Payments for Order Flow und mehr
Kostentransparenz: Die Gebühren des digitalen Wertpapierhandels

Der digitale Handel mit Wertpapieren und anderen Anlageoptionen wirkt auf viele Neulinge unübersichtlich und entbehrt nicht selten der Transparenz, die gerade am Anfang einer Trader-Karriere hilfreich sein kann. Welche Fixkosten fallen an? Kostet jeder Handel dasselbe? Und welche Leistung meines Depots ist kostenlos? Wir gehen leicht verständlich auf gängige Gebühren bei Online-Brokern ein und klären über die berüchtigten Payments for Order Flow auf.

Payments for Order Flow: Das Ende der Vermittlungsgebühr

Neobroker sind Plattformen, die den Handel mit verschiedenen Anlageoptionen im digitalen Raum austragen. Viele dieser Plattformen haben sich seit ihrer Gründung über Payments for Order Flow (deutsch: Gebühren für die Auftragsvermittlung) finanziert.

Heruntergebrochen zeichnet dieses Geschäftsmodell aus, dass die jeweilige Plattform eine Gebühr dafür erhebt, dass sie den Handel der Nutzenden an den jeweiligen Handelsplatz (NYSE, NASDAQ, Xetra, Euronext und co.) vermittelt. Mit dem Jahr 2026 wird diese Praxis in der EU verboten. Tiefergehende Informationen zu Payments for Order Flow stehen unter dem folgenden Link bereit: https://www.xtb.com/de/ausbildung/payment-for-order-flow.

Kosten nach Transaktionsgröße: Gebühren für Order-Volumina

Nicht alle, aber einige Broker, erheben für Handelsaktivitäten eine Gebühr, wenn diese einen zuvor festgelegten Kauf- oder Verkaufswert übersteigen. Die Grenze liegt bei den meisten großen Plattformen bei 1.000 Euro Ordervolumen.

In der Regel bewegt sich diese Gebühr innerhalb einer Spanne von 1,00 und 10,00 Euro. Vorausschauenderweise können Interessierte, die beabsichtigen, hohe Volumina zu handeln, gezielt einen Broker wählen, der dieses Entgelt nicht erhebt.

Kosten pro Order: Gebühren für die Ausführung eines Handels

Zusätzlich zu den Kosten für eine bestimmte Transaktionsgröße erheben einige Neobanken und -broker auch ein pauschales Entgelt auf die Ausführung einer Order. Diese Gebühr richtet sich häufig nach dem gehandelten Volumen und wird mit einem Prozentsatz errechnet.

Dieser kann wie folgt gestaffelt sein, wobei die Staffelung beispielhaft zu verstehen ist und kein gültiges Angebot repräsentiert:

  • Order bis 250 Euro zu 0 Prozent des Ordervolumens = 0 Euro
  • Order bis 750 Euro zu 0,5 Prozent des Ordervolumens = 3,75 Euro
  • Order bis 1.250 Euro zu 0,75 Prozent des Ordervolumens = 9,38 Euro
  • Order bis 1.750 Euro zu 0,9 Prozent des Ordervolumens = 15,75 Euro

Sparplan-Kosten: Gebühren zur Ausführung automatisierter Anlagen

Unter den Brokern, die Sparpläne als Leistung anbieten, können Gebühren für die Ausführung eines Sparplans anfallen. Auch hier gibt es Plattformen, die diesen Service kostenlos bereitstellen.

Unter den Anbietern, die hierfür Kosten veranschlagen, liegen Letztere häufig bei einem Pauschalbetrag innerhalb einer Spanne von 0,90 und 2,50 Euro pro Ausführung. Alternativ werden sie mit einem Prozentsatz und der Höhe der Sparplanrate errechnet.

Grundlegende Kosten: Grundgebühren für die Depotführung

Neben den oben aufgeführten Entgelten, die jeweils dann fällig werden, wenn das dazugehörige Angebot genutzt wird, fallen bei einigen Plattformen auch Kosten für das Führen des Depots an. Diese Grundgebühr ist meist an keinen Handel oder an Ordervolumina gebunden, sondern wird mit der Depoteröffnung durch den Kunden fällig.

Nicht selten gibt es Anbieter, die auch auf dieses Entgelt verzichten. Diese finanzieren sich in der Folge meist über Gebühren, die dann transaktionsgebunden sind – zum Beispiel über eine Gebühr, die ab einem bestimmten Ordervolumen entrichtet werden muss.

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