Altersvorsorge-Reform
Bundesrat beschließt Riester-Rente-Nachfolge ab 2027

| Redaktion 
| 10.05.2026

Die Reform der privaten Altersvorsorge ist beschlossen: Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem neuen Vorsorgemodell zugestimmt. Damit wird die bisherige Riester-Rente ab 2027 durch ein neues staatlich gefördertes System ersetzt. Ziel der Bundesregierung ist es, die private Altersvorsorge einfacher, günstiger und flexibler zu gestalten. Gleichzeitig sollen höhere Renditechancen möglich werden und mehr Menschen zur zusätzlichen Vorsorge motiviert werden.

Die Riester-Rente stand seit Jahren in der Kritik. Hohe Verwaltungskosten, komplizierte Förderregeln und vergleichsweise geringe Renditen galten als zentrale Schwächen des bisherigen Systems. Nach Angaben des Arbeitsministeriums gab es Ende 2024 zwar noch knapp 15 Millionen Verträge, in rund einem Viertel davon wurde jedoch nicht mehr aktiv eingezahlt.

Mehr Flexibilität bei der Geldanlage

Kern der Reform ist die Abkehr von der bisherigen starren Beitragsgarantie. Neben klassischen Produkten mit vollständiger Kapitalgarantie soll es künftig auch Modelle mit 80-prozentiger Garantie sowie fondsbasierte Altersvorsorge-Depots ohne Garantie geben.

Dadurch sollen Banken, Sparkassen und Versicherungen die eingezahlten Beiträge stärker am Kapitalmarkt investieren können – etwa in Aktien oder Fonds. Die Bundesregierung verspricht sich davon langfristig höhere Renditechancen. Gleichzeitig steigt allerdings auch das Risiko möglicher Kursschwankungen.

Die Effektivkosten des neuen Standarddepots werden auf maximal ein Prozent begrenzt. Zudem sollen Abschlusskosten über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden. Das soll den Wechsel zwischen verschiedenen Verträgen erleichtern.

Wie die tagesschau berichtet, sieht die Bundesregierung in der Reform einen wichtigen Schritt, um die private Altersvorsorge breiter aufzustellen und attraktiver zu machen.

Staatliche Förderung wird ausgeweitet

Auch bei der Förderung wird nachgebessert. Statt der bisherigen Grundzulage von 175 Euro erhalten Sparer:innen künftig bis zu 50 Cent Förderung pro eingezahltem Euro – maximal bis zu einer Einzahlung von 360 Euro jährlich. Für weitere Einzahlungen bis 1.800 Euro gibt es zusätzlich 25 Cent staatliche Förderung pro Euro.

Die maximale Förderung liegt laut Finanzministerium damit bei bis zu 540 Euro pro Jahr. Berufseinsteiger:innen unter 25 Jahren erhalten zusätzlich einen einmaligen Bonus von 200 Euro. Familien profitieren weiterhin von einer Kinderzulage in Höhe von 300 Euro jährlich.

Neu ist außerdem die Öffnung des Systems für Selbstständige. Bislang war die Riester-Rente vor allem abhängig Beschäftigten vorbehalten.

Kritik an Kosten und fehlender Opt-out-Lösung

Verbraucherschützer:innen und Finanzexpert:innen bewerten die Reform dennoch kritisch. Das Portal Finanztip verweist darauf, dass klassische ETF-Sparpläne trotz fehlender staatlicher Förderung teilweise höhere Endvermögen ermöglichen könnten. Bereits zuvor hatten Expert:innen vor wachsenden Versorgungslücken im Rentensystem gewarnt.

Kritisiert wird außerdem, dass die Kostenobergrenze von einem Prozent nur für die Standardprodukte gelten soll. Zudem fehle weiterhin eine sogenannte Opt-out-Regelung. Dabei würden Verbraucher:innen automatisch in ein Vorsorgedepot eingebunden werden, sofern sie nicht aktiv widersprechen.

Bestehende Riester-Verträge bleiben grundsätzlich erhalten. Verbraucher:innen können ihre bisherigen Verträge behalten oder in das neue Modell wechseln. Dabei können jedoch zusätzliche Wechsel- oder Abschlusskosten entstehen.

Für Kinder und Jugendliche plant die Bundesregierung zusätzlich eine sogenannte Frühstart-Rente. Dabei sollen junge Menschen zwischen sechs und 18 Jahren ein staatlich gefördertes Vorsorgedepot erhalten. Expert:innen sehen in solchen langfristigen Depotmodellen zunehmend einen wichtigen Baustein für den frühzeitigen Vermögensaufbau.

Das ändert sich ab 2027:

  • Neues Vorsorgemodell ersetzt Riester-Rente
  • Staatlich gefördertes Standarddepot geplant
  • ETF- und Fondsanlagen ohne Vollgarantie möglich
  • Förderung von bis zu 540 Euro pro Jahr
  • Selbstständige erstmals förderberechtigt
  • Kostenobergrenze von maximal einem Prozent
  • Frühstart-Rente für Kinder und Jugendliche geplant
  • Höhere Renditechancen durch Kapitalmarkt-Anlagen

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Das ändert sich ab 2027:

  • Neues Vorsorgemodell ersetzt Riester-Rente
  • Staatlich gefördertes Standarddepot geplant
  • ETF- und Fondsanlagen ohne Vollgarantie möglich
  • Förderung von bis zu 540 Euro pro Jahr
  • Selbstständige erstmals förderberechtigt
  • Kostenobergrenze von maximal einem Prozent
  • Frühstart-Rente für Kinder und Jugendliche geplant
  • Höhere Renditechancen durch Kapitalmarkt-Anlagen

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