Bürgergeld wird Grundsicherung
Sozialleistungen trotz Haftbefehl: Darum fließt weiter Geld

| Redaktion 
| 30.06.2026

Ab Mittwoch wird das bisherige Bürgergeld schrittweise durch die Grundsicherung abgelöst. Eine Sache, die sich dabei zunächst nicht ändert: Ausgezahlt werden die Gelder weiterhin auch an Personen, die per Haftbefehl in Deutschland gesucht werden. Spitzenpolitiker aus NRW sehen die Akzeptanz des Sozialstaats bedroht und fordern Nachbesserung bei Arbeitsministerin Bärbel Bas.

Um ein komplexes Thema denkbar kompakt zusammenzufassen: Die Bundesregierung ist angesichts wirtschaftlicher Herausforderungen um Sparmaßnahmen bemüht.

Ein Baustein ist die Ablösung des Bürgergelds durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende, die ab diesem Mittwoch schrittweise zentrale Elemente der bisherigen Sozialpolitik verändert.

Künftig sollen strengere Mitwirkungspflichten, schnellere Sanktionen und eine stärkere Vermittlung in Arbeit den Fokus wieder stärker auf Eigenverantwortung und tatsächliche Beschäftigungsaufnahme legen.

Gegenstand gesellschaftlicher Diskussionen ist auch, wer genau eigentlich durch Sozialleistungen des deutschen Staates unterstützt werden sollte – und die Auszahlung an eine bestimmte Personengruppe bezeichnen nun auch führende Spitzenpolitiker als "schwer vermittelbar".

Reul: "Rechte und Pflichten gehören zusammen"

Konkret geht es um Menschen, die aktuell per Haftbefehl in Deutschland gesucht werden. Heißt: Im Falle einiger mutmaßlich Krimineller finanziert der Staat sowohl die laufenden Suchmaßnahmen der zuständigen Behörden als auch die Flucht der betreffenden Person.

"Viele rechtschaffene Bürgerinnen und Bürger empfinden das nachvollziehbar als falsch und ungerecht. Der Staat darf diejenigen, die sich an Regeln halten und Verantwortung übernehmen, nicht vor den Kopf stoßen", wird Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) dazu in der Dienstagsausgabe des Kölner Stadt-Anzeiger zitiert.

Er nennt die aktuellen Zustände "schwer vermittelbar" und betont: "Wer sich dem Rechtsstaat entzieht, kann nicht gleichzeitig erwarten, Sozialleistungen von ihm zu erhalten. Rechte und Pflichten gehören zusammen."

Sozialleistungen trotz Haftbefehl: Warum?

In erster Linie liegt der Status Quo offenbar in fehlendem Datenaustausch begründet. NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) erinnert gegenüber der Kölner Zeitung daran, dass Leistungen derzeit nur gekürzt oder eingestellt werden, wenn Menschen für das Jobcenter unerreichbar bleiben – allerdings steht die Strafverfolgung der geforderten Mitwirkungspflicht offenbar nicht im Weg.

"Die Jobcenter selber wissen oftmals nichts von dem Haftbefehl und können selbstverständlich keine Haftbefehle vollziehen. Und die Strafverfolgungsbehörden wissen nicht, wenn jemand beim Jobcenter vorstellig wird", erklärt Laumann.

Es solle "nochmal genau hingeschaut werden, was beim Datenaustausch möglich ist und was nicht - und gegebenenfalls nachjustiert werden", wobei er die Zuständigkeit für eine einheitliche Neuregelung bei Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) sieht.

Zuspruch auch aus der SPD

Auch aus der Partei von Bas gibt es Unterstützung für den Vorstoß. So spricht sich auch Jochen Ott, SPD-Fraktionsvorsitzender im Landtag und Spitzenkandidat bei der nächsten Landtagswahl, klar dafür aus, dass „Jobcenter und Justiz ihre Daten schneller austauschen. Dafür muss die Digitalisierung der Verwaltungen auf allen Ebenen mit Hochdruck vorangetrieben werden."

"Der Sozialstaat lebt von Akzeptanz. Deshalb ist für mich klar, dass Personen, die sich bewusst staatlichen Maßnahmen entziehen, gleichzeitig nicht staatliche Leistungen beziehen können", sagt Ott.

In Nordrhein-Westfalen werden derzeit knapp 28.000 Menschen per Haftbefehl gesucht – konkrete Daten, wie viele davon durch Sozialleistungen unterstützt werden, existieren bislang nicht.

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