Wer in Deutschland bislang ausschließlich Bargeld akzeptiert, könnte sein Bezahlsystem künftig umstellen müssen. Das Bundesfinanzministerium arbeitet an einer Regelung, nach der Unternehmen zusätzlich mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten müssen. Betroffen wären Handel, Gastronomie und Dienstleistungsbetriebe.
Die Pläne befinden sich allerdings noch im Gesetzgebungsverfahren. Derzeit werden die Eckpunkte mit den anderen Ministerien abgestimmt. Das Finanzministerium strebt einen Kabinettsbeschluss noch 2026 und eine Umsetzung im Jahr 2027 an.
Für Unternehmen lohnt sich dennoch ein genauer Blick. Denn die bisher bekannten Eckpunkte betreffen nicht nur die grundsätzliche Akzeptanz digitaler Zahlungen. Sie regeln auch Kleinbeträge, mögliche Gebühren und die Frage, welche Bezahlverfahren angeboten werden müssen.
Kartenzahlung soll auch für Kleinbeträge gelten
Eine zentrale Änderung betrifft Mindestumsätze. Nach den bisherigen Plänen soll es keine Umsatzgrenze für digitales Bezahlen geben. Kund:innen müssten somit auch einen Kaffee oder einen Schokoriegel bargeldlos bezahlen können.
Das könnte vor allem Betriebe betreffen, die Kartenzahlungen derzeit erst ab einem bestimmten Einkaufswert akzeptieren. Zusätzliche Kosten für Kund:innen sind ebenfalls nicht vorgesehen.
Welches digitale Verfahren ein Unternehmen anbietet, soll dagegen grundsätzlich in dessen Entscheidung liegen. Zulässig wären am Markt verfügbare und gebräuchliche digitale Bezahlverfahren. Mindestens ein europäisches Verfahren müsste akzeptiert werden.
Bargeld bleibt zugleich Teil des Systems. Ziel der geplanten Regelung ist nicht die Abschaffung von Scheinen und Münzen. Kund:innen sollen vielmehr zwischen Bargeld und einer digitalen Zahlungsoption wählen können.
Warum die Kosten für Betriebe entscheidend werden
Gerade für kleinere Unternehmen dürfte die Kostenfrage eine wesentliche Rolle spielen. Für Kartenzahlungen sind entsprechende Geräte erforderlich, zudem können Transaktionsgebühren anfallen.
Eine von tagesschau.de angeführte Bundesbank-Analyse zeigt Unterschiede zwischen den Zahlungsarten: Bargeld und Girocard sind für Händler demnach günstiger als internationale Debitkarten von Visa oder Mastercard sowie Kreditkarten.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisiert die geplante gesetzliche Vorgabe entsprechend. HDE-Vertreter Ulrich Binnebößel warnt vor zusätzlicher Bürokratie und weiteren Kosten für Händler. Der Verband fordert deshalb, Kartengebühren an Kund:innen weitergeben zu dürfen.
Gleichzeitig hat sich das Zahlungsverhalten in Deutschland bereits deutlich in Richtung digitaler Verfahren verschoben. Schon eine Payments-Europe-Studie zeigte, dass Karten Bargeld bei deutschen Verbraucher:innen als bevorzugtes Zahlungsmittel überholt haben. Nach den aktuell angeführten Bundesbank-Daten entfielen zuletzt 55 Prozent der Transaktionen auf digitale Zahlungen.
Diese Ausnahmen sind bislang vorgesehen
Nicht jede Organisation soll von der geplanten Pflicht erfasst werden. Nichtkommerzielle Einrichtungen wie Amateur-Sportvereine und Wohltätigkeitsverbände sollen weiterhin ausschließlich Bargeld akzeptieren dürfen. Das betrifft beispielsweise auch Dorffeste und Flohmärkte.
Zusätzlich prüft das Finanzministerium, ob weitere Härtefallregelungen notwendig sind. Wie diese konkret aussehen könnten, steht bislang nicht fest.
Für Unternehmen ist deshalb vor allem der weitere Gesetzgebungsprozess entscheidend. Die Eckpunkte können sich bei der Abstimmung zwischen den Ministerien ebenso verändern wie bei der späteren Beratung im Bundestag.
Sollte die Regelung in der derzeit geplanten Form kommen, wären die Auswirkungen jedoch klar: Betriebe, die bislang ausschließlich Bargeld akzeptieren, müssten eine digitale Zahlungsoption schaffen. Unternehmen mit Mindestbeträgen für Kartenzahlungen müssten ihre bisherige Praxis ebenfalls überprüfen.
Damit wird die Debatte um Kartenzahlung zu einer konkreten unternehmerischen Frage. Neben der technischen Umsetzung geht es um Transaktionskosten und die Auswahl des passenden Zahlungssystems. Gleichzeitig befindet sich Europas Zahlungsmarkt in einem grundlegenden Wandel. Welche Vorgaben für Unternehmen tatsächlich ab 2027 gelten, entscheidet sich allerdings erst mit dem weiteren Gesetzgebungsverfahren.
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