Reform der Ladenzeiten
Verkaufsoffener Sonntag: DIHK will das Grundgesetz ändern

| Redaktion 
| 14.07.2026

Mehr Freiheit für den stationären Handel, weniger starre Vorgaben: DIHK-Präsident Peter Adrian will die Regeln für Sonntagsöffnungen grundlegend verändern. Sein Vorschlag reicht bis zu einer Änderung des Grundgesetzes und dürfte die Debatte über Wettbewerb, Arbeitszeiten und den Schutz des Sonntags weiter verschärfen.

Die Bundesregierung will Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken künftig längere Öffnungszeiten an Sonntagen ermöglichen. Für den übrigen stationären Einzelhandel sollen die bisherigen Einschränkungen weitgehend bestehen bleiben.

Handelsverbände fordern deshalb eine umfassendere Reform. Sie verweisen auf den Onlinehandel, der rund um die Uhr erreichbar ist, während stationäre Geschäfte weiterhin an enge gesetzliche Vorgaben gebunden sind.

DIHK fordert verlässlichen Rechtsrahmen

Wie ntv berichtet, spricht sich der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer, Peter Adrian, für eine Änderung des Grundgesetzes aus. Damit solle die Rechtslage für verkaufsoffene Sonntage dauerhaft geklärt werden.

Adrian bezeichnete das geltende Ladenschlussgesetz als „Relikt der Vergangenheit“. Händler sollten aus seiner Sicht selbst entscheiden können, ob und wie oft sie sonntags öffnen.

Eine allgemeine Verpflichtung lehnt er ab. Ein Geschäft könne jeden Sonntag, nur gelegentlich oder gar nicht öffnen.

Grundgesetz setzt hohe Hürden

Der Sonntagsschutz ist über Artikel 140 im Grundgesetz verankert. Dieser übernimmt Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung. Dort werden Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der „seelischen Erhebung“ geschützt.

Das Bundesverfassungsgericht stützte seine Entscheidung aus dem Jahr 2009 auf diese Grundlage. Adrian hält die Formulierung jedoch nicht mehr für zeitgemäß.

Eine Änderung des Grundgesetzes wäre politisch schwer durchzusetzen. Dafür wären Zweidrittelmehrheiten im Bundestag und im Bundesrat notwendig.

Onlinehandel verschärft den Druck

Für den stationären Einzelhandel steht vor allem der Wettbewerb mit digitalen Anbietern im Mittelpunkt. Verbraucher können jederzeit online bestellen. Ladengeschäfte dürfen dagegen nur unter engen Voraussetzungen sonntags öffnen.

Adrian sieht darin ein Ungleichgewicht. Mehr Flexibilität könne dem stationären Handel helfen, auf veränderte Einkaufsgewohnheiten zu reagieren.

Ob sich eine Sonntagsöffnung wirtschaftlich lohnt, soll nach seinen Vorstellungen jedes Unternehmen selbst entscheiden.

Gewerkschaften bleiben kritisch

Gewerkschaften warnen davor, den Sonntagsschutz auszuhöhlen. Sie befürchten zusätzliche Belastungen für Beschäftigte und mehr Druck auf Unternehmen, ebenfalls sonntags zu öffnen.

Adrian weist diese Kritik zurück. Er setzt auf Freiheit und Eigenverantwortung und betont, dass niemand zu zusätzlichen Öffnungstagen verpflichtet werden solle.

Ob sein Vorstoß politisch eine Mehrheit findet, ist offen. Die Debatte über Sonntagsöffnungen dürfte durch die Regierungspläne und die Forderungen der Handelsverbände dennoch weiter an Dynamik gewinnen.

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