, soll der Konzern unter dem Namen "Magenta Finance" ein eigenes Vorsorgedepot für Beschäftigte planen. Die Abwicklung soll demnach über die Tochtergesellschaft Telekom Finance erfolgen. Genannt werden Kosten von 0,06 Prozent zuzüglich Fondskosten. Bestätigt sind diese Pläne bislang nicht. Die Deutsche Telekom wollte sich laut dem Bericht weder gegenüber Das Investment noch gegenüber der Wirtschaftswoche dazu äußern.

Altersvorsorgedepot bleibt private Vorsorge

Für Arbeitgeber ist vor allem die Abgrenzung zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) entscheidend. Das Altersvorsorgedepot ist kein neuer Durchführungsweg der bAV. Es gehört zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge und soll zum 1. Januar 2027 starten.

Die Reform soll private Vorsorge einfacher, kostengünstiger und stärker auf Renditechancen ausrichten. Neben Garantieprodukten sind auch Depots ohne Garantie vorgesehen. Bei einem Standarddepot soll die Kostenobergrenze bei 1,0 Prozent liegen. Die Grundzulage kann nach den beschlossenen Regeln bis zu 540 Euro pro Jahr betragen. Hinzukommen können Kinderzulagen.

Damit rückt auch die Frage stärker in den Fokus, wie Beschäftigte neben der gesetzlichen Rente vorsorgen. Die Riester-Nachfolge ab 2027 soll dafür neue Möglichkeiten schaffen und kapitalmarktbasierte Anlagen stärker einbeziehen.

Bei einem Depot ohne Garantie tragen Sparer allerdings das Kapitalmarktrisiko. Kursschwankungen und Verluste sind möglich. Gleichzeitig eröffnet die Konstruktion die Chance, langfristig stärker an der Entwicklung der Kapitalmärkte teilzunehmen.

Welche Möglichkeiten Arbeitgeber haben

Für Unternehmen entsteht mit dem Altersvorsorgedepot ein zusätzlicher Ansatzpunkt bei Mitarbeiter-Benefits. Hanne Borst, Head of Retirement bei WTW, verweist gegenüber der Wirtschaftswoche darauf, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten bei der Altersvorsorge bislang vor allem über die bAV unterstützen. Das neue private Vorsorgedepot könnte hier zusätzliche Möglichkeiten eröffnen.

Unternehmen müssen dafür nicht selbst zum Finanzanbieter werden. Sie könnten Beschäftigten den Zugang zu ausgewählten Angeboten erleichtern, Informationsveranstaltungen organisieren oder entsprechende Plattformen bereitstellen. Auch Rahmenkonditionen mit Finanzanbietern kommen grundsätzlich infrage.

Eine weitere Möglichkeit sind freiwillige Arbeitgeberzuschüsse. Unternehmen könnten Beiträge zu privaten Altersvorsorgeverträgen ihrer Mitarbeiter:innen unterstützen. Dabei handelt es sich allerdings nicht automatisch um den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss, der für bestimmte Formen der Entgeltumwandlung innerhalb der bAV gilt.

Zusatzleistungen spielen für Unternehmen bereits heute eine Rolle im Wettbewerb um qualifizierte Beschäftigte. Mitarbeiter-Benefits gewinnen bei der Fachkräftegewinnung an Bedeutung. Das Altersvorsorgedepot könnte das Spektrum solcher Angebote künftig erweitern.

Neuer Baustein für Mitarbeiter-Benefits

Für größere Arbeitgeber ist noch eine weitere Variante denkbar: Sie könnten das Altersvorsorgedepot in bestehende Vorsorge- und Finanzangebote für ihre Belegschaft integrieren. In diese Richtung würden auch die bislang unbestätigten Pläne rund um "Magenta Finance" weisen.

Der entscheidende Unterschied zur bAV bleibt bestehen. Bei der betrieblichen Altersversorgung organisiert oder vermittelt der Arbeitgeber den Vorsorgeweg und übernimmt je nach Modell bestimmte Pflichten. Beim privaten Altersvorsorgedepot besteht der Vertrag dagegen grundsätzlich zwischen dem oder der Beschäftigten und einem Finanzanbieter.

Arbeitgeber können den Zugang erleichtern, Angebote bündeln oder Zuschüsse leisten. Dadurch wird das private Depot jedoch nicht automatisch zur betrieblichen Altersversorgung. Vertragspartner und Depotinhaber bleibt grundsätzlich der oder die Beschäftigte.

Wie stark Unternehmen diese Möglichkeiten ab 2027 tatsächlich nutzen werden, ist derzeit offen. Die Berichte über die Deutsche Telekom zeigen jedoch, dass das Altersvorsorgedepot neben Finanzanbietern zunehmend auch für Arbeitgeber als Bestandteil ihrer Vorsorge- und Benefit-Strategie relevant werden könnte.

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