Neue EU-Regeln für Bankkunden
Bargeldabhebung im Supermarkt bald ohne Einkauf möglich

| Redaktion 
| 27.11.2025

Weil Geldautomaten auf dem Land zunehmend verschwinden, will die EU Abhilfe schaffen: Künftig sollen Supermärkte Bargeld auszahlen – auch ohne vorherigen Einkauf. Die Reform ist Teil eines neuen Maßnahmenpakets, das außerdem Onlineüberweisungen sicherer macht und Plattformen bei Betrugsfällen stärker in die Pflicht nimmt.

Die EU hat sich auf weitreichende Neuerungen im Zahlungsverkehr geeinigt. Im Fokus steht der verbesserte Zugang zu Bargeld – insbesondere in ländlichen Regionen. Gleichzeitig sollen Verbraucher:innen durch neue Sicherheitsvorgaben und mehr Transparenz bei Gebühren besser geschützt werden. Das Maßnahmenpaket muss noch formal verabschiedet werden, gilt aber schon jetzt als wegweisend.

Welche Änderungen bringt die EU beim Bargeldzugang?

Mit der neuen Regelung sollen Supermärkte und Einzelhändler verpflichtet werden, Barabhebungen von 100 bis 150 Euro zu ermöglichen – unabhängig davon, ob ein Einkauf stattfindet. Diese Maßnahme soll vor allem in Regionen helfen, in denen sich Banken zunehmend aus der Fläche zurückziehen und der nächste Geldautomat kilometerweit entfernt ist.

Ein Blick auf aktuelle Entwicklungen im Bereich der Bargeldinfrastruktur zeigt zudem, dass diese nicht nur durch wirtschaftliche Faktoren, sondern auch durch sicherheitsbezogene Vorfälle unter Druck gerät. So mehren sich etwa Berichte über Sprengungen von Geldautomaten, die inzwischen vermehrt auch in Österreich verzeichnet werden.

Die EU will mit dieser Regel nicht nur die Versorgung mit Bargeld sichern, sondern auch älteren Menschen, mobilitätseingeschränkten Personen und bargeldaffinen Gruppen den Alltag erleichtern. Bereits heute bieten viele Supermärkte Bargeldauszahlungen an – allerdings bisher meist nur in Verbindung mit einem Kauf.

Wie schützt die Reform vor Onlinebetrug?

Laut einem Bericht des Handelsblatts sollen Zahlungsdienstleister künftig sicherstellen, dass Name und Kontonummer des Empfängers bei Überweisungen übereinstimmen. Diese Prüfung, bisher nicht verpflichtend, soll Standard werden. Wird ein Betrug nicht verhindert, haften die Anbieter.

Auch Identitätsbetrug wird schärfer sanktioniert: Gibt sich ein Betrüger etwa als Bankmitarbeiter aus und überredet Kund:innen zur Überweisung, muss das Institut den entstandenen Schaden vollständig ersetzen – sofern eine Anzeige erstattet wird.

Plattformbetreiber geraten ebenfalls stärker unter Druck. Werden sie auf betrügerische Inhalte hingewiesen, haften sie künftig mit, falls sie diese nicht zeitnah entfernen und es zu einem Schaden bei Verbraucher:innen kommt.

Welche Gebühren müssen künftig transparent gemacht werden?

Verbraucher:innen kennen das Problem: Beim Geldabheben im Ausland oder bei Kartenzahlungen an Automaten tauchen oft versteckte Kosten auf. Künftig sollen sämtliche Gebühren – einschließlich Wechselkursaufschlägen und Automatenentgelten – vor der Transaktion eindeutig angezeigt werden.

Die EU will damit nicht nur Kostenfallen vermeiden, sondern auch das Vertrauen in digitale Zahlungsmittel stärken. Die neuen Vorgaben gelten als Teil einer übergeordneten Digitalstrategie, die auch die Einführung des digitalen Euro flankieren könnte.

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